Verkehrsunterricht nach §48 StVO

Anfrage an: Stadt Pforzheim

Wie häufig wurden in den Jahren 2019, 2020 und 2021 Personen gemäß § 48 StVO zum Verkehrsunterricht vorgeladen?
Dies fällt in den Aufgabenbereich der Straßenverkehrsbehörde.

Ergebnis der Anfrage

In den Jahren 2019, 2020 und 2021 wurden durch die Straßenverkehrsbehörde der Stadt Pforzheim keine Personen zum Verkehrsunterricht gemäß § 48 StVO vorgeladen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    15. Juni 2021
  • Frist
    17. Juli 2021
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie häufig wurden in den…
An Stadt Pforzheim Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Verkehrsunterricht nach §48 StVO [#223467]
Datum
15. Juni 2021 14:45
An
Stadt Pforzheim
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie häufig wurden in den Jahren 2019, 2020 und 2021 Personen gemäß § 48 StVO zum Verkehrsunterricht vorgeladen? Dies fällt in den Aufgabenbereich der Straßenverkehrsbehörde.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 223467 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/223467/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadt Pforzheim
Ihre Anfrage / Verkehrsunterricht nach § 48 StVO Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Email vom 15.06.2021.…
Von
Stadt Pforzheim
Betreff
Ihre Anfrage / Verkehrsunterricht nach § 48 StVO
Datum
16. Juni 2021 10:42
Status
Anfrage abgeschlossen
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3,4 KB


Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Email vom 15.06.2021. Ihr Antrag auf Informationszugang wird vom Rechtsamt der Stadt Pforzheim bearbeitet. Ihre Anfrage wurde an das zuständige Fachamt weitergeleitet. Nach Rückmeldung des Fachamtes werden Sie vom Rechtsamt eine Antwort erhalten. Mit freundlichen Grüßen

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Stadt Pforzheim
Informationsanfrage/ Verkehrsunterricht nach § 48 StVO Sehr Antragsteller/in Bezugnehmend auf Ihre Anfrage vom 15…
Von
Stadt Pforzheim
Betreff
Informationsanfrage/ Verkehrsunterricht nach § 48 StVO
Datum
24. Juni 2021 09:12
Status
image001.png
3,4 KB


Sehr Antragsteller/in Bezugnehmend auf Ihre Anfrage vom 15.06.2021 teilen wir folgendes mit: In den Jahren 2019, 2020 und 2021 wurden durch die Straßenverkehrsbehörde der Stadt Pforzheim keine Personen zum Verkehrsunterricht gemäß § 48 StVO vorgeladen. Ihre Anfrage ist somit für uns erledigt. Gebühren fallen hierfür nicht an. Mit freundlichen Grüßen