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Verkehrszeichenpläne Radweg Schönhauserallee Allee

die Verkehrszeichenpläne für den Radweg in der Schönhauserallee bevor die von Frau Scheiner gewünschten Änderungen eingepflegt worden sind.
Bitte teilen Sie mir mit wieviele Versionen der Verkehrszeichenplände existieren. Jeweils mit Versionsnummer und Datum.
Die Ausnahme zum Schutz der Willensbildung greift meiner Auffassung nicht da die Willensbildung bereits abgeschlossen war und ein Verskehrszeichenplan gezeichnet war bis Manja Schreiner plötzlich Änderungen wünschte.

diese Anfrage erfolgt im Namen von Changing Cities e.V.

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  • Datum
    20. September 2023
  • Frist
    28. November 2023
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Christian Roux
Christian Roux (Changing Cities)
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: die Ve…
An Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt Details
Von
Christian Roux (Changing Cities)
Betreff
Verkehrszeichenpläne Radweg Schönhauserallee Allee [#288750]
Datum
20. September 2023 21:08
An
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die Verkehrszeichenpläne für den Radweg in der Schönhauserallee bevor die von Frau Scheiner gewünschten Änderungen eingepflegt worden sind. Bitte teilen Sie mir mit wieviele Versionen der Verkehrszeichenplände existieren. Jeweils mit Versionsnummer und Datum. Die Ausnahme zum Schutz der Willensbildung greift meiner Auffassung nicht da die Willensbildung bereits abgeschlossen war und ein Verskehrszeichenplan gezeichnet war bis Manja Schreiner plötzlich Änderungen wünschte. diese Anfrage erfolgt im Namen von Changing Cities e.V.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 288750 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/288750/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Christian Roux << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Christian Roux (Changing Cities)

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