Verkehrszeichen in Stade und Umgebung

Anfrage an: Landkreis Stade

Antrag nach dem NUIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

vor kurzem war ich in Stade mit meinem PKW unterwegs und mir ist aufgefallen, dass die Verkehrszeichen teilweise, insbesondere sämtliche Ortseingangschilder - VZ 310 - und in der Freiburger Straße das Zeichen 274-70 entsprechen nicht der Anlage 2 der StVO. In der Anlage 2 der StVO sind diese Schilder bedruckt mit der Schriftart DIN 1451, der bundeseinheitlichen Schriftart für Verkehrszeichen. In Stade jedoch sind diese nicht in DIN 1451 gehalten sondern vmtl. in "Arial".

Ich bitte Sie daher um Auskunft, nach welcher Rechtsnorm, der Landkreis Stade davon abweichen darf.

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.
Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.

Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    16. Mai 2020
  • Frist
    15. Juni 2020
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in vor kurzem war ich in Stade mit meinem PKW unterwegs und m…
An Landkreis Stade Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Verkehrszeichen in Stade und Umgebung [#186868]
Datum
16. Mai 2020 21:13
An
Landkreis Stade
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in vor kurzem war ich in Stade mit meinem PKW unterwegs und mir ist aufgefallen, dass die Verkehrszeichen teilweise, insbesondere sämtliche Ortseingangschilder - VZ 310 - und in der Freiburger Straße das Zeichen 274-70 entsprechen nicht der Anlage 2 der StVO. In der Anlage 2 der StVO sind diese Schilder bedruckt mit der Schriftart DIN 1451, der bundeseinheitlichen Schriftart für Verkehrszeichen. In Stade jedoch sind diese nicht in DIN 1451 gehalten sondern vmtl. in "Arial". Ich bitte Sie daher um Auskunft, nach welcher Rechtsnorm, der Landkreis Stade davon abweichen darf. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 186868 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/186868 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Landkreis Stade
Sehr geehrteAntragsteller/in bitte wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen an die Verkehrsbehörde der Hansestadt Stade…
Von
Landkreis Stade
Betreff
AW: Verkehrszeichen in Stade und Umgebung [#186868]
Datum
18. Mai 2020 07:50
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in bitte wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen an die Verkehrsbehörde der Hansestadt Stade, die in diesem Falle zuständig ist. Um Ihre Daten nicht an Dritte weiterzugeben, wurde Ihre Mail von hier aus nicht weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen