Verkehrsunterricht § 48 StVO

Wie häufig wurden in den Jahren 2018, 2019, 2020 bis QIII 2021 Personen gemäß § 48 StVO zum Verkehrsunterricht vorgeladen?
Dies fällt in den Aufgabenbereich der Straßenverkehrsbehörde.

Bitte pro Jahr aufschlüsseln.

Ich bitte um exklusive Kommunikation per Email. Auf Bescheide per Post kann verzichtet werden. Vielen Dank.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    22. Oktober 2021
  • Frist
    24. November 2021
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, …
An Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Potsdam Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Verkehrsunterricht § 48 StVO [#231553]
Datum
22. Oktober 2021 21:05
An
Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Potsdam
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie häufig wurden in den Jahren 2018, 2019, 2020 bis QIII 2021 Personen gemäß § 48 StVO zum Verkehrsunterricht vorgeladen? Dies fällt in den Aufgabenbereich der Straßenverkehrsbehörde. Bitte pro Jahr aufschlüsseln. Ich bitte um exklusive Kommunikation per Email. Auf Bescheide per Post kann verzichtet werden. Vielen Dank.
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 231553 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/231553/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Verkehrsunterricht § 48 StVO“ vom 22.10.2021 (…
An Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Potsdam Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Verkehrsunterricht § 48 StVO [#231553]
Datum
9. Dezember 2021 20:54
An
Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Potsdam
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Verkehrsunterricht § 48 StVO“ vom 22.10.2021 (#231553) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 16 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 231553 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/231553/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze B…
An Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Verkehrsunterricht § 48 StVO“ [#231553]
Datum
9. Dezember 2021 20:54
An
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Brandenburg (AIG, BbgUIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/231553/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht nicht bearbeitet. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anhänge: - 231553.pdf Anfragenr: 231553 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/231553/
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Ihr Antrag auf Informationszugang bei der Landeshauptstadt Potsdam vom 22. Oktober 2021 Sehr [geschwärzt], in der…
Von
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Betreff
Ihr Antrag auf Informationszugang bei der Landeshauptstadt Potsdam vom 22. Oktober 2021
Datum
30. Dezember 2021 08:29
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
793,7 KB
Sehr [geschwärzt], in der Anlage erhalten Sie im Auftrag von [geschwärzt] beigefügtes Schreiben vom 30. Dezember 2021 zum Aktenzeichen 002/21/2117 zu Ihrer Kenntnis. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]
Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Potsdam
Sehr Antragsteller/in bezugnehmend auf Ihre Anfrage vom 22.10.2021 können wir Ihnen mitteilen, dass für den Zeitr…
Von
Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Potsdam
Betreff
WG: Verkehrsunterricht § 48 StVO [#231553]
Datum
19. Januar 2022 11:26
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in bezugnehmend auf Ihre Anfrage vom 22.10.2021 können wir Ihnen mitteilen, dass für den Zeitraum ab 2018 bis zum heutigen Tag in der Fahrerlaubnisbehörde der Landeshauptstadt Potsdam keine Personen gemäß § 48 StVO zum Verkehrsunterricht vorgeladen wurden. 2018 0 2019 0 2020 bis heute 0 Mit freundlichen Grüßen

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Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
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