Verkündung zum 17. Bauabschnitt der A100

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

bitte senden Sie mir folgendes zu:
1. Alle Unterlagen im Zusammenhang mit der Verkündung zur Ausschreibung des 17. Bauabschnitts der A100 am 29. März 2022. Dies verkündete Staatssekretärin Daniela Kluckert in einem Interview mit der Berliner Morgenpost. Dazu gehören beispielsweise (nicht abschließende Auflistung):
- Briefings für Frau Kluckert vor dem Interview
- Planungen und Strategien für die Kommunikation rund um den Start der Ausschreibung für den 17. Bauabschnitt der A100
- Absprachen von Frau Kluckert mit: Verkehrsminister Wissing, Finanzminister Lindner, der hausinternen Presse- und Kommunikationsstelle, externen Kommunikationsagenturen, der Berliner Morgenpost, der Autobahngesellschaft des Bundes usw.
- Absprachen von Verkehrsminister Wissing mit Finanzminister Lindner

2. Ich bitte um Zusendung jeglicher Kommunikation des BMDV an Mitglieder des Berliner Senats, Mitglieder der Berliner Senatsverwaltungen oder Berliner Bürgermeister:innen, in denen angekündigt wurde, den 17. Abschnitt der A100 ausschreiben zu wollen. Ich beantrage Dokumente aus dem Zeitraum vom 8. Dezember 2021 bis zum 29. März 2022.

3. Ich bitte um Herausgabe des Dokumentes (Brief, Mail, Protokoll, Gesprächsnotiz, Kalendereintrag o.ä.), in dem erstmalig nach dem 8. Dezember 2021
a) die Möglichkeiten zur Ausschreibung des 17. Bauabschnitts der A100 erfragt oder erörtert wurden - durch (parlamentarische) Staatssekretär:innen oder den Minister des BMDV
b) die Möglichkeiten zur Ausschreibung des 17. Bauabschnitts der A100 mitgeteilt wurde - an (parlamentarische) Staatssekretär:innen oder den Minister des BMDV

Da vermutlich eine Drittbeteiligung erforderlich ist (z.B. Berliner Morgenpost, Autobahngesellschaft, Kommunikationsagentur), bitte ich um Antwort in zwei Teilen. Bitte senden Sie mir baldmöglichst alle angefragten Dokumente zu, die keiner Drittbeteiligung unterliegen. Die Zusendung der Dokumente mit Drittbeteiligung kann verzögert (aber fristgerecht) erfolgen, sollten Sie dafür mehr Zeit benötigen.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    29. Mai 2022
  • Frist
    1. Juli 2022
  • 0 Follower:innen
Manuel Wiemann
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: bitte senden Sie …
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
Manuel Wiemann
Betreff
Verkündung zum 17. Bauabschnitt der A100 [#250149]
Datum
29. Mai 2022 22:28
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: bitte senden Sie mir folgendes zu: 1. Alle Unterlagen im Zusammenhang mit der Verkündung zur Ausschreibung des 17. Bauabschnitts der A100 am 29. März 2022. Dies verkündete Staatssekretärin Daniela Kluckert in einem Interview mit der Berliner Morgenpost. Dazu gehören beispielsweise (nicht abschließende Auflistung): - Briefings für Frau Kluckert vor dem Interview - Planungen und Strategien für die Kommunikation rund um den Start der Ausschreibung für den 17. Bauabschnitt der A100 - Absprachen von Frau Kluckert mit: Verkehrsminister Wissing, Finanzminister Lindner, der hausinternen Presse- und Kommunikationsstelle, externen Kommunikationsagenturen, der Berliner Morgenpost, der Autobahngesellschaft des Bundes usw. - Absprachen von Verkehrsminister Wissing mit Finanzminister Lindner 2. Ich bitte um Zusendung jeglicher Kommunikation des BMDV an Mitglieder des Berliner Senats, Mitglieder der Berliner Senatsverwaltungen oder Berliner Bürgermeister:innen, in denen angekündigt wurde, den 17. Abschnitt der A100 ausschreiben zu wollen. Ich beantrage Dokumente aus dem Zeitraum vom 8. Dezember 2021 bis zum 29. März 2022. 3. Ich bitte um Herausgabe des Dokumentes (Brief, Mail, Protokoll, Gesprächsnotiz, Kalendereintrag o.ä.), in dem erstmalig nach dem 8. Dezember 2021 a) die Möglichkeiten zur Ausschreibung des 17. Bauabschnitts der A100 erfragt oder erörtert wurden - durch (parlamentarische) Staatssekretär:innen oder den Minister des BMDV b) die Möglichkeiten zur Ausschreibung des 17. Bauabschnitts der A100 mitgeteilt wurde - an (parlamentarische) Staatssekretär:innen oder den Minister des BMDV Da vermutlich eine Drittbeteiligung erforderlich ist (z.B. Berliner Morgenpost, Autobahngesellschaft, Kommunikationsagentur), bitte ich um Antwort in zwei Teilen. Bitte senden Sie mir baldmöglichst alle angefragten Dokumente zu, die keiner Drittbeteiligung unterliegen. Die Zusendung der Dokumente mit Drittbeteiligung kann verzögert (aber fristgerecht) erfolgen, sollten Sie dafür mehr Zeit benötigen. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Manuel Wiemann Anfragenr: 250149 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/250149/ Postanschrift Manuel Wiemann << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Antwort
Von
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Via
Briefpost
Betreff
Antwort
Datum
9. August 2022
Status
Warte auf Antwort
Manuel Wiemann
Widerspruch IFG-Bescheid Aktenzeichen Z25/286.2/1-1258 IFG [#250149]
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit wider…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
Manuel Wiemann
Betreff
Widerspruch IFG-Bescheid Aktenzeichen Z25/286.2/1-1258 IFG [#250149]
Datum
19. September 2022 13:09
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit widerspreche ich dem IFG-Bescheid Z25/286.2/1-1258 IFG. Aufgrund einer längeren Abwesenheit habe ich den Bescheid erst letzte Woche gesehen und konnte somit nicht fristgerecht antworten. Ich bitte dafür um Verständnis. Sollten Sie dies nicht haben, werten Sie diesen Antrag als neuen IFG-Antrag, entsprechend der genannten Paragraphen und Bedingungen im u.g. ersten Antrag. Gründe für den Widerspruch: Der Bescheid ist nicht vollständig, da Unterlagen fehlen. Ich beantrage die vollständige Nachreichung. 1) Es wird Absprachen mit der Berliner Morgenpost gegeben haben, die ich explizit angefragt habe. Im Voraus werden nicht nur Termin, sondern auch Inhalte des Interviews vorbesprochen worden sein, sowie im Nachgang eine schriftliche Freigabe des Interviews. Darüber hinaus wird es auch Absprachen von Frau Kluckert mit der Pressestelle des BMDV gegeben haben: Entweder eine Beauftragung von Frau Kluckert zur Vereinbarung des Interviews oder eine Anfrage der Berliner Morgenpost, wobei ersteres wahrscheinlicher ist. Darüber hinaus werden auch Inhalte des Interviews besprochen worden sein. Diese Absprachen werden schriftlich festgehalten worden sein, entweder als E-Mails oder Gesprächsnotizen oder Kalendereintrag mit mehr Informationen im digitalen Kalender von Frau Kluckert bzw. der Pressestelle. All diese Unterlagen sind nicht Teil des IFG-Bescheids, weswegen dieser unvollständig ist. 2) Darüber hinaus fehlen die Gesprächsnotizen im Nachgang zu den Gesprächen von Herrn Wissing mit Frau Jarasch (28.2.) sowie von Frau Kluckert mit UVB (10.3.). Es sind lediglich die Vorbereitungen zu finden. 3) Ich beantrage bei den beiden oben genannten Dokumenten (Wissing-Jarasch, Kluckert-UVB) die Herausgabe aller Entwürfe, Kommentare und Bearbeitungen zu den Sprechzetteln, als Farbkopie/Farbscan. Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen Manuel Wiemann
Manuel Wiemann
AW: Widerspruch IFG-Bescheid Aktenzeichen Z25/286.2/1-1258 IFG [#250149]
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsan…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
Manuel Wiemann
Betreff
AW: Widerspruch IFG-Bescheid Aktenzeichen Z25/286.2/1-1258 IFG [#250149]
Datum
19. März 2023 09:44
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Verkündung zum 17. Bauabschnitt der A100“ vom 29.05.2022 (#250149) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 262 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Manuel Wiemann
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
AW: 1415IFG AW: Widerspruch IFG-Bescheid Aktenzeichen Z25/286.2/1-1258 IFG [#250149] Bezug: Ihr Antrag vom 19.09.2…
Von
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Betreff
AW: 1415IFG AW: Widerspruch IFG-Bescheid Aktenzeichen Z25/286.2/1-1258 IFG [#250149]
Datum
20. März 2023 16:29
Status
Warte auf Antwort
Bezug: Ihr Antrag vom 19.09.2022 (29.05.2022) Ihre Mail vom 19.03.2023 Aktenzeichen: Z25/286.2/1-1415 IFG Berlin, 20.03.2023 Sehr geehrter Herr Wiemann, Ihre Erinnerung zum Auskunftsersuchen gemäß § 1 Abs. 1 IFG vom 19.09.2022 (29.05.2022) ist im Bundesministerium für Digitales und Verkehr per E-Mail eingegangen. Vielen Dank für Ihre E-Mail in der o.g. Sache. Ihr Widerspruch vom 19.09.2022 ist als neuer Antrag aufgenommen worden. Ihr neuer Antrag hat das Aktenzeichen Z26/286.2/1-1415IFG erhalten. Künftigen Schriftwechsel bitte ich nur unter Angabe dieses Aktenzeichens zu führen. Ich bitte um Verständnis für die Verspätung. Die Erklärung dafür sind in einem Büroversehen sowie in unvorhergesehen vielen Personalengpässen zu finden. Die Antwort ist jedoch bereits in Arbeit. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundesministerium für Digitales und Verkehr
1415IFG (zu AW: 1258 IFG - Widerspruch IFG-Bescheid Aktenzeichen Z25/286.2/1-1258 IFG [#250149]) Bezug: Ihr Antra…
Von
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Betreff
1415IFG (zu AW: 1258 IFG - Widerspruch IFG-Bescheid Aktenzeichen Z25/286.2/1-1258 IFG [#250149])
Datum
7. August 2023 17:05
Status
Anfrage abgeschlossen
Bezug: Ihr Antrag vom 19.09.2022, Aktenzeichen: Z25/286.2/1-1415 IFG Datum: Berlin, 07.08.2023 Sehr geehrter Herr Wiemann, als Anlage übersende ich Ihnen die Antwort zu Ihrem IFG-Antrag vom 19.09.2022. Mit freundlichen Grüßen