Verlängerung der Zulassung von Covid-19-Impfstoffen

Anfrage an: Paul-Ehrlich-Institut

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren!

Soweit ich weiß, verfügen alle bisher zugelassenen Covid-19-Impfstoffe in der BRD nur über eine bedingte Zulassungen und die Verlängerung einer Zulassung muss von jedem Hersteller mit entsprechenden Unterlagen beantragt werden. Bitte teilen Sie mir mit, welche der Firmen mit für die BRD zugelassenen Covid-19-Impfstoffen für ihre Impfstoffe eine Verlängerung der Zulassung vollständig beantragt haben.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Ergebnis der Anfrage

Das PEI verweist mich an die EMA.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    26. September 2021
  • Frist
    29. Oktober 2021
  • 22 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren! Soweit ich weiß, verfügen alle bisher zugelassenen Co…
An Paul-Ehrlich-Institut Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Verlängerung der Zulassung von Covid-19-Impfstoffen [#229879]
Datum
26. September 2021 21:02
An
Paul-Ehrlich-Institut
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren! Soweit ich weiß, verfügen alle bisher zugelassenen Covid-19-Impfstoffe in der BRD nur über eine bedingte Zulassungen und die Verlängerung einer Zulassung muss von jedem Hersteller mit entsprechenden Unterlagen beantragt werden. Bitte teilen Sie mir mit, welche der Firmen mit für die BRD zugelassenen Covid-19-Impfstoffen für ihre Impfstoffe eine Verlängerung der Zulassung vollständig beantragt haben. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 229879 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/229879/

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Paul-Ehrlich-Institut
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Die Europäische Arzneimittelagentur bearbeitet die Zulassung …
Von
Paul-Ehrlich-Institut
Betreff
AW: Verlängerung der Zulassung von Covid-19-Impfstoffen [#229879]
Datum
28. September 2021 12:01
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.jpg
2,4 KB


Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Die Europäische Arzneimittelagentur bearbeitet die Zulassung der COVID-19-Impfstoffe, weshalb wir zum Stand der Verfahren keine Auskunft geben können. Mit freundlichen Grüßen