Verkündung zum 17. Bauabschnitt der A100
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
bitte senden Sie mir folgendes zu:
1. Alle Unterlagen im Zusammenhang mit der Verkündung zur Ausschreibung des 17. Bauabschnitts der A100 am 29. März 2022. Dies verkündete Staatssekretärin Daniela Kluckert in einem Interview mit der Berliner Morgenpost. Dazu gehören beispielsweise (nicht abschließende Auflistung):
- Briefings für Frau Kluckert vor dem Interview
- Planungen und Strategien für die Kommunikation rund um den Start der Ausschreibung für den 17. Bauabschnitt der A100
- Absprachen von Frau Kluckert mit: Verkehrsminister Wissing, Finanzminister Lindner, der hausinternen Presse- und Kommunikationsstelle, externen Kommunikationsagenturen, der Berliner Morgenpost, der Autobahngesellschaft des Bundes usw.
- Absprachen von Verkehrsminister Wissing mit Finanzminister Lindner
2. Ich bitte um Zusendung jeglicher Kommunikation des BMDV an Mitglieder des Berliner Senats, Mitglieder der Berliner Senatsverwaltungen oder Berliner Bürgermeister:innen, in denen angekündigt wurde, den 17. Abschnitt der A100 ausschreiben zu wollen. Ich beantrage Dokumente aus dem Zeitraum vom 8. Dezember 2021 bis zum 29. März 2022.
3. Ich bitte um Herausgabe des Dokumentes (Brief, Mail, Protokoll, Gesprächsnotiz, Kalendereintrag o.ä.), in dem erstmalig nach dem 8. Dezember 2021
a) die Möglichkeiten zur Ausschreibung des 17. Bauabschnitts der A100 erfragt oder erörtert wurden - durch (parlamentarische) Staatssekretär:innen oder den Minister des BMDV
b) die Möglichkeiten zur Ausschreibung des 17. Bauabschnitts der A100 mitgeteilt wurde - an (parlamentarische) Staatssekretär:innen oder den Minister des BMDV
Da vermutlich eine Drittbeteiligung erforderlich ist (z.B. Berliner Morgenpost, Autobahngesellschaft, Kommunikationsagentur), bitte ich um Antwort in zwei Teilen. Bitte senden Sie mir baldmöglichst alle angefragten Dokumente zu, die keiner Drittbeteiligung unterliegen. Die Zusendung der Dokumente mit Drittbeteiligung kann verzögert (aber fristgerecht) erfolgen, sollten Sie dafür mehr Zeit benötigen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage teilweise erfolgreich
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Datum29. Mai 2022
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1. Juli 2022
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