Verlängerung ALG I um 3 Monate für das Jahr 2021 - selbe Corona-Situation wie 2020

Aufgrund der Corona-Pandemie wurde im Jahr 2020 die Bezugsdauer von ALG I um 3 Monate verlängert.

Warum wurde im Jahr 2021 trotz der anhaltenden Pandemie die Verlängerung nicht weitergeführt? Besteht dabei nicht eine Schlechterstellung der Arbeitslosen des Jahres 2021 im Vergleich zum Jahr 2020 bei vergleichbarer Corona-Situation? Und für das aktuelle Jahr 2022 sieht es momentan nicht viel besser aus.

Ich bin selber immer noch arbeitslos und nun bereits seit 5 Monaten ohne ALG I-Bezug (ALG II bekomme ich nicht). Seit Monaten mache ich die Erfahrung, dass Bewerbungen immer noch sehr schwierig und Rückmeldungen langwierig sind. Vermutlich auch durch Ausfall von Personal zur Bearbeitung der Bewerbungen und Durchführung von Bewerbungsgesprächen.

PS: Für Miete und Versicherungen zahle ich nun monatlich ca. 1500€ "aus eigener Tasche". Ich habe 20 Jahre in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt! Wohngeld kann ich auch nicht bekommen da ich nicht ALG II berechtigt bin.

Über eine zeitnahe Rückmeldung würde ich mich sehr freuen.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    5. Februar 2022
  • Frist
    9. März 2022
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Aufgrund der Coro…
An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
Von
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Betreff
Verlängerung ALG I um 3 Monate für das Jahr 2021 - selbe Corona-Situation wie 2020 [#240078]
Datum
5. Februar 2022 17:48
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Aufgrund der Corona-Pandemie wurde im Jahr 2020 die Bezugsdauer von ALG I um 3 Monate verlängert. Warum wurde im Jahr 2021 trotz der anhaltenden Pandemie die Verlängerung nicht weitergeführt? Besteht dabei nicht eine Schlechterstellung der Arbeitslosen des Jahres 2021 im Vergleich zum Jahr 2020 bei vergleichbarer Corona-Situation? Und für das aktuelle Jahr 2022 sieht es momentan nicht viel besser aus. Ich bin selber immer noch arbeitslos und nun bereits seit 5 Monaten ohne ALG I-Bezug (ALG II bekomme ich nicht). Seit Monaten mache ich die Erfahrung, dass Bewerbungen immer noch sehr schwierig und Rückmeldungen langwierig sind. Vermutlich auch durch Ausfall von Personal zur Bearbeitung der Bewerbungen und Durchführung von Bewerbungsgesprächen. PS: Für Miete und Versicherungen zahle ich nun monatlich ca. 1500€ "aus eigener Tasche". Ich habe 20 Jahre in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt! Wohngeld kann ich auch nicht bekommen da ich nicht ALG II berechtigt bin. Über eine zeitnahe Rückmeldung würde ich mich sehr freuen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 240078 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/240078/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Antrag nach dem IFG; #240078 vom 5. Februar 2022 Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail vom 5. Februar…
Von
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Betreff
Antrag nach dem IFG; #240078 vom 5. Februar 2022
Datum
22. Februar 2022 14:19
Status
Warte auf Antwort
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7,6 KB


Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail vom 5. Februar 2022, in der Sie die Anspruchsdauer des Arbeitslosengeldes mit Blick auf die aktuelle Lage am Arbeitsmarkt thematisieren. Damit ich Ihnen meine Antwort zukommen lassen kann, bitte ich Sie, mir entweder Ihre persönliche E-Mail- oder Ihre Postadresse zukommen zu lassen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Antrag nach dem IFG; #240078 vom 5. Februar 2022 [#240078] Sehr geehrte Damen und Herren, ich verstehe ihre A…
An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antrag nach dem IFG; #240078 vom 5. Februar 2022 [#240078]
Datum
22. Februar 2022 19:42
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich verstehe ihre Anfrage nicht ganz. Meine Mailadresse haben sie doch bereits, dort dürfen sie auch antworten: <<E-Mail-Adresse>> Wird denn ihre Antwort auch auf diesem Portal veröffentlicht? Ich denke eine allgemein gehaltene Antwort auf meine Anfrage ist von öffentlichem Interesse (zumindest für alle Arbeitslosen) Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 240078 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/240078/
<< Anfragesteller:in >>
AW: Antrag nach dem IFG; #240078 vom 5. Februar 2022 [#240078] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsf…
An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antrag nach dem IFG; #240078 vom 5. Februar 2022 [#240078]
Datum
9. April 2022 18:13
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Verlängerung ALG I um 3 Monate für das Jahr 2021 - selbe Corona-Situation wie 2020“ vom 05.02.2022 (#240078) wurde noch nicht beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 32 Tage überschritten. Bitte geben sie mit eine Rückmeldung. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in
<< Anfragesteller:in >>
AW: Antrag nach dem IFG; #240078 vom 5. Februar 2022 [#240078] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsf…
An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
Von
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Betreff
AW: Antrag nach dem IFG; #240078 vom 5. Februar 2022 [#240078]
Datum
7. Oktober 2022 08:21
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Verlängerung ALG I um 3 Monate für das Jahr 2021 - selbe Corona-Situation wie 2020“ vom 05.02.2022 (#240078) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 213 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

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Bundesministerium für Arbeit und Soziales
AW: Antrag nach dem IFG; #240078 vom 5. Februar 2022 [#240078] Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dan…
Von
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Betreff
AW: Antrag nach dem IFG; #240078 vom 5. Februar 2022 [#240078]
Datum
7. Oktober 2022 14:33
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre E-Mail vom 7. Oktober 2022, in der Sie an Ihre ursprüngliche Anfrage vom 5. Februar 2022 erinnern. Ihre Anfrage vom 5. Februar 2022 wurde fristgerecht am 23. Februar 2022 beantwortet. Meine Antwort habe ich an Ihre persönliche E-Mail-Adresse gesendet, die Sie mir per E-Mail am 22. Februar 2022 mitgeteilt hatten. Mit freundlichen Grüßen