Verkehrszähldaten aus den Kfz-Zählstellen in Köln (DTV Stundenwerte)

In Stundenintervallen differenzierte Zähldaten der Verkehrsaufkommen je Zählstelle in Köln für die Jahre 2015 und 2016, idealerweise pro Tag, alternativ Monats- oder Jahresdurchschnitt, dann ggf. nur für Werktage.
Falls möglich bitte ich um Übermittlung in einem maschinenlesbaren, tabellarischen Format, am besten als .ods, .xls(x), .csv, oder .txt.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    15. Juni 2018
  • Frist
    17. Juli 2018
  • 2 Follower:innen
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln Details
Von
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Betreff
Verkehrszähldaten aus den Kfz-Zählstellen in Köln (DTV Stundenwerte) [#30847]
Datum
15. Juni 2018 16:21
An
Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
In Stundenintervallen differenzierte Zähldaten der Verkehrsaufkommen je Zählstelle in Köln für die Jahre 2015 und 2016, idealerweise pro Tag, alternativ Monats- oder Jahresdurchschnitt, dann ggf. nur für Werktage. Falls möglich bitte ich um Übermittlung in einem maschinenlesbaren, tabellarischen Format, am besten als .ods, .xls(x), .csv, oder .txt.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrteAntragsteller/in bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen…
An Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln Details
Von
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Betreff
AW: Verkehrszähldaten aus den Kfz-Zählstellen in Köln (DTV Stundenwerte) [#30847]
Datum
31. Januar 2019 11:45
An
Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 30847 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Verkehrszähldaten aus den Kfz-Zählstellen in Köl…
An Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Verkehrszähldaten aus den Kfz-Zählstellen in Köln (DTV Stundenwerte) [#30847]
Datum
20. August 2019 19:21
An
Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Verkehrszähldaten aus den Kfz-Zählstellen in Köln (DTV Stundenwerte)“ vom 15.06.2018 (#30847) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 400 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 30847 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>