Verkehrszählung K40

im Zeitraum der KW 38 und 39 wurde eine Verkehrszählung auf der K40 durchgeführt.

Ich bitte um die Bereitstellung der Daten aufgelistet nach:
- LKW
- PKW
- Zweirad
- (wenn erfasst) Landwirtschaftliche Fahrzeuge

Zu welchem Zwecke wurde diese Messung durchgeführt?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    6. Oktober 2016
  • Frist
    8. November 2016
  • 0 Follower:innen
Daniel Rühling
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: im Zeitraum de…
An Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz Details
Von
Daniel Rühling
Betreff
Verkehrszählung K40 [#18013]
Datum
6. Oktober 2016 22:53
An
Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
im Zeitraum der KW 38 und 39 wurde eine Verkehrszählung auf der K40 durchgeführt. Ich bitte um die Bereitstellung der Daten aufgelistet nach: - LKW - PKW - Zweirad - (wenn erfasst) Landwirtschaftliche Fahrzeuge Zu welchem Zwecke wurde diese Messung durchgeführt?
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Daniel Rühling <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Daniel Rühling
Daniel Rühling
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Verkehrszählung K40“ vom 06.10.2016 (#18013) w…
An Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz Details
Von
Daniel Rühling
Betreff
AW: Verkehrszählung K40 [#18013]
Datum
16. März 2017 10:49
An
Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Verkehrszählung K40“ vom 06.10.2016 (#18013) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 129 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Daniel Rühling Anfragenr: 18013 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Daniel Rühling
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Verkehrszählung K40“ vom 06.10.2016 (#18013) w…
An Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz Details
Von
Daniel Rühling
Betreff
AW: AW: Verkehrszählung K40 [#18013]
Datum
23. April 2017 01:34
An
Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Verkehrszählung K40“ vom 06.10.2016 (#18013) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 167 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Daniel Rühling Anfragenr: 18013 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz
Anfrage Nr. 18013 Frag-den-Staat; Verkehrsbelastungen auf der K40 Sehr geehrter Herr Rühling, Ihre Anfrage an das …
Von
Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz
Betreff
Anfrage Nr. 18013 Frag-den-Staat; Verkehrsbelastungen auf der K40
Datum
24. April 2017 14:07
Status
Sehr geehrter Herr Rühling, Ihre Anfrage an das Portal "Frag den Staat [Nr. 18013]" zu den Verkehrsbelastungen auf der Kreisstraße 40 war uns zur Beantwortung zugeleitet worden. Leider hatten Sie keine Angaben gemacht, welche Kreisstraße 40 Sie meinten. Aufgrund einer von Ihnen etwa zeitgleich an den LBM Speyer gestellten Anfrage vermuten wir, dass Sie die K 40 im Landkreis Südliche Weinstraße meinten. Sie verläuft zwischen der B272 bei Hochstadt und der L509 bei Offenbach an der Queich. Südlich des Knotens B272 / K39 / K40 befindet sich die Zählstelle Nr. 6715 0810. Ein besonderer Anlass für die von Ihnen angesprochene Zählung ist uns nicht bekannt. Derartige Zählungen finden im Rahmen flächendeckender, regelmäßiger Straßenverkehrszählungen i.d.R. alle fünf Jahre statt. Nachfolgend erhalten Sie die endgültigen Ergebnisse unserer elektronischen Verkehrszählungen des Jahres 2014. Die Auswertungen für 2016 liegen noch nicht vor. Die Erfassung der Fahrzeugarten erfolgt nach einem von der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) vorgegebenen Schema, das keine separate Erfassung von landwirtschaftlichen Fahrzeugen vorsieht. Diese sind in der Gruppe der Lkw > 3,5 t, mit oder ohne Anhänger enthalten. Elektronische Verkehrszählung 2014: Ergebnis für 1-bahnig, 2-streifige Straßen in Rheinland-Pfalz Allgemeine Angaben DTV Straße TK/ZST.-Nr. Zählart Kfz LV SV Rad Krad Pkw Lfw Bus LoA Lzg E-Str. RNL Region 2005 2013 2014 DTV Kfz DTV Kfz von Mo-So Mo-So Mo-So nach W W W U U U Zabl. [km] S S S Anz. FS FS/OD ges. / FS DZ [Kfz/24h] [Fz/24h] K 40 6715 0810 TM11 2 800 2 611 2 674 2 473 201 3 26 2 222 225 3 67 131 33 07 03 2 900 2 859 2 914 2 666 248 3 23 2 375 268 4 79 165 Hochstadt 3 100 2 816 2 886 2 671 215 3 27 2 437 207 4 80 131 Offenbach 2 200 1 478 1 561 1 540 21 3 34 1 413 93 0 11 10 FS=2 FS 5,0 / 5,0 Mit freundlichen Grüßen,