Verkehrszählung per Bluetooth
- Anfrage an:
- Kommunalverwaltung Bonn
- Verwendete Gesetze:
- Status dieser Anfrage:
- Anfrage erfolgreich
- Zusammenfassung der Anfrage
Eine Auswertung der Verkehrszählung durch Bluetooth, die an einigen Stellen der Stadt Bonn durchgeführt wird.
Insbesondere:
- wie viele unterschiedliche Geräte haben Sie gefunden (getrennt nach Jahren)
- welche weiteren Daten erheben Sie?
- alle offiziellen (nicht vertraulichen) internen Berichte zu diesem Thema.
Korrespondenz
-
Frist – 28.03.2017
- 24. Feb 2017
- 02. Mär
- 09. Mär
- 15. Mär
- 28. Mär 2017
- Von
- << Anfragesteller/in >>
- Betreff
- Verkehrszählung per Bluetooth [#20486]
- Datum
- 24. Februar 2017 16:19
- An
- Kommunalverwaltung Bonn
- Status
- Warte auf Antwort
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Auswertung der Verkehrszählung durch Bluetooth, die an einigen Stellen der Stadt Bonn durchgeführt wird.
Insbesondere:
- wie viele unterschiedliche Geräte haben Sie gefunden (getrennt nach Jahren)
- welche weiteren Daten erheben Sie?
- alle offiziellen (nicht vertraulichen) internen Berichte zu diesem Thema.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.
Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.
Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in
<<E-Mail-Adresse>>
[… Zeige kompletten Anfragetext]
Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller/in >>
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- Von
- Kommunalverwaltung Bonn
- Betreff
- Ihr Antrag vom 24.02.2017, Verkehrszählung per Bluetooth [#20486]
- Datum
- 17. März 2017 09:59
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Nicht öffentlich!
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Sehr geehrtAntragsteller/in
zu Ihrem o.g. Antrag auf Zugang zu
Informationen über die Auswertung einer über Bluetooth durchgeführten Verkehrszählung in Bonn
erhalten Sie die nachfolgenden Auskünfte:
1. Wie viele unterschiedliche Geräte haben Sie gefunden (getrennt nach Jahren)
Verkehrszählungen unter Zuhilfenahme der Bluetooth-Technologie, d.h. eine Ermittlung der Anzahl von Fahrzeugen, findet in Bonn nicht statt. Zu der Frage liegen deshalb keine Informationen zu.
2. Welche weiteren Daten erheben Sie?
Mit Bluetooth-Technologie ausgestatte Geräte wie z.B. Smartphones, Autoradios, Freisprechanlagen senden bei aktiviertem Bluetooth eine gerätespezifische Adresse, die durch Messstellen empfangen wird. Geschieht dies an mindestens zwei Messstellen, ist bekannt, wie lange das Gerät und damit das Fahrzeug benötigt hat, die Strecke zwischen den Messpunkten zurückzulegen. Weitere Daten über die Geräteadressen hinaus werden nicht erhoben.
Da keinerlei Verbindung zwischen der gesendeten Adresse und dem eigentlichen Nutzer besteht, ist das Verfahren vollkommen anonym.
3. Alle offiziellen (nicht vertraulichen) internen Berichte zu diesem Thema.
Öffentlich zugänglich sind die Vorlagen zur Beteiligung der politischen Gremien. Diese sind über das Bonner Ratsinformationssystem (Bo-RIS) abrufbar. Bo-RIS können Sie aufrufen über www.bonn.de<http://www.bonn.de> , und dort etwa über die Eingabe „Bo-RIS“ unter „Suche“. Bo-RIS bietet Ihnen die Möglichkeit einer Volltextsuche, z.B. mit dem Begriff „Bluetooth“. Als Ergebnis erhalten Sie die entsprechenden Vorlagen. - Interne Berichte liegen nicht vor.
Der Informationszugang wurde Ihnen gemäß § 4 Abs. 1 IFG NRW gewährt. Die Bearbeitung ist vorliegend gebührenfrei erfolgt, Ziffer 1.1 des Gebührentarifs zur Verwaltungsgebührenordnung IFG NRW.
Mit freundlichen Grüßen