Verkehrszeichenplan Baustelle Varziner Str. ab 10.10.2019

Genehmigter bzw. angeordneter Verkehrszeichenplan mit eventuellen Anmerkungen zur Einrichtung der Baustelle Varziner Straße (zwischen Handjerystraße und Isoldestraße) inklusive der Verkehrszeichenpläne, möglichst in digitaler Form. Dies entspricht dem Umfang, der auch auch nach Mobilitätsgesetz § 39 (2) vor Ort einsehbar aushängen sollte. An personenbezogenen Informationen habe ich kein Interesse.

Sollte der Ihnen vorliegende Verkehrszeichenplan personenbezogene Daten beinhalten, wäre ich mit entsprechenden Schwärzungen einverstanden.

Die Arbeitsstelle wurde neben der bereits seit 29.7.2019 bestehenden Baustelle am 10.10.2019 eingerichtet. Der Verkehrszeichenplan hängt nicht aus.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    11. Oktober 2019
  • Frist
    13. November 2019
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Ulrich Deiters
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie…
An Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg Details
Von
Ulrich Deiters
Betreff
Verkehrszeichenplan Baustelle Varziner Str. ab 10.10.2019 [#168309]
Datum
11. Oktober 2019 09:01
An
Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Genehmigter bzw. angeordneter Verkehrszeichenplan mit eventuellen Anmerkungen zur Einrichtung der Baustelle Varziner Straße (zwischen Handjerystraße und Isoldestraße) inklusive der Verkehrszeichenpläne, möglichst in digitaler Form. Dies entspricht dem Umfang, der auch auch nach Mobilitätsgesetz § 39 (2) vor Ort einsehbar aushängen sollte. An personenbezogenen Informationen habe ich kein Interesse. Sollte der Ihnen vorliegende Verkehrszeichenplan personenbezogene Daten beinhalten, wäre ich mit entsprechenden Schwärzungen einverstanden. Die Arbeitsstelle wurde neben der bereits seit 29.7.2019 bestehenden Baustelle am 10.10.2019 eingerichtet. Der Verkehrszeichenplan hängt nicht aus.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Ulrich Deiters <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Ulrich Deiters << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Ulrich Deiters

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