Verkehrszählung im Neubaugebiet Im Schonsfeld

In dem Zeitraum Oktober/November 2016 wurden im Neubaugebiet "Im Schonsfeld" OT Kriegsdorf an der Straße "Im Schonsfeld" Verkehrsmessungen durchgeführt, um die Verkehrssicherheitslage im verkehrsberuhigtem Bereich dokumentieren zu können. Parallel fand eine Unterschriftenaktion der Anwohner statt, mit dem Ziel einer baulichen Änderung der Straße zur Reduzierung der Geschwindigkeit.
Bitte senden Sie mir die Ergebnisse der Verkehrsmessungen zu, dabei insbesondere
1. Wie ist die Verkehrsmessung an der Straße "Im Schonsfeld", OT Kriegsdorf, durchgeführt worden?
1a. Wenn es natürliche Personen waren, wo waren Sie positioniert in der Straße?
1b. Wenn es eine maschinelle Messung war, wo wurde welcher Apparat aufgestellt?
2. An welchen Tagen wurde die Messung durchgeführt? (Bitte auch die entsprechenden Uhrzeiten aufführen)
3. Wieviel Verkehr fuhr im Messzeitraum durch die Straße "Im Schonsfeld"? (Bitte nach Stunden aufgeteilt)
4. Wurde die Geschwindigkeit der Fahrzeuge gemessen?
4a. Wenn die Geschwindigkeit der Fahrzeuge gemessen wurde, wie viele Fahrzeuge fuhren in dem Messzeitraum außerhalb der vorgeschriebenen Geschwindigkeit?
4b. Wenn keine Geschwindigkeit der Fahrzeuge gemessen wurde, mit welcher Begründung?
5. Wurden auch Personen erfasst?
5a. Wenn Personen erfasst wurden, wie viele Kinder, ob mit Fahrrad oder zu Fuß, sind im Messzeitraum in der Straße "Im Schonsfeld" registriert worden?
5b. Wenn keine Personen erfasst wurden, mit welcher Begründung?
Weiterhin bitte ich um die Bewertungen der verantwortlichen Verwaltungsstellen zu der Messung.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    28. Dezember 2016
  • Frist
    31. Januar 2017
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Troisdorf Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Verkehrszählung im Neubaugebiet Im Schonsfeld [#19677]
Datum
28. Dezember 2016 08:15
An
Kommunalverwaltung Troisdorf
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
In dem Zeitraum Oktober/November 2016 wurden im Neubaugebiet "Im Schonsfeld" OT Kriegsdorf an der Straße "Im Schonsfeld" Verkehrsmessungen durchgeführt, um die Verkehrssicherheitslage im verkehrsberuhigtem Bereich dokumentieren zu können. Parallel fand eine Unterschriftenaktion der Anwohner statt, mit dem Ziel einer baulichen Änderung der Straße zur Reduzierung der Geschwindigkeit. Bitte senden Sie mir die Ergebnisse der Verkehrsmessungen zu, dabei insbesondere 1. Wie ist die Verkehrsmessung an der Straße "Im Schonsfeld", OT Kriegsdorf, durchgeführt worden? 1a. Wenn es natürliche Personen waren, wo waren Sie positioniert in der Straße? 1b. Wenn es eine maschinelle Messung war, wo wurde welcher Apparat aufgestellt? 2. An welchen Tagen wurde die Messung durchgeführt? (Bitte auch die entsprechenden Uhrzeiten aufführen) 3. Wieviel Verkehr fuhr im Messzeitraum durch die Straße "Im Schonsfeld"? (Bitte nach Stunden aufgeteilt) 4. Wurde die Geschwindigkeit der Fahrzeuge gemessen? 4a. Wenn die Geschwindigkeit der Fahrzeuge gemessen wurde, wie viele Fahrzeuge fuhren in dem Messzeitraum außerhalb der vorgeschriebenen Geschwindigkeit? 4b. Wenn keine Geschwindigkeit der Fahrzeuge gemessen wurde, mit welcher Begründung? 5. Wurden auch Personen erfasst? 5a. Wenn Personen erfasst wurden, wie viele Kinder, ob mit Fahrrad oder zu Fuß, sind im Messzeitraum in der Straße "Im Schonsfeld" registriert worden? 5b. Wenn keine Personen erfasst wurden, mit welcher Begründung? Weiterhin bitte ich um die Bewertungen der verantwortlichen Verwaltungsstellen zu der Messung.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Kommunalverwaltung Troisdorf
AW: Antragsteller/in Im Schonsfeld Informationsfreiheitsgesetz Sehr geehrtAntragsteller/in am 28.12.2016 hatten S…
Von
Kommunalverwaltung Troisdorf
Betreff
AW: Antragsteller/in Im Schonsfeld Informationsfreiheitsgesetz
Datum
18. Januar 2017 15:03
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in am 28.12.2016 hatten Sie nach dem IFG NW um Auskunft zur Verkehrszählung im Neubaugebiet Im Schonsfeld gebeten (siehe unten). Ihre Fragen beantwortet das Amt für Erschließungsbeiträge, Straßenbau und Verkehr wie folgt: 1. Die Messung wurde mittels eines Seitenradargerätes durchgeführt. 1b. Der Messstandort lag in Höhe Haus Nr. 41. 2. Die Messung wurde in der Zeit vom 23. bis 25.02.2016, 0.00 Uhr bis 24.00 Uhr, durchgeführt. 3. Siehe Anlage. 4. Ja. 4a. Siehe Anlage (hier ist jeweils noch eine Messtoleranz von 3 km/h in Abzug zu bringen). 5. Nein. 5b. Die Messung diente zur Erhebung der Verkehrsbelastung und der Feststellung der V85 als Kennzahl für ein Geschwindigkeitsniveau. Eine Erfassung von Personen ist hierbei nicht vorgesehen, bzw. durch ein Messgerät nicht möglich. Die ermittelte V85 (dies ist die Geschwindigkeit, die von 85 % aller Kraftfahrzeuge nicht überschritten wird) liegt bei 35 km/h in Richtung Spielplatz und bei 38 km/h in Richtung Offenbachstraße. Dies sind beides gute Werte. Die Ergebnisse wurden standardmäßig dem Rhein-Sieg-Kreis als auch der Kreispolizeibehörde Siegburg zugeleitet. Von dort wird entschieden, ob und in welchem Umfange sanktionsfähige Kontrollen durchgeführt werden. Die Verkehrsbelastung ist als sehr gering zu bezeichnen. In der Spitzenstunde lag diese bei 90 Fahrzeugen, was 1,5 Fahrzeugen pro Minute in der Summe beider Fahrtrichtungen entspricht. Die Fahrzeugbewegungen zeigen deutlich, dass hier ausschließlich Anwohnerverkehr stattfindet, der morgens aus dem Gebiet ausfährt und in den Nachmittags- bzw. Abendstunden zurückkehrt. In den späteren Vormittags- bis in die frühen Nachmittagsstunden sinkt die Belastung nochmals deutlich. Das Unfallgeschehen wurde bei der Polizei Anfang September angefragt. Nach Auskunft der Polizei ereignete sich in 2016 ein polizeilich gemeldeter Unfall mit Beteiligung von Kindern in der Straße “Im Schonsfeld“. Es handelte sich hier um einen atypischen Unfall, der auf privatem Gelände stattgefunden hat. Die Straßengestaltung oder Geschwindigkeit war hier nicht unfallursächlich oder begünstigend. Es gab noch einen Unfall der Kategorie 5 (Sachschaden), der beim Rückwärtsfahren verursacht wurde. Insgesamt ist das Unfallgeschehen dort absolut unauffällig. Für weitere Rückfragen bzw. zur genaueren Erläuterung der Messergebnisse stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amtes für Erschließungsbeiträge, Straßenbau und Verkehr gerne in einem persönlichen Gespräch zur Verfügung. Da es sich bei diesen Auskünften um eine einfache schriftliche Auskunft handelt, ist sie gebührenfrei. Ebenso sind auch keine Auslagen entstanden. Mit freundlichen Grüßen