Sehr
geehrteAntragsteller/in
seit meiner Antwort sind nun 3 Wochen vergangen. Ich würde mich über die Bereitstellung der angefragten Daten oder einer Antwort von Ihnen freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in
Am 10.02.2018 um 17:36 schrieb
Antragsteller/in M:
> Sehr
geehrteAntragsteller/in
>
> vielen Dank für Ihre Rückmeldung.
>
> Es war nicht meine Absicht eine anonymisierte Anfrage zu stellen, hier also meine vollständige Anschrift
Antragsteller/in Antragsteller/in, xxxxx xxx. xx, xxxxx Berlin.
>
> Da die angefragten Daten bei der VIZ liegen, habe ich mich in einer ersten Anfrage auch ans VIZ (zunächst Kontaktformular, anschließend beim zuständigen Dr.-Ing. Ralf Kohlen) gerichtet. Nachdem ich einige Monate keine Antwort erhielt, erfolgte eine Anfrage mit Bezugnahme auf das IFG beim VLB, welche mich freundlicherweise an Sie verwiesen hat. In der Zwischenzeit hat mich das VIZ ebenfalls an Sie verwiesen:
>
>> Sehr geehrter Herr
Antragsteller/in,
>>
>> mit Ihrer sehr umfangreichen Anfrage zu Verkehrsmessdaten aus Dauerzählstellen in Berlin wenden Sie sich bitte an die Berliner Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz:http://www.berlin.de/senuvk/verkehr/datengrundlagen/.
>>
>> Mit freundlichen Grüßen
>>
>> Dr.-Ing. Ralf Kohlen
>> VMZ Berlin Betreibergesellschaft mbH
>> Ullsteinstr. 114, Turm C
>> 12109 Berlin
> Mir war nicht bewusst, dass die Daten ausschließlich beim VIZ liegen, welche offenbar nicht die Befugnis hat, diese auszuhändigen. Ich würde mich allerdings sehr freuen, wenn Sie mir einfach jene Daten (Bruchteil des Zeitraums oder der TEUs) welche Sie bereits aus vergangenen Abrufen beim VIZ in Ihrem eigenen Archiv verfügbar haben, mir zu übersenden. Damit sollte ein außergewöhnlich hoher Verwaltungsaufwand verhindert werden. Falls dieser dennoch gegeben ist, würde ich Sie bitte eine Einschätzung des zeitlichen Aufwands abzugeben und die entsprechenden Kosten, welche für mich entstünden für a) neue Daten-Abfrage bei VIZ und b) Übersendung der für Sie verfügbaren Daten.
>
> Ich bin Student des Verkehrswesens an der TU Berlin und verfolge keine kommerziellen Interessen. In einem Projekt möchte ich die vom Senat erhobenen Luftdaten (
https://www.berlin.de/senuvk/umwelt/luf… ), welche ich freundlicherweise bereits von Dr. v. Stülpnagel in stündlicher Auflösung erhalten habe, mit dem stündlichen Verkehrsaufkommen analysieren. Darf ich fragen woher sie meine E-Mailadresse
<<E-Mail-Adresse>> haben?
>
>
> Mit freundlichen Grüßen
>
Antragsteller/in Antragsteller/in
>
>
> Am 09.02.2018 um 19:43 schrieb
<<E-Mail-Adresse>>:
>> **************************************************************
>> Lüder Wienberg
>> Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Berlin
>>
>> IV D 31
>> Projekte Verkehrssystemmanagement und Verkehrstelematik
>>
>> Am Köllnischen Park 3
>> 10179 Berlin
>>
>> tel (+49) (0)30 90251549
>> fax (+49) (0)30 90251669
>>
<<E-Mail-Adresse>>
>>
www.berlin.de/sen/uvk
>> **************************************************************
>>
>>
>>
>> Berlin, den 09.02.2019
>>
>>
>>
>> Sehr geehrter Herr
Antragsteller/in,
>>
>>
>> wir beziehen uns auf Ihre Anfrage betreffend die Zurverfügungstellung von Daten der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (SenUVK) zum Verkehr in Berlin.
>>
>> Die SenUVK gibt ihre Daten zum Straßenverkehr so gut es ihr möglich ist an die interessierte Öffentlichkeit heraus. Hierfür unterhält sie das Informationssystem "FIS-Broker", das nicht nur ein GIS ist, sondern hierüber können auch Sach- und Kartendaten als WFS und WMS downgeloadet werden. Sie finden den FIS-Broker unter
>> fbinter.stadt-berlin.de/fb/index.jsp
>> und können dort unter "Themensuche" eine Eingrenzung zu Verkehrsthemen vornehmen.
>>
>> Darüber beteiligt die SenUVK sich an dem Mobilitätsdaten-Marktplatz (MDM,
www.mdm-portal.de) der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur. Die Schnittstelle zwischen den Daten der Verkehrsinformationszentrale (VIZ) des Landes Berlin und dem MDM befindet sich jedoch momentan noch in der Erstellung. Sobald diese lauffähig ist, können über den MDM weitere Verkehrsdaten der SenUVK abgerufen werden.
>>
>> Informationen zu weiteren Verkehrsdaten finden sich auf der Homepage unseres Hauses (siehe hier
http://www.berlin.de/senuvk/verkehr/dat… und hier
http://www.berlin.de/senuvk/verkehr/len… und hier
http://www.berlin.de/senuvk/verkehr/len…). Über weitere Schnittstellen für die Zurverfügungstellung von Verkehrsdaten für die Öffentlichkeit verfügt unser Haus derzeit nicht.
>>
>> Zu Ihrer konkreten Anfrage bezüglich der Daten der stationären Detektion durch sog. "TEUs" ist Folgendes anzumerken: Die SenUVK ist seit 2011 Herr über die Daten der TEUs an den ca. 300 Messquerschnitten im Stadtstraßennetz. Diese Daten unterliegen keinem Veröffentlichungsverbot. Die Daten für Stundenintervalle und 2 Fahrzeugarten (PKW-ähnliche, LKW-ähnliche) liegen archiviert beim für die SenUVK tätigen Dienstleister für den Betrieb der VIZ vor. Ein Abruf dieser Daten erfordert einen Auftrag an den Dienstleister zu bei Vertragsabschluss über den VIZ-Betrieb vereinbarten Stundensätzen - das gilt auch für die SenUVK selbst, wenn sie derartige Daten beispielsweise für eigene Planungszwecke benötigt.
>>
>> Bezogen auf das von Ihnen zitierte Berliner Informationsfreiheitsgesetz ist also darauf hinzuweisen, dass die von Ihnen gewünschten Informationen nicht erteilt werden können, da sie uns selbst nicht vorliegen. Zweck des Berliner Informationsfreiheitsgesetzes ist es, festgehaltenes Wissen und Handeln öffentlicher Stellen unter Wahrung des Schutzes personenbezogener Daten unmittelbar der Allgemeinheit zugänglich zu machen. Es ist aber nicht Pflicht oder auch nur Aufgabe der Verwaltung, quasi als Auftragnehmer eines Nachfragers, in ihren Akten gar nicht enthaltenes Wissen, das die Verwaltung selbst gar nicht benötigt, nur für Sie und Ihre persönlichen Zwecke unter Aufwendung von Kosten aus dem Archiv extrahieren zu lassen.
>>
>> Soweit Sie bei uns vorhandene Daten erbitten würden, verweisen wir bezüglich der entstehenden Kosten auf § 16 IFG, wonach für die gebührenpflichtige Auskunft das Gesetz über Gebühren und Beiträge vom 22. Mai 1957 (GVBl. S. 516) in der jeweils geltenden Fassung entsprechend gilt. Die Extrahierung und Aufspielung der zu Ihrer Nachfrage passenden Daten wäre mit einem umfangreichen, möglicherweise auch außergewöhnlich umfangreichen Verwaltungsaufwand verbunden, so dass Sie nach Tarifstelle 1004 mit Gebühren von zumindest 250,00 EUR und bis zu 500,00 EUR rechnen müssen.
>>
>> Nicht zuletzt auch im Hinblick auf die Gebührenstellung Ihnen gegenüber müssen wir auch darauf hinweisen, dass das Berliner Informationsgesetz anonymisierte Anfragen nicht vorsieht. Vor einer weiteren Bearbeitung dürfen wir Sie daher bitten, uns über Ihren vollständigen Namen hinaus auch Ihre zustellungsfähige Anschrift zu bezeichnen.
>>
>> Vielen Dank!
>>
>> Mit freundlichen Grüßen
>>
>> L. Wienberg
>>
>>
>>
Anfragenr: 26260
Antwort an:
<<E-Mail-Adresse>>
Postanschrift
Antragsteller/in Antragsteller/in