Verlegung des Bahnhofs Hamburg-Altona - Bestätigung als wirtschaftliche Bestandsnetzmaßnahme

Die Deutsche Bahn AG plant die Finanzierung der Verlegung des Bahnhofs Altona als Ersatzinvestition in das Bestandsnetz, für die Mittel aus der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung (LuFV) verwendet werden sollen.

Ich bitte um Zugang
(1) zu der von der DB AG vorgelegten Entwurfsplanung,
(2) zu der auf dieser Grundlage für die zwei untersuchten Varianten erstellten Wirtschaftlichkeitsrechnung und
(3) zu der von der Bundesregierung/BMVI gegebenen Bestätigung, dass die Verlegung des Bahnhofs gegenüber der Optimierung am heutigen Standort aus Sicht des Bundes wirtschaftlich und damit LuFV-fähig ist.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    4. Juli 2019
  • Frist
    6. August 2019
  • Ein:e Follower:in
Peter Schönberger
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Deutsch…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
Peter Schönberger
Betreff
Verlegung des Bahnhofs Hamburg-Altona - Bestätigung als wirtschaftliche Bestandsnetzmaßnahme [#154232]
Datum
4. Juli 2019 07:55
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Deutsche Bahn AG plant die Finanzierung der Verlegung des Bahnhofs Altona als Ersatzinvestition in das Bestandsnetz, für die Mittel aus der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung (LuFV) verwendet werden sollen. Ich bitte um Zugang (1) zu der von der DB AG vorgelegten Entwurfsplanung, (2) zu der auf dieser Grundlage für die zwei untersuchten Varianten erstellten Wirtschaftlichkeitsrechnung und (3) zu der von der Bundesregierung/BMVI gegebenen Bestätigung, dass die Verlegung des Bahnhofs gegenüber der Optimierung am heutigen Standort aus Sicht des Bundes wirtschaftlich und damit LuFV-fähig ist.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Peter Schönberger <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Peter Schönberger
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Sehr geehrter Herr Schönberger, vielen Dank für Ihre Anfrage. Bitte teilen Sie vorab Ihre Postanschrift mit. Die…
Von
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Betreff
Az.: L 24 - MB 10768 Verlegung des Bahnhofs Hamburg-Altona - Bestätigung als wirtschaftliche Bestandsnetzmaßnahme [#154232]
Datum
5. Juli 2019 13:57
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Schönberger, vielen Dank für Ihre Anfrage. Bitte teilen Sie vorab Ihre Postanschrift mit. Dies ist aus Rechtsgründen weiterhin erforderlich (z. B. Fragen der Rechtsbehelfsbelehrung, der Bekanntgabe, der Zustellung und etwaiger Gebühren und Auslagen bei einem Verwaltungsakt). Die Anschrift ist ausdrücklich unabhängig davon notwendig, ob eine Antwort (auch oder nur) elektronisch erfolgt. Auch das E-Government-Gesetz hat dieses Erfordernis nicht abgeschafft. Ich bitte um Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen
Peter Schönberger
Sehr geehrte [geschwärzt], sehr [geschwärzt], meine Postanschrift lautet: [geschwärzt] 23 22587 [geschwärzt] Mi…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
Peter Schönberger
Betreff
AW: Az.: L 24 - MB 10768 Verlegung des Bahnhofs Hamburg-Altona - Bestätigung als wirtschaftliche Bestandsnetzmaßnahme [#154232]
Datum
8. Juli 2019 21:43
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte [geschwärzt], sehr [geschwärzt], meine Postanschrift lautet: [geschwärzt] 23 22587 [geschwärzt] Mit freundlichen Grüßen Peter Schönberger Anfragenr: 154232 Antwort an: [geschwärzt]
Peter Schönberger
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Verlegung des Bahnhofs Hamburg-Altona - …
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
Peter Schönberger
Betreff
AW: Az.: L 24 - MB 10768 Verlegung des Bahnhofs Hamburg-Altona - Bestätigung als wirtschaftliche Bestandsnetzmaßnahme [#154232]
Datum
10. September 2019 16:42
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Verlegung des Bahnhofs Hamburg-Altona - Bestätigung als wirtschaftliche Bestandsnetzmaßnahme“ vom 04.07.2019 (#154232) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 36 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Peter Schönberger Anfragenr: 154232 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Peter Schönberger << Adresse entfernt >>
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Verlegung des Bahnhofs Hamburg-Altona - Bestätigung als wirtschaftliche Bestandsnetzmaßnahme
Von
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Via
Briefpost
Betreff
Verlegung des Bahnhofs Hamburg-Altona - Bestätigung als wirtschaftliche Bestandsnetzmaßnahme
Datum
8. Oktober 2019
Status
Warte auf Antwort
Peter Schönberger
Kein Nachrichtentext
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
Peter Schönberger
Via
Briefpost
Betreff
Datum
16. Oktober 2019
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Z 25/2618.6/2-481 IFG
Von
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Via
Briefpost
Betreff
Z 25/2618.6/2-481 IFG
Datum
7. Februar 2020
Status
Warte auf Antwort
Peter Schönberger
Widerspruch
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
Peter Schönberger
Via
Briefpost
Betreff
Widerspruch
Datum
21. Februar 2020
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
geschwärzt
988,4 KB

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Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Widerspruchsbescheid
Von
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Via
Briefpost
Betreff
Widerspruchsbescheid
Datum
19. Juni 2020
Status
Anfrage abgeschlossen