Sehr geehrter Herr Brustmeier,
Ihre Anfrage über das Portal für Informationsfreiheit „FragDenStaat“ habe ich erhalten. Sie haben folgende Unterlagen angefragt:
„den bergrechtlichen Antrag von RWE zur Verlängerung der Zulassung des Hauptbetriebsplans Garzweiler II, der am 31.12.2022 ausläuft, für ein weiteres Jahr bis Ende 2023.“
Hinsichtlich der von Ihnen angefragten Umweltinformationen können wir Ihnen mitteilen, dass diese uns in der beantragten Form nicht vorliegen, jedoch ein Dokument für den Zeitraum 01.01.2023 bis 31.12.2025.
Da dieses Dokument Gegenstand eines laufenden Verwaltungsverfahrens von hervorgehobener Bedeutung ist und möglicherweise aufgrund noch offener politischer und planerischer Entscheidungen weiteren Anpassungen unterliegt, kann hierzu zum jetzigen Zeitpunkt kein Informationszugang gewährt werden (§ 2 Satz 3 Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (UIG NRW) i.V.m. § 8 Abs. 2 Nr. 4 Umweltinformationsgesetz (UIG)).
Die RWE Power AG hat im Frühjahr dieses Jahres (vor der Landtagswahl NRW) den Hauptbetriebsplan für den Tagebau Garzweiler für den Zeitraum vom 01.01.2023 bis 31.12.2025 bei der Bergbehörde eingereicht und dessen Zulassung beantragt. Die RWE Power AG hat den Antrag im Einklang mit den Vorgaben aus dem Kohleverstromungsbeendigungsgesetz (KVBG), der Leitentscheidung 2021 und dem aktuellen Braunkohlenplan formuliert.
In der Koalitionsvereinbarung 2022 – 2027 der die Landesregierung Nordrhein-Westfalen tragenden Parteien ist angekündigt, dass die Landesregierung mit einer zeitnahen neuen Leitentscheidung für Klarheit und Sicherheit für die Menschen im Rheinischen Revier sorgen und darin alle wesentlichen und erforderlichen Entscheidungen im Zusammenhang mit der Beendigung der Braunkohlegewinnung und –verstromung treffen wird. Mit dem bergbautreibenden Unternehmen soll ein Einvernehmen darüber hergestellt werden, welche Tagebauflächen bis zur Fertigstellung der neuen Leitentscheidung noch genutzt und welche anderweitigen Eingriffe bis dahin noch erfolgen werden. Alle Dörfer des dritten Umsiedlungsabschnitts sollen erhalten werden. Die Tagebauplanung für den Tagebau Garzweiler muss dementsprechend zeitnah angepasst werden. Die weitere Tagebauführung in Garzweiler und Hambach soll unter Berücksichtigung aller Massenbedarfe so gestaltet werden, dass die Flächeninanspruchnahme auf ein Minimum begrenzt wird.
Die Landesregierung steht mit der Bundesregierung und mit der RWE AG aufgrund der aktuellen energiepolitischen Lage in einem regelmäßigen Austausch. Dabei geht es auch um die mittelfristige Nutzung der Braunkohle sowie ihren Beitrag zur Energieversorgungssicherheit. Daraus können sich relevante Anpassungen des vorliegenden, noch nicht zugelassenen künftigen Hauptbetriebsplans ergeben. Vor diesem Hintergrund ist es unerlässlich, einer Verbreitung von nicht endgültigen und damit unvollständigen oder fehlerhaften Informationen in der Öffentlichkeit entgegenzuwirken.
Es wird jedoch ausdrücklich auf das gängige und in der Vergangenheit zuverlässige Vorgehen hingewiesen, wonach derartige Dokumente eines Genehmigungs- bzw. Zulassungsverfahrens möglichst zeitnah veröffentlicht werden, s. z.B. den aktuell zugelassenen Hauptbetriebsplan
https://bit.ly/3dl5Hbp
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Entscheidung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch bei der Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung 6 - Bergbau und Energie in NRW, Goebenstr. 25, 44135 Dortmund eingelegt werden.
Falls die Frist durch das Verschulden einer von Ihnen bevollmächtigten Person versäumt werden sollte, so würde deren Verschulden Ihnen zugerechnet werden.
Der Widerspruch kann auch durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments mit qualifizierter elektronischer Signatur an die elektronische Poststelle der Behörde erhoben werden. Die E-Mail-Adresse lautet:
<<E-Mail-Adresse>>.
Der Widerspruch kann auch durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach § 5 Absatz 5 des De-Mail-Gesetzes erhoben werden. Die De-Mail-Adresse lautet:
<<E-Mail-Adresse>>.
Mit freundlichen Grüßen