Anlage 2 zur Vorlage L60/G96
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Verkürzung der Schulzeit als Schulversuch Anfang der 2000er“
Anlage 2 zur Vorlage L60/G96 Schulbezoge Rahmen der Schulversuche zur Verkürzung des gymnasialen (Bilingualen) Bildungsgangs Rahmen für den Schulversuch zur Verkürzung am Kippenberg-Gymnasium 1. Die OS ist fünfzügig, wobei vorrangig Schüler der regionalen Grundschulen aufgenommen werden (Kriterium: Wohnung der Eltern im 2000 veröffentlichten Einzugsbereich). Freie Plätze werden an überregionale Bewerber für einen Schnellläuferzug vergeben. Die Zusammensetzung der Schülerschaft bedingt Anforderungen an die Lernbereitschaft und Leistungsfähigkeit der Schüler, die sich in der 5. Klasse beginnend an denen des Gymnasiums orientieren. Dieser besondere Charakter der OS erfordert eine ausführliche Beratung der Eltern in den vierten Klassen. 2. Eine äußere Differenzierung findet im 5. Jg. nicht statt und im 6. Jg. wie folgt nur bzgl. der 2. Fremdsprache und des musischen Bereichs: In Klasse 6 beginnt – aufgrund einer vorläufigen Zuordnung durch die Eltern – für potenzielle Schnellläufer der Unterricht in der 2. Fremdsprache, die übrigen Schüler erhalten stattdessen ergänzenden Unterricht in Deutsch, Englisch und Mathematik. Die Schule berät bei dieser Zuordnung. Für die musischen Profilklassen beginnt in Klasse 6 die Verstärkung des entsprechenden Fachunterrichts. Allerdings ist auch am Ende der Klasse 6 noch ein Seiteneinstieg möglich. Im übrigen wird auch in Klasse 6 in Anlehnung an die Stundentafel der OS unterrichtet. 3. Die endgültige Zuordnung der Schüler zum Schnellläuferzug erfolgt am Ende der Klasse 6, indem dann nach § 37 (3) BremSchulG über das Überspringen der Klasse 7 entschieden wird. Im Schnellläuferzug wird demnach die Klasse 7 übersprungen. Die übrigen Schüler treten im üblichen Verfahren in die Klasse 7 der von den Eltern gewählten weiterführenden Schulart (Gy-normal; R; H) ein. 4. Wie in der Vergangenheit wird auch zukünftig erwartet, dass Schüler am Ende der OS im Umfang ca. einer Klasse ihre Schullaufbahn an einer anderen Schule fortsetzen. Dies begründet die Vierzügigkeit ab der 7. Jahrgangsstufe. Die beiden Profilklassen (Kunst und Musik) werden ab Klasse 7(8) als Schnellläuferklassen geführt. Die Zuordnung der zwei übrigen Klassen ohne fachliches Profil zum Schnell- oder Normalläuferzug ist bedarfsabhängig und bleibt offen. Rahmen für den Schulversuch zur Verkürzung am Alten Gymnasium Als Unterbau einer aus Schnell- und Normalläufern bestehenden gymn. Mittelstufe soll in den kommenden beiden Schuljahren am AG schrittweise eine Orientierungsstufe aufgebaut werden. Hierfür und für den Schulversuch gelten folgende Essentials: 1. Adressaten für die OS des AG sind potenzielle Gymnasialschüler. Grundlage für die Anmeldung ist die Entscheidung der Eltern auf der Grundlage einer intensiven Beratung über die Anforderungen des aufbauenden gymn. Bildungsganges der Schule mit verpflichtender 3. Fremdsprache ab Kl. 9. Die Orientierungsstufe ist überregional anwählbar. 2. Der Aufbau einer OS führt zu einer Erhöhung der Klassenzahl des AG von bisher 16 KV der Jg 7 bis 10. Bei etwa 20 Klassenverbänden ist die Kapazität des Gebäudes ausgeschöpft. Der Aufbau einer OS muss daher einhergehen mit einer schrittweisen Reduktion der Neueinrichtung von siebten Klassen. 3. Aus Gründen der Kontinuität der gymn. Oberstufe und des Lehrereinsatzes ist während der Übergangszeit des Aufbaus der OS für jeden Schülerjahrgang mindestens eine Dreizügigkeit zu sichern. Aus Gründen der Auslastung der gymnasialen Oberstufe wird nach dieser Übergangsphase wieder eine Vierzügigkeit angestrebt. 4. Am Ende der Klasse 5 rücken die Schnellläufer auf der Grundlage des § 37 (3) BremSchulG in die Klasse 7 vor, die übrigen Schüler verbleiben bis Ende Klasse 6 in der OS und treten im üblichen Verfahren in die Klasse 7 der von den Eltern gewählten weiterführenden Schulart (Gy-normal; R; H) ein. 5. Zur Sicherung einer gleichmäßigen Auslastung der Klassen muss ein Seiteneinstieg besonders befähigter Schüler anderer Orientierungsstufen am Ende der Klasse 5 in die 7. Schnellläuferklassen und ein Seiteneinstieg in die Normalklassen Gy 7 (13-jährig) des AG möglich bleiben. Auf Grund dieser Bedingungen soll sich der Klassen-Durchlaufplan für die kommenden Schuljahre für das AG wie folgt entwickeln:
2 5 6 7 8 10 9 schne norma schne norma schne norma schne norma schne norma Sum ll l ll l ll l ll l ll l nübersprungewird 2000/01 - - - 4 4 - 4 4 16 2001/02 2 - - 3 - 4 4 4 17 2002/03 3 1 1 2 - 3 4 4 18 2003/04 4 1 2 1+1 1 2 3 4 19 neu aufgenommene Klassen in Fettdruck Rahmen für den Schulversuch zur Verkürzung am Schulzentrum Findorff 1. Das Schulzentrum Findorff bietet ein regionales Angebot zur Verkürzung des gymnasialen Bildungsgangs. Die Aufnahme erfolgt in der gegebenen 7-Zügigkeit. 2. Die Erziehungsberechtigten erklären mit Eintritt in die OS die Absicht, für ihr Kind den verkürzten gymnasialen Bildungsgang anzustreben. Die Klassenbildung berücksichtigt diese vorläufige Zuordnung ebenso wie andere -pädagogische - Kriterien der Klassenzusammensetzung am Beginn der OS. Diese Verfahrensweise soll eine stärkere Fluktuation unter den Klassen am Ende der 5. Jahrgangsstufe verhindern. Außerdem ist das SZ Findorff in der Nachbarschaft des Alten Gymnasiums darauf angewiesen, den Erziehungsberechtigten schon früh eine leistungsstarke Gruppe anbieten zu können. 3. Am Ende der 5. Jahrgangsstufe können die Erziehungsberechtigten einen Antrag auf Überspringen der Jahrgangsstufe 6 gem. § 37 (3) des BSchG stellen. 4. Die dann gebildete Klasse gilt als 7. Jahrgangsstufe des gymnasialen Bildungsgangs mit veränderter Stundentafel, insbesondere mit vorgezogener 2. Fremdsprache. 5. Die 7. Jahrgangsstufe ist ein Probejahr. Bei Nicht-Erreichen des Jahrgangsziels wird mit Empfehlung der Klassenkonferenz und neuer Bildungsgangsentscheidung der Erziehungsberechtigten vorgerückt in die reguläre 7. Jahrgangsstufe oder die 8. Jahrgangsstufe des Regelgymnasiums; ein Wiederholen einer Jahrgangsstufe ist prinzipiell auch im verkürzten Bildungsgang möglich. Rahmen für den Schulversuch zur Verkürzung am Schulzentrum Lerchenstraße 1. Das Schulzentrum Lerchenstraße bietet ein regionales Angebot zur Verkürzung des bilingualen gymnasialen Bildungsgangs. Die Aufnahme erfolgt in 6-Zügigkeit der regulären 5. Jahrgangsstufe mit einer Klassenverbandsbildung, die mindestens in Richtfrequenz erfolgt, um in der 6. Jahrgangsstufe (=7. des verkürzten Bildungsgangs) keinen Klassenverband neu finanzieren zu müssen. 2. Die Erziehungsberechtigten erklären mit Eintritt in die OS die Absicht, für ihr Kind den verkürzten gymnasialen Bildungsgang anzustreben. Es erfolgt keine besondere Gruppierung dieser Schülerinnen und Schüler. Anders als an den anderen drei Standorten muss am SZ Lerchenstraße in der 5. Jahrgangsstufe zunächst beobachtet werden, welche Lernentwicklung die Kinder in der 1. Fremdsprache nehmen, um Anhaltspunkte für die Aufnahme in den bilingualen verkürzten Bildungsgang zu gewinnen. 3. Am Ende der 5. Jahrgangsstufe können die Erziehungsberechtigten einen Antrag auf Überspringen der Jahrgangsstufe 6 gem. § 37 (3) des BSchG stellen. 4. Die dann gebildete Klasse gilt als 7. Jahrgangsstufe des bilingualen gymnasialen Bildungsgangs mit veränderter Stundentafel, insbesondere mit vorgezogener 2. Fremdsprache und verstärktem Englischunterricht. 5. Die 7. Jahrgangsstufe ist ein Probejahr. Bei Nicht-Erreichen des Jahrgangsziels wird mit Empfehlung der Klassenkonferenz und neuer Bildungsgangsentscheidung der Erziehungsberechtigten vorgerückt in die reguläre 7. Jahrgangsstufe oder in die 8. Jahrgangsstufe des Regelgymnasiums; ein Wiederholen einer Jahrgangsstufe ist prinzipiell auch im verkürzten Bildungsgang möglich. Rahmen für den Schulversuch zur Verkürzung am Schulzentrum Alwin - Lonke- Straße
3 Die folgenden Regelungen sind das Ergebnis mehrerer Abstimmungsgespräche zwischen dem SZ A.- Lonke-Str. und dem Senator für Bildung und Wissenschaft. Über die Form der Beschulung während des zweiten Schulhalbjahres 2000/2001 konnte kein Einvernehmen zwischen dem SZ A.-Lonke-Str. und den Schulen des Sekundarbereichs I erzielt werden. Letztlich musste es – trotz der massiven Bedenken der Schulen des Sekundarbereichs I - bei der Herauslösung der Schülerinnen und Schüler aus den 10. Klassen bleiben, um überhaupt mit dem Schulversuch beginnen zu können. Der Schulversuch umfasst das zweite Schulhalbjahr 2000/2001, das für die teilnehmenden Schülerinnen und Schüler als verkürzte Einführungsphase gilt. Die anschließende Qualifikationsphase wird im Rahmen des zum 1.8.2000 in die GyO eingetretenen Schülerjahrgangs absolviert und ist nicht Teil des Schulversuchs. Für die Schülerinnen und Schüler gelten insoweit die Regelungen der Richtlinien für die gymnasiale Oberstufe im Lande Bremen vom 5. 5. 1998 in der Fassung vom 1. 11. 2000. Als Voraussetzungen für die Zulassung zum Schulversuch gelten: Für Schüler des Gymnasiums jeweils die Gesamtnote „gut“ in den drei Fächern Deu, Eng und Mat im Zwischenzeugnis 10/1. Für Schüler des Schulverbundes Lesum in Deu, Eng und Mat jeweils die Teilnahme am Unterricht im F- Niveau und die Gesamtnote „gut“ im Zwischenzeugnis 10/1. Zusätzlich müssen die Schüler bis zum Ende 10/1 eine zweite Fremdsprache betrieben haben. Für Schüler anderer integrierter Gesamtschulen und Stadtteilschulen gilt dies entsprechend für den Unterricht im obersten Niveaukurs. Die Zulassung zum Schulversuch erfolgt am Ende des Halbjahres 10/1. Zur Information über ihren Leistungsstand fügen die Bewerber eine Kopie des Zeugnisses der Klasse 9 bei. Zugelassen werden können auch Schüler, die zum 1.2.2001 von einem Schulbesuch im Ausland zurückkehren. Die zweite Fremdsprache muss noch während der verkürzten Einführungsphase fortgesetzt werden. Bei fehlendem schulischen Angebot kann eine Prüfung auf dem Abschlussniveau der Sekundarstufe I die Unterrichtsteilnahme ersetzen. Die Schüler des Schulversuchs können am Ende der Einführungsphase in die Qualifikationsphase eintreten, wenn das Zeugnis für das zweite Schulhalbjahr die Voraussetzungen des § 13 der Versetzungsordnung erfüllt. Mit der Versetzung in die Qualifikationsphase wird der mittlere Bildungsabschluss (Realschulabschluss) auf dem Zeugnis des Halbjahres zuerkannt. Wer nicht versetzt wird, muss im kommenden Schuljahr die gesamte Einführungsphase wiederholen. Bei einer Überschreitung der Kapazität für die Einführungsphase entscheidet unter den Bewerbern das Los über die Aufnahme in den Schulversuch. Rahmen für den Schulversuch zur Verkürzung an der Pestalozzischule II (zitiert aus: Vorlage u. Protokoll der Sitzung des Ausschusses für Schule u. Kultur der Stadtverordnetenversammlung Bremerhaven am 14. November 2000) " Die Pestalozzischule II hat mit Beschluss der Schulkonferenz vom 17.10.2000 ein Modell entwickelt, das das Abitur nach 12 Schuljahren zum Schuljahr 2001/2002 ab Klasse 7 ermöglicht. das Modell ist von den zuständigen Referenten beim Senator für Bildung und Wissenschaft in der Entwicklung begleitet worden. In der Orientierungsstufe werden leistungsdifferenzierende Maßnahmen durchgeführt. Der Ausschuss für Schule und Kultur wird sich mit der "Reduzierung der Schulzeit bis zum Abitur auf 12 Jahre" wieder beschäftigen, wenn es durch einen Erlass des Landes zu einer Strukturveränderung der Orientierungsstufe kommt. Eine stadtweite Anwahl für die 7. Jahrgangsstufe der gymnasialen Abteilung ab Schuljahr 2001/2002 ist möglich. Die gesamte gymnasiale Abteilung der Pestalozzischule II verkürzt die Schulzeit unter Beibehaltung des bilingualen Angebotes. Eine Veränderung der Stundentafel der Jahrgangsstufen 7 - 9 im Gymnasium wird zusammen mit dem Senator für Bildung und Wissenschaft bis zum Schuljahr 2001/2002 erarbeitet. Eine Revision der Stoffverteilung in der 11. Jahrgangsstufe wird auf der Grundlage des veränderten Curriculums von Gy 7 bis Gy 9 erfolgen. Die 1. Jahrgangsstufe kann im Klassenverband durchgeführt werden. Diese Organisationsform erleichtert Realschulabsolventen der Pestalozzischule II mit GyO- Zugangsberechtigung den Übergang in die Gymnasiale Oberstufe. Der Ausschuss für Schule und Kultur stimmt dem Modell der Pestalozzischule II im Grundsatz zu und beschließt die Umsetzung zum Schuljahr 2001/2002, vorbehaltlich der Zustimmung des Senators für
4 Bildung und Wissenschaft."