Verlängerung SARS-CoV-2-Basisschutzmaßnahmenverordnung

Auf welcher Grundlage erfolgt die erneute Verlängerung der SARS-CoV-2-Basisschutzmaßnahmenverordnung?
Gibt es Unterlagen, die als Grundlage dienen um diese Verlängerung zu rechtfertigen?
Welche Statistiken liegen vor bzw. welche Nachweise gibt es für diese Entscheidung.
Wer erfasst die positiv Getesteten der einzelnen Testzentren nach Stadtbezirken? Gibt es dazu Erhebungen oder Statistiken?
Welche Kosten verursachen die noch vorhandenen Testzentren? Wie hoch ist die Auslastung dieser Testzentren? Wie hoch ist die Hospitalisierungsrate und die Erkrankung durch SARS-CoV-2, die diese Entscheidung rechtfertigen?
Dazu hätte ich gern zeitnah eine Auskunft.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    22. Juni 2022
  • Frist
    26. Juli 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Verlängerung SARS-CoV-2-Basisschutzmaßnahmenverordnung [#251917]
Datum
22. Juni 2022 06:13
An
Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Auf welcher Grundlage erfolgt die erneute Verlängerung der SARS-CoV-2-Basisschutzmaßnahmenverordnung? Gibt es Unterlagen, die als Grundlage dienen um diese Verlängerung zu rechtfertigen? Welche Statistiken liegen vor bzw. welche Nachweise gibt es für diese Entscheidung. Wer erfasst die positiv Getesteten der einzelnen Testzentren nach Stadtbezirken? Gibt es dazu Erhebungen oder Statistiken? Welche Kosten verursachen die noch vorhandenen Testzentren? Wie hoch ist die Auslastung dieser Testzentren? Wie hoch ist die Hospitalisierungsrate und die Erkrankung durch SARS-CoV-2, die diese Entscheidung rechtfertigen? Dazu hätte ich gern zeitnah eine Auskunft.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 251917 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/251917/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Sehr << Antragsteller:in >> ich komme zurück auf Ihre o.g. Anfrage, die Sie über das Portal Frag den…
Von
Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Betreff
AW: Verlängerung SARS-CoV-2-Basisschutzmaßnahmenverordnung [#251917]
Datum
4. Juli 2022 10:38
Status
Warte auf Antwort
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Sehr << Antragsteller:in >> ich komme zurück auf Ihre o.g. Anfrage, die Sie über das Portal Frag den Staat an die Regierende Bürgermeisterin von Berlin gestellt haben und die mir zuständigkeitshalber zu Beantwortung weitergeleitet wurde. Sie begehren hiermit nicht die Einsicht in oder die Auskunft über den Inhalt der von einer öffentlichen Stelle geführten Akten. Vielmehr richtet sich ihr Begehren auf erklärende Antworten oder Stellungnahmen zu konkreten Fragestellungen. Damit handelt es sich bei Ihrer Anfrage nicht um einen Antrag nach dem Gesetz zur Förderung der Informationsfreiheit im Land Berlin (IFG). Auf die Beantwortung allgemeiner an die Verwaltung gerichteter Fragen besteht kein Anspruch. Ich bitte um Verständnis dafür, dass meine Behörde aufgrund der aktuell überaus hohen Arbeitsbelastung nicht in der Lage ist, solch allgemeine Anfragen zu beantworten. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> da Sie sich anscheinend außer Stande sehen meine Fragen zu beantworten, hätte ich g…
An Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Verlängerung SARS-CoV-2-Basisschutzmaßnahmenverordnung [#251917]
Datum
4. Juli 2022 12:42
An
Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> da Sie sich anscheinend außer Stande sehen meine Fragen zu beantworten, hätte ich gern Einsicht in die Unterlagen welche der Entscheidung der Verlängerung der Basisschutzmaßnamen zu Grunde gelegen haben. Diese wird es doch sicherlich geben. Dazu beziehe ich mich auf Dokumente in meinem Eingangsschreiben. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 251917 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/251917/
Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Sehr << Antragsteller:in >> soweit sich Ihr Antrag auf Intentionen des Verordnungsgebers zur aktuell…
Von
Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Betreff
AW: Verlängerung SARS-CoV-2-Basisschutzmaßnahmenverordnung [#251917]
Datum
4. Juli 2022 15:38
Status
Warte auf Antwort
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Sehr << Antragsteller:in >> soweit sich Ihr Antrag auf Intentionen des Verordnungsgebers zur aktuellsten 4. Änderungsverordnung vom 23. Juni 2022 zur SARS-CoV-2-Basisschutzmaßnahmenverordnung (BaSchMV) bezieht, verweise ich auf die jeweiligen Begründungen zur aktuellen 4. ÄndV (zu finden unter: https://www.parlament-berlin.de/de/Do...). Es wird keine darüber hinausgehende Auskunft zu Unterlagen zur BaSchMV gewährt. Auch zu einem späteren Zeitpunkt wird hierzu kein Informationszugang ermöglicht werden. Das Berliner Informationsfreiheitsgesetz sieht einen Informationsanspruch nur vor, soweit keine Ausnahmegründe vorliegen. Die Informationsfreiheit ist zwar voraussetzungslos, aber nicht grenzenlos (Schnabel/Freund, DÖV 2012, S. 192, 192). Ihrem Begehren steht § 10 Absatz 3 Nummer 1 IFG entgegen. Danach besteht kein Anspruch auf Akteneinsicht oder Aktenauskunft soweit sich Akten auf die Beratung des Senats sowie deren Vorbereitungen beziehen. Die Norm verwirklicht den Grundsatz des Kernbereiches der exekutiven Eigenverantwortung (vgl. dazu etwa Schnabel/Freund, DÖV 2012, S. 192, 197 sowie Stollwerck, LKV 2016, S. 1, 9). In diesem nicht ausforschbaren Initiativ-, Beratungs- und Handlungsbereich steht dem Senat ein gewisser Spielraum zu (vgl. BerlVerfGH, Urteil vom 14. Juli 2010 – VerfGH 57/08). Dadurch soll ein „Mitregieren Dritter bei Entscheidungen“ des Berliner Senats verhindert werden. Dieser Schutz setzt dem parlamentarischen Auskunftsrecht Grenzen, welche erst recht bei Informationszugangsansprüchen nach Informationsfreiheitsgesetzen zu beachten sind (so für das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes – BT-Drs. 15/4493, S. 12). Der Gesetzgeber kann dabei, wie im Land Berlin, die Grenzen des Informationsfreiheitsgesetzes weiterziehen, als es der Grundsatz des Kernbereiches der exekutiven Eigenverantwortung erfordert (Schnabel/Freund, DÖV 2012, S. 192, 197). Die in Ihrem Antrag bezeichneten Unterlagen beziehen sich auf den Entscheidungsprozess bezüglich des Erlasses der 4. Änderungsverordnung zur SARS-CoV-2-Basisschutzmaßnahmenverordnung und mithin auf Beratungen des Senats sowie deren Vorbereitungen. Akteneinsicht ist daher gemäß § 10 Absatz 3 Nummer 1 IFG Bln nicht einzuräumen, um eine einengende Vorwirkung zu verhindern, welche die Regierung in der ihr zugewiesenen selbstständigen Funktion insbesondere auch im Hinblick auf die Einschätzungsprärogative des Verordnungsgebers beeinträchtigen könnte (siehe bezüglich der einengenden Vorwirkungen jüngst das VG Köln, Beschluss vom 2. Juli 2020 – 6 L 681/20, BeckRS 2020, 17978 Rn. 8). Daher erstreckt sich der Schutz auch auf schon abgeschlossene Vorgänge (BVerwG NVwZ 2017, S. 1621, 1622). Gerade bei der Bewältigung der Corona-Krise handelt es sich um ein dynamisches Geschehen, bei dem ein eigenverantwortliches Handeln der Regierung auch mit Blick auf eventuelle zukünftige Entscheidung gewahrt bleiben muss (VG Köln, Beschluss vom 2. Juli 2020 – 6 L 681/20, BeckRS 2020, 17978 Rn. 10). Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> als erstes möchte ich Sie auf Ihre Senatsseite https://www.berlin.de/sen/inneres/bu…
An Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Verlängerung SARS-CoV-2-Basisschutzmaßnahmenverordnung [#251917]
Datum
5. Juli 2022 06:49
An
Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> als erstes möchte ich Sie auf Ihre Senatsseite https://www.berlin.de/sen/inneres/buerger-und-staat/datenschutz-und-informationsfreiheit/informationsfreiheit/artikel.23940.php verweisen, wonach Sie zur Auskunft verpflichtet sind. Meine Fragen waren doch wohl konkret gestellt und darauf möchte ich eine Antwort. Jede getroffene Entscheidung basiert auf Grundlage von vorhandenen Fakten. Wie ist das derzeitige bzw. zum Zeitpunkt der Entscheidung Lagebild der Gefährdungslage? Welche Daten wurden methodisch erhoben und systematisch dokumentiert, um die Untersuchung, das Vorgehen und die Ergebnisse nachvollziehbar und überprüfbar zu machen, die diese Verlängerung rechtfertigen? (Lage der Krankenhauseinweisungen auf Grund von SARS-CoV-2, Erkrankungen mit Symptome) Da es sich bei der Verlängerung der SARS-CoV-2-Basisschutzmaßnahmenverordnung um einen Eingriff in die nach § 8 Einschränkung von Grundrechten handelt, ist es doch wohl erlaubt darauf eine nachvollziehbare Antwort zu erhalten. Das nennt man Transparenz. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 251917 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/251917/

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Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Sehr << Antragsteller:in >> soweit Sie konkrete Daten über das Lagebild der Gefährdungslage im Zusam…
Von
Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Betreff
AW: Verlängerung SARS-CoV-2-Basisschutzmaßnahmenverordnung [#251917]
Datum
5. Juli 2022 10:01
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr << Antragsteller:in >> soweit Sie konkrete Daten über das Lagebild der Gefährdungslage im Zusammenhang mit der SARS-CoV-2-Pandemie erhalten möchten, erlaube ich mir Sie auf die täglich aktualisierte und jeder interessierten Person zugänglichen Website des Landes Berlin mit dem Corona-Lagebericht hinzuweisen: https://www.berlin.de/corona/lagebericht/. Dort finden Sie Fallzahlen und Statistiken unterschiedlicher Art, weiterhin können Sie im Archiv (unter dem Link "Archiv") auch die Daten zu jedem gewünschten vorherigen Tagesdatum abrufen. Im Übrigen verweise ich auf die bereits getätigten Ausführungen. Soweit Sie einen formellen Ablehnungsbescheid mit Kostenfolge wünschen, bitte ich höflich um Übersendung Ihrer Melde-Anschrift. Mit freundlichen Grüßen