Verleihungszahlen der Einsatzmedaille Gefecht

Seit dem 25. November 2010 wird die Einsatzmedaille Gefecht an Soldaten verliehen, die mindestens einmal aktiv an Gefechtshandlungen teilgenommen oder unter hoher persönlicher Gefährdung terroristische oder militärische Gewalt erlitten haben.

Zur Erweiterung des Wikipedia-Artikels der Einsatzmedaille Gefecht bitte ich um Auskunft, wie oft dieses Ehrenzeichen seit dem 25. November 2010 verliehen wurde. Weiterhin interessiert mich, wie sich die Empfänger nach Geschlecht und nach Dienstgradgruppe zusammensetzen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    18. September 2011
  • Frist
    20. Oktober 2011
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich Aktenauskunft nach § 1 des Ges…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
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Betreff
Verleihungszahlen der Einsatzmedaille Gefecht
Datum
18. September 2011 00:17
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind und zwar zu folgendem Vorgang:
Seit dem 25. November 2010 wird die Einsatzmedaille Gefecht an Soldaten verliehen, die mindestens einmal aktiv an Gefechtshandlungen teilgenommen oder unter hoher persönlicher Gefährdung terroristische oder militärische Gewalt erlitten haben. Zur Erweiterung des Wikipedia-Artikels der Einsatzmedaille Gefecht bitte ich um Auskunft, wie oft dieses Ehrenzeichen seit dem 25. November 2010 verliehen wurde. Weiterhin interessiert mich, wie sich die Empfänger nach Geschlecht und nach Dienstgradgruppe zusammensetzen.
Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung. Mit freundlichen Grüßen, Anonymer Nutzer Postanschrift Anonymer Nutzer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Bundesministerium der Verteidigung
Guten Tag, Herr Anonymer Nutzer, ich danke Ihnen für Ihre Anfrage zu den Verleihungszahlen der Einsatzmedaille…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
WG: Verleihungszahlen der Einsatzmedaille Gefecht, Anfrage nach Informationsfreiheitsgesetz
Datum
26. September 2011 14:34
Status
Anfrage erfolgreich
Guten Tag, Herr Anonymer Nutzer, ich danke Ihnen für Ihre Anfrage zu den Verleihungszahlen der Einsatzmedaille Gefecht. Heute sind unsere statistischen Erhebungen abgeschlossen und ich teile Ihnen die gewünschten Zahlen mit: Seit dem 25. November 2010 wurden insgesamt 4.023 Einsatzmedaillen Gefecht verliehen (Stichtag: 26. September 2011). Unter den Inhabern sind 3.966 Männer = 98,6 Prozent und 57 Frauen = 1,4 Prozent . Dienstgradgruppen: Von den 4,023 Inhabern sind 1,881 Mannschaften, 1,828 Unteroffiziere, 309 Offiziere und 5 Zivilpersonal. Für weiter Fragen stehe ich Ihnen gerne zu Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Brammer M.A., Dipl.-Päd. Referent für nationale Auszeichnungsangelegenheiten ------------------------------------------------------ Bundesministerium der Verteidigung PSZ Z Postfach 1328 53003 Bonn ------------------------------------------------------ <<E-Mailadresse>> Tel +49 0228 12 1766 Fax +49 0228 12 033739