MUSTER I (Große Anfrage) Angabe des Namens

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Verkürzung der Schulzeit als Schulversuch Anfang der 2000er

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Der Senator für Bildung und Wissenschaft                                20. Dezember 2000 Herr Bruns  2681 Herr Henschen  6405 V o r l a g e Nr. L 60/G96 für die Sitzung der Deputation für Bildung am 18. Januar 2001 Betr. Schulversuche zur Schulzeitverkürzung (Abitur nach 12 Jahren) A. Problem Die Deputation für Bildung hat mit der Vorlage L49/G91 der Einrichtung von 6 Schulversuchen zur Schulzeitverkürzung im gymnasialen Bildungsgang zugestimmt. Zum Zeitpunkt der Abfassung dieser Vorlage sind - bis auf das Kippenberg Gymnasium - die schulischen Gremien aller Standorte mit den Vorhaben befasst worden und haben den im Folgenden berichteten Rahmensetzungen zugestimmt. B. Lösung / Sachstand In der konkreten und detaillierten Entwicklung der in der Deputationsvorlage L49/G91 noch grob umrissenen Merkmale der Schulversuche waren rahmen- wie schulverträgliche Abstimmungen der Versuchsmerkmale erforderlich bezogen auf a) die Zügigkeit der Jahrgangsstufen b) den Beginn des verkürzten Bildungsgangs (Erhalt der Orientierungsstufe) c) den Zugang zum verkürzten Bildungsgang (Eignungskriterium) d) die Frage der Regionalität bzw. Überregionalität des Angebotes. (zu den entsprechenden Modalitäten am SZ Alwin-Lonke-Straße und Pestalozzischule II s. Anlage 1 u. 2) zu a) Die Zügigkeit des verkürzten und des normalen gymnasialen Bildungsgangs steht für das Alte Gymnasium und das Kippenberg Gymnasium u.a. im Kontext ihrer besonderen Fachklassen bzw. Fremdsprachenfolgen und der räumlichen Kapazitäten; beim AG kommt die bis auf weiteres erforderliche Neu-Aufnahme 7. Jahrgänge hinzu. Die unten aufgeführten Lösungen stellen Kompromisse dar, die zwischen den Schulleitungen und dem Senator für Bildung abgestimmt sind. zu b) Der verkürzte Bildungsgang beginnt mindestens über eine vorläufige Zuordnung in der 6. Jahrgangsstufe. Am Alten Gymnasium und den Schulzentren Findorff und Lerchenstraße wird die 6. Jahrgangsstufe übersprungen, am Kippenberg Gymnasium die 7.. In allen Fällen wird der Beginn der 2. Fremdsprache vorgezogen. Die orientierende Funktion der Orientierungsstufe bleibt auch an diesen Standorten insofern erhalten, als zum einen die 5. Jahrgangsstufe dazu
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2 dient, die Lern- und Leistungsmöglichkeiten der Kinder zu entwickeln und einzuschätzen. Zum anderen dient die folgende Jahrgangsstufe der Erprobung der Eignung für einen verkürzten Durchlauf; Kinder, die hier das Jahrgangsziel nicht erreichen, haben kein Schuljahr verloren. zu c) Da es sich bei dem verkürzten gymnasialen (auch bilingualen) Bildungsgang um eine Variante des Bildungsgangs mit erhöhtem Anforderungsniveau handelt, legen die beteiligten Schulen größten Wert auf eine moderate Möglichkeit, das Eignungskriterium wirksam werden zu lassen. Für die am Beginn der Sekundarstufe I einsetzenden Modelle ist hier mit der gruppenbezogenen Anwendung der "Springer-Regelung" nach §37 (3) BrSchG eine Lösung gefunden, die eine sachgerechte Arbeit in der knappen Zeit des verkürzten Bildungsgangs ermöglicht. Die Grundschule erhält beim Zugang in die 5. Jahrgangsstufe bei auf den verkürzten Bildungsgang zielendem Elternwunsch eine gewichtige beratende, nicht aber gutachterliche Funktion. zu d) Bis auf das Alte Gymnasium stellen die Standorte je ein regionales Angebot zur Verkürzung des gymnasialen Bildungsgangs zur Verfügung. Im Rahmen der Kapazitäten können hier beim Eintritt in die 5. Jahrgangsstufe auch überregionale Anwahlen berücksichtigt werden. Zudem ist innerhalb der gesetzten Kapazitäten/Zügigkeit die Möglichkeit des "Seiteneinstiegs" beim Beginn der 6. Jahrgangsstufe gegeben. Die geplanten Rahmenbedingungen der Modelle der 6 Standorte sind in Anlage 1 ausgeführt; eine Übersicht der wesentlichen Strukturmerkmale bietet Anlage 2. Als weitere Elemente des gegenwärtigen Planungsstandes sind zu nennen:   Die Schulen haben Stundentafelentwürfe vorgelegt, die den Rahmensetzungen der KMK entsprechen (260-265 Std.; Mindeststundensummen der Einzelfächer bzw. Lernbereiche).   Das Vorziehen des Beginns der 2. Fremdsprache in die 6. Jahrgangsstufe erfordert mit Blick auf die Ressourcen, das Wahlangebot einer zweiten Fremdsprache vom zweiten Halbjahr der 5. Jahrgangsstufe an zu streichen.   Das LIS und die Schulen bilden eine Arbeitsgruppe, die gewährleistet, dass die curricularen Konsequenzen aus der Verkürzungsabsicht an allen Standorten einheitlich in Quantität und Qualität erfolgen.   Eine zentrale Elterninformation zu den Versuchen in der Sekundarstufe I in der Stadtgemeinde Bremen (s. Anlage 3) ist aufgrund der überregionalen Anwählbarkeit erforderlich geworden; sie wird je ergänzt durch die detaillierten Informationen der einzelnen Schulen. Die Eltern von Kindern nicht-deutscher Muttersprache sind mit Hinweisschreiben in Türkisch, Arabisch und Russisch auf das Vorhaben und die Informationsmöglichkeiten hingewiesen worden
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3    Die Schulversuche mit Verkürzung in der Sekundarstufe I machen eine Änderung der Verordnung über die Aufnahme in Gymnasien erforderlich, um überregionale Anwahlen der Standorte modell- und kapazitätsverträglich regulieren zu können. Der Entwurf der entsprechenden Änderungsverordnung ist als Anlage 4 beigefügt. C. Beschlussvorschlag Die Deputation nimmt den Sachstandsbericht zur Kenntnis und stimmt dem Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Aufnahme in Gymnasien zu. 4 Anlagen In Vertretung
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