Verkehrszeichenanordnung in der Sybelstraße

1. Die Verkehrszeichenrechtliche Anordnung und/oder den Verwaltungsakt für das Verkehrszeichen 315.80/315.81/315.82 auf dem nördlichen Gehweg in der Sybelstraße für den Bereich zwischen Wilmersdorfer Straße und Meyerinckplatz
2. Die Ergebnisse der Analyse gemäß VwV-StVO bzgl. der Restbreite des Gehweges zur Sicherstellung des Begnungsverkehr von Rollstühlen und/oder Kinderwägen.
3. Zu 2. die Erklärung wie dies ohne Markierungen auf dem Gehweg sichergestellt sein soll.
4. Die Erklärung wieso das vorherig angeordnete Zeichen 315.63 entfernt wurde, das die benötigte Restbreite für Fußgänger sicherstellte.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    14. April 2021
  • Frist
    18. Mai 2021
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes …
An Tiefbauamt Berlin-Charlottenburg-Wilmersdorf Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Verkehrszeichenanordnung in der Sybelstraße [#218383]
Datum
14. April 2021 21:45
An
Tiefbauamt Berlin-Charlottenburg-Wilmersdorf
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Die Verkehrszeichenrechtliche Anordnung und/oder den Verwaltungsakt für das Verkehrszeichen 315.80/315.81/315.82 auf dem nördlichen Gehweg in der Sybelstraße für den Bereich zwischen Wilmersdorfer Straße und Meyerinckplatz 2. Die Ergebnisse der Analyse gemäß VwV-StVO bzgl. der Restbreite des Gehweges zur Sicherstellung des Begnungsverkehr von Rollstühlen und/oder Kinderwägen. 3. Zu 2. die Erklärung wie dies ohne Markierungen auf dem Gehweg sichergestellt sein soll. 4. Die Erklärung wieso das vorherig angeordnete Zeichen 315.63 entfernt wurde, das die benötigte Restbreite für Fußgänger sicherstellte.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 218383 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/218383/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Tiefbauamt Berlin-Charlottenburg-Wilmersdorf
Sehr Antragsteller/in mit Interesse habe ich Ihre Anfrage sowie die Ausführungen zum Berliner Informationsfreihe…
Von
Tiefbauamt Berlin-Charlottenburg-Wilmersdorf
Betreff
AW: Verkehrszeichenanordnung in der Sybelstraße [#218383]
Datum
20. April 2021 09:49
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in mit Interesse habe ich Ihre Anfrage sowie die Ausführungen zum Berliner Informationsfreiheitsgesetz zur Kenntnis genommen. Nur am Rande merke ich an, dass das von Ihnen ebenfalls erwähnte Verbraucherinformationsgesetz bei dem angesprochenen Thema nicht zum Tragen kommt. Zu den angefragten Unterlagen teile ich Ihnen mit, dass die Anordnung für die aktuell praktizierte Parkweise vor den Grundstücken Sybelstraße 8 und 9 aus dem Jahr 1996 datiert. Diese Information konnte ich ohne großen Aufwand und somit ohne für Sie entstandene Kosten erlangen. Sollten Sie darüber hinaus Interesse an einer Akteneinsicht hier in der aktenführenden Dienststelle haben, bitte ich um eine Terminvereinbarung unter 9029 18 251 oder 9029 18 253. Hierbei beachten Sie bitte die pandemiebedingten Beschränkungen. Die Kosten für eine Akteneinsicht und ggf. für Sie zu fertigende Ablichtungen veranschlage ich vorläufig auf 100,00 €. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> vielen Dank für ihre Antwort. Die kosten erscheinen mir jedoch sehr hoch. Welcher A…
An Tiefbauamt Berlin-Charlottenburg-Wilmersdorf Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Verkehrszeichenanordnung in der Sybelstraße [#218383]
Datum
5. Mai 2021 06:35
An
Tiefbauamt Berlin-Charlottenburg-Wilmersdorf
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für ihre Antwort. Die kosten erscheinen mir jedoch sehr hoch. Welcher Aspekt verursacht diese hohen Kosten? Ich war davon ausgegangen, dass es sich um eine einfache Anfrage handeln würde sie innerhalb einer halben Stunde gelöst werden könnte. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 218383 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/218383/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Verkehrszeichenanordnung in der Sybelstraße“ vo…
An Tiefbauamt Berlin-Charlottenburg-Wilmersdorf Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Verkehrszeichenanordnung in der Sybelstraße [#218383]
Datum
11. Juli 2021 20:28
An
Tiefbauamt Berlin-Charlottenburg-Wilmersdorf
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Verkehrszeichenanordnung in der Sybelstraße“ vom 14.04.2021 (#218383) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 55 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 218383 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/218383/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Verkehrszeichenanordnung in der Sybelstraße“ v…
An Tiefbauamt Berlin-Charlottenburg-Wilmersdorf Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Verkehrszeichenanordnung in der Sybelstraße [#218383]
Datum
16. Oktober 2021 13:57
An
Tiefbauamt Berlin-Charlottenburg-Wilmersdorf
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Verkehrszeichenanordnung in der Sybelstraße“ vom 14.04.2021 (#218383) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 152 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Grund der hohen Kosten. Ich sehe diese Anfrage als einfache Anfrage die ohne Kosten erfolgen kann. Die Höhe von 100€ empfinde als dissuasif. Sollte dies nicht geschehen, werde ich Beschwerde einlegen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 218383 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/218383/

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Tiefbauamt Berlin-Charlottenburg-Wilmersdorf
Sehr Antragsteller/in ich hatte Ihnen auf die an das Tiefbauamt gerichtete E-Mail vom 14.04.2021 bereits am 20. …
Von
Tiefbauamt Berlin-Charlottenburg-Wilmersdorf
Betreff
AW: Verkehrszeichenanordnung in der Sybelstraße [#218383]
Datum
19. Oktober 2021 08:12
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
AWVerkehrszeichenanordnunginderSybelstra.eml
30,1 KB
Sehr Antragsteller/in ich hatte Ihnen auf die an das Tiefbauamt gerichtete E-Mail vom 14.04.2021 bereits am 20. April geantwortet, dass die angefragte Anordnung aus dem Jahr 1996 stammt und diese Information ohne nennenswerten Aufwand und damit für Sie kostenfrei erfolgt. In derselben Mail hatte ich Sie informiert, dass weitergehende Maßnahmen Kosten für Personalbindung und ggf. Fertigung von Kopien verursachen. Diese hatte ich lediglich vorläufig auf 100,00 € veranschlagt. Um eine Kostenfestsetzung handelt es sich mithin nicht. Die Kostenschätzung beruht auf § 16 des IFG, nach dem Akteneinsicht und Aktenauskunft gebührenpflichtig sind sowie der Tarifstelle 1004 der Anlage zur Verwaltungsgebührenordnung - Gebührenverzeichnis -, die eine Rahmengebühr von 5 € bis 500 € vorsieht. Hinzu kämen die Kosten für die Fertigung von Kopien. Die veranschlagten 100,00 € bewegen sich also eindeutig im unteren Bereich des Gebührenrahmens. Mit freundlichen Grüßen