Verlegung des Einschulungsstichtages

durch die Regierungsparteien der 7. Legislaturperiode im Land Brandenburg wurde die Absicht im Rahmen des Koalitionsvertrages formuliert, dass der Einschulungsstichtag auf den 30.06. verlegt wird. Dies erfordert eine Änderung des Brandenburgischen Schulgesetzes. Bitte teilen Sie mit, wie der voraussichtliche Zeitplan hierfür aussieht (Referentenentwurf, Kabinettsentwurf, Lesungen im Landtag).

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    27. November 2019
  • Frist
    31. Dezember 2019
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bi…
An Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Brandenburg Details
Von
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Betreff
Verlegung des Einschulungsstichtages [#171096]
Datum
27. November 2019 10:27
An
Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Brandenburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
durch die Regierungsparteien der 7. Legislaturperiode im Land Brandenburg wurde die Absicht im Rahmen des Koalitionsvertrages formuliert, dass der Einschulungsstichtag auf den 30.06. verlegt wird. Dies erfordert eine Änderung des Brandenburgischen Schulgesetzes. Bitte teilen Sie mit, wie der voraussichtliche Zeitplan hierfür aussieht (Referentenentwurf, Kabinettsentwurf, Lesungen im Landtag).
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 171096 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/171096
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Sehr geehrteAntragsteller/in Sie haben die Frist für die Beantwortung meiner Anfrage überschritten. Ich darf dahe…
An Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Brandenburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Verlegung des Einschulungsstichtages [#171096]
Datum
6. Januar 2020 17:11
An
Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Brandenburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Sie haben die Frist für die Beantwortung meiner Anfrage überschritten. Ich darf daher nochmals um unverzügliche Erledigung bitten. Mit freundlichen Grüßen André Antragsteller/in *** Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Verlegung des Einschulungsstichtages“ vom 27.11.2019 (#171096) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 7 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 171096 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/171096