Verkehrswidrigkeiten September 2020

(1) Eine Liste aller Verwarnungen wegen Verkehrsordnungswidrigkeiten ("Knöllchen"), die im September 2020 in der Stadt Köln bereits erteilt wurden. Die Liste soll enthalten:
- Datum,
- Uhrzeit,
- Fabrikat,
- Fahrzeug Farbe,
- Tatort und
- Tatbestandsnummer(n) der festgestellten Ordnungswidrigkeit(en).
- Wurde dieses Verwarnung durch eine Drittanzeige angezeigt?
- Wurde das Fahrzeug umgesetzt (Abgeschlept)?

(2) Wie viele Fahrzeuge wurde im September 2020 umgesetzt?

(3) Wie viele Verwarnungen wurden im September 2020 durch Drittanzeigen angezeigt?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    15. Februar 2021
  • Frist
    17. März 2021
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgend…
An Integrierte Gesamtschule Innenstadt (Köln) Details
Von
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Betreff
Verkehrswidrigkeiten September 2020 [#212702]
Datum
15. Februar 2021 10:46
An
Integrierte Gesamtschule Innenstadt (Köln)
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
(1) Eine Liste aller Verwarnungen wegen Verkehrsordnungswidrigkeiten ("Knöllchen"), die im September 2020 in der Stadt Köln bereits erteilt wurden. Die Liste soll enthalten: - Datum, - Uhrzeit, - Fabrikat, - Fahrzeug Farbe, - Tatort und - Tatbestandsnummer(n) der festgestellten Ordnungswidrigkeit(en). - Wurde dieses Verwarnung durch eine Drittanzeige angezeigt? - Wurde das Fahrzeug umgesetzt (Abgeschlept)? (2) Wie viele Fahrzeuge wurde im September 2020 umgesetzt? (3) Wie viele Verwarnungen wurden im September 2020 durch Drittanzeigen angezeigt?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 212702 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/212702/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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