Verlängerung der Glyphosatzulassung

Pestizide mit dem Wirkstoff Glyphosat dürfen in Deutschland ein weiteres Jahr, bis 15.12.2010, ohne Einschränkungen und Auflagen verwendet werden.
Grund: Man habe die Zulassungsanträge der Hersteller nicht fristgemäß prüfen können.
Müsste dann nicht die Zulassung gestoppt werden, da ja Unsicherheit herrscht über die möglichen Folgen? Setzen Sie die Bürger hier einem Risiko aus?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    18. Februar 2020
  • Frist
    20. März 2020
  • Ein:e Follower:in
Florian Gränzer
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Pestizide m…
An Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft Details
Von
Florian Gränzer
Betreff
Verlängerung der Glyphosatzulassung [#180742]
Datum
18. Februar 2020 10:06
An
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Pestizide mit dem Wirkstoff Glyphosat dürfen in Deutschland ein weiteres Jahr, bis 15.12.2010, ohne Einschränkungen und Auflagen verwendet werden. Grund: Man habe die Zulassungsanträge der Hersteller nicht fristgemäß prüfen können. Müsste dann nicht die Zulassung gestoppt werden, da ja Unsicherheit herrscht über die möglichen Folgen? Setzen Sie die Bürger hier einem Risiko aus?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Florian Gränzer Anfragenr: 180742 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/180742 Postanschrift Florian Gränzer << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Florian Gränzer
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Az. 114-05111/0052 Sehr geehrter Herr Gränzer, ich bestätige den Eingang Ihrer Nachricht über das Portal „Frag d…
Von
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Betreff
AW: Verlängerung der Glyphosatzulassung [#180742]
Datum
18. Februar 2020 13:33
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
DatenschutzerklrungBMEL_IFGVIGUIG.pdf
188,6 KB
Az. 114-05111/0052 Sehr geehrter Herr Gränzer, ich bestätige den Eingang Ihrer Nachricht über das Portal „Frag den Staat“ vom 18.2.2020 beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft. Hinweis zum Datenschutz Bei der Bearbeitung wurden bzw. werden von Ihnen personenbezogene Daten verarbeitet. Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der beigefügten Datenschutzerklärung. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Antwortschreiben Sehr geehrter Gränzer, anliegendes Antwortschreiben übersende ich Ihnen zur Kenntnis. Mit freun…
Sehr geehrter Gränzer, anliegendes Antwortschreiben übersende ich Ihnen zur Kenntnis. Mit freundlichen Grüßen