Sehr Antragsteller/in
vielen Dank für Ihre Anfrage. Wir bestätigen Ihnen hiermit den Eingang Ihres Mails. Die Abteilung VI- Verkehrsmanagement der Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz führt für die Behörden des Landes Berlin die Verkehrserhebungen im öffentlichen Straßennetz durch und übernimmt die Auswertung und Herausgabe der amtlichen Verkehrszählungsergebnisse.
Folgende Erhebungsdaten können wir für Sie bereitstellen:
• K 353 Fennstraße / Tegeler Straße (Di., 27.06.2017)
• K 270 Amrumer Str. / Torfstraße (Mi., 23.11.2016; Do., 04.04.2019; Di., 08.09.2020)
• K 5212 Müllerstraße / Burgsdorfstr. (Mo., 14.03.2016; Di., 27.08.2019; Di., 08.09.2020).
Die Auswertung erhält jeweils ein Knotenstromdiagramm und eine tabellarische Auswertung mit Angabe der Fahrzeugarten Pkw+Lfw, Lkw, Bus, Krad und Radfahrer für den jeweiligen Erhebungstag.
Zu den voraussichtlichen Kosten kann ich Ihnen mitteilen, dass die Akteneinsicht nach § 16 Satz 1 IFG gebührenpflichtig ist. Gemäß § 16 Satz 2 IFG ist das Gesetz über Gebühren und Beiträge vom 22. Mai 1957 (GVBl. S. 516) in der jeweils geltenden Fassung (GebBtrG) anzuwenden. Die Höhe der Verwaltungsgebühr bestimmt sich gem. § 6 Absatz 1 GebBtrG nach der Verwaltungsgebührenordnung (VGebO). Nach § 1 Absatz 1 VGebO werden Verwaltungsgebühren nach dem der VGebO anliegenden Gebührenverzeichnis erhoben. Die Kosten richten sich nach dem entstehenden Verwaltungsaufwand, in diesem Fall würden Gebühren in Höhe von 25€ anfallen (bei Versand per E-Mail, ohne Ausdrucke/Kopien) und ich bräuchte vorher eine Zustimmung zur Kostenübernahme.
Weitere Zähldaten liegen uns nicht vor, da sich die u.g. Straßenabschnitte (Tegeler Str., Sprengel Str., Triftstr.) im sogenannten Nebennetz befinden (nicht Bestandteil des übergeordneten Straßennetzes nach den StEP-Stufen).
Bitte teilen Sie mir mit, ob Sie die Übersendung der o.g. Zähldaten wünschen und dass Sie die geschätzten Kosten in Höhe von 25 € übernehmen.
Mit freundlichen Grüßen