Verkehrsunterricht nach § 48 StVO

Anfrage an: Landesbetrieb Verkehr

Wie häufig wurden in den Jahren 2019, 2020 und 2021 Personen gemäß § 48 StVO zum Verkehrsunterricht vorgeladen?
Dies fällt in den Aufgabenbereich der Straßenverkehrsbehörde.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    4. November 2021
  • Frist
    7. Dezember 2021
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möcht…
An Landesbetrieb Verkehr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Verkehrsunterricht nach § 48 StVO [#232356]
Datum
4. November 2021 16:45
An
Landesbetrieb Verkehr
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Wie häufig wurden in den Jahren 2019, 2020 und 2021 Personen gemäß § 48 StVO zum Verkehrsunterricht vorgeladen? Dies fällt in den Aufgabenbereich der Straßenverkehrsbehörde.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 232356 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/232356/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landesbetrieb Verkehr
Guten Tag, Ihre Mail ist beim Landesbetrieb Verkehr (LBV) eingegangen. Die Beantwortung erfolgt in der Reihenfolge…
Von
Landesbetrieb Verkehr
Betreff
Automatische Antwort: [SPAMVERDACHT]Verkehrsunterricht nach § 48 StVO [#232356]
Datum
4. November 2021 16:45
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag, Ihre Mail ist beim Landesbetrieb Verkehr (LBV) eingegangen. Die Beantwortung erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs. Haben Sie daher bitte etwas Geduld, wir melden uns. Bitte beachten Sie, dass ein Widerspruch per E-Mail nicht zulässig ist. Weitere Informationen: http://www.hamburg.de/lbv/ Ihr LBV Team

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Landesbetrieb Verkehr
Sehr Antragsteller/in hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzge…
Von
Landesbetrieb Verkehr
Betreff
AW: [SPAMVERDACHT]Verkehrsunterricht nach § 48 StVO [#232356]
Datum
30. November 2021 08:01
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz vom 04.11.2021. Von der Möglichkeit der Anordnung von Verkehrsunterricht nach § 48 StVO wird in Hamburg derzeit kein Gebrauch gemacht. Denn die verschiedenen Maßnahmen nach dem Punktesystem (Fahreignungs-Bewertungssystem) haben sich bisher als ausreichend wirksam erwiesen. Der Bedarf für Anordnungen nach § 48 StVO wird daher derzeit nicht gesehen. In den Jahren 2019, 2020 und 2021 wurden demzufolge jeweils 0 Personen gemäß § 48 StVO zum Verkehrsunterricht vorgeladen. Mit freundlichen Grüßen,