Verkehrszeichendarstellung über Werbetafeln
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
an mehreren Stellen in der Kölner Innenstadt, beispielsweise an der Zeppelinstraße aus Richtung Neumarkt, sind amtliche Verkehrszeichen, hier: VZ 242.1 StVO ergänzt mit (zeitlich beschränkten) Freigaben für den Rad- und Lieferverkehr, vorhanden; es handelt sich dabei nicht um Verkehrszeichen für den ruhenden Verkehr. Die Verkehrszeichen sind augenscheinlich auf weißer Folie aufgedruckt und befinden sich innerhalb gewöhnlicher Werbetafeln. Eine Rückstrahlfähigkeit oder eine (ausreichende) Beleuchtung von innen oder außen ist augenscheinlich nicht gegeben.
Die Verkehrszeichen machen den Anschein, dass die Darstellung innerhalb der jeweiligen Werbetafel geändert, d.h. eine andere Anzeige anstelle der Verkehrszeichens vorgenommen werden kann.
Die Ausführung und Beschaffenheit von Verkehrszeichen ist in diversen amtlichen Regelwerken verbindlich festgelegt.
Abweichungen davon bedürfen stets der Zustimmung der obersten Landesbehörde.
Verkehrszeichen müssen darüber hinaus immer dem Sichtbarkeitsprinzip entsprechen.
Da die Ausführung und Beschaffenheit der betreffenden Verkehrszeichen augenscheinlich nicht den amtlichen Regelwerken entspricht, wird um Übersendung der schriftlichen Erlaubnis zur Anordnung (Erlass) der zuständigen obersten Landesbehörde gebeten.
Sofern ein solcher Erlass nicht vorliegt, so bitte ich um Mitteilung, mit welcher konkreten Rechtsgrundlage etwaige Abweichungen von den amtliche Regelwerken seitens der Stadt Köln für die betreffenden Verkehrszeichen begründet werden bzw. ob die Anordnungen an allen betroffenen Örtlichkeiten durch regelhafte Aufstellungen korrigiert werden.
Bitte teilen Sie mir auch mit, ob für die Darstellung der Verkehrszeichen über die Werbetafeln laufende Kosten zu Lasten des städtischen Haushaltes anfallen. Sofern solche Kosten anfallen, bitte ich um Mitteilung, ob eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung im Vergleich zu einer ortsfesten Beschilderung (Rohrpfosten, Aluschilder, Schellen, baulicher Aufwand, Erhaltung) vorgenommen worden ist. Sollte dem nicht so sein, so rege ich eine solche Betrachtung ausdrücklich an.
Personenbezogene Daten sind für mich irrelevant und können auf den abgefragtes Unterlagen vor Übersendung geschwärzt werden.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.
Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.
Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage erfolgreich
-
Datum1. August 2022
-
3. September 2022
-
0 Follower:innen
Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen
FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!