Verletzte Beamte bei Klimaprotesten vom 19. bis zum 24. Juni

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Zuge der Klimaproteste unter anderem von Ende Gelände und Fridays for Future berichteten Medien über verletzte Polizeibeamte.

Bitte senden Sie mir zu den Klimaprotesten für den Zeitraum vom 19. bis 24. Juni 2019 zu:
- Wie viele Beamte wurden bei den Einsätzen verletzt?
- Bei welchen Einsätzen?
- Wie viele dieser Verletzungen wurden durch Fremdverschulden, insbesondere durch Teilnehmer*innen der Proteste, verursacht?
- Welche Schweregrade hatten diese Verletzungen?

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    2. Juli 2019
  • Frist
    6. August 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in im Zuge der Klimaprot…
An Polizeipräsidium Aachen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Verletzte Beamte bei Klimaprotesten vom 19. bis zum 24. Juni [#153950]
Datum
2. Juli 2019 10:35
An
Polizeipräsidium Aachen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in im Zuge der Klimaproteste unter anderem von Ende Gelände und Fridays for Future berichteten Medien über verletzte Polizeibeamte. Bitte senden Sie mir zu den Klimaprotesten für den Zeitraum vom 19. bis 24. Juni 2019 zu: - Wie viele Beamte wurden bei den Einsätzen verletzt? - Bei welchen Einsätzen? - Wie viele dieser Verletzungen wurden durch Fremdverschulden, insbesondere durch Teilnehmer*innen der Proteste, verursacht? - Welche Schweregrade hatten diese Verletzungen? Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Verletzte Beamte bei Klimaprotesten vom 19. bis …
An Polizeipräsidium Aachen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Verletzte Beamte bei Klimaprotesten vom 19. bis zum 24. Juni [#153950]
Datum
13. August 2019 13:30
An
Polizeipräsidium Aachen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Verletzte Beamte bei Klimaprotesten vom 19. bis zum 24. Juni“ vom 02.07.2019 (#153950) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 8 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 153950 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Verletzte Beamte bei Klimaprotesten vom 19. bis …
An Polizeipräsidium Aachen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Verletzte Beamte bei Klimaprotesten vom 19. bis zum 24. Juni [#153950]
Datum
29. August 2019 11:12
An
Polizeipräsidium Aachen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Verletzte Beamte bei Klimaprotesten vom 19. bis zum 24. Juni“ vom 02.07.2019 (#153950) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 24 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 153950 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Polizeipräsidium Aachen
Polizeipräsidium Aachen                                                                                         D…
Von
Polizeipräsidium Aachen
Betreff
AW: Verletzte Beamte bei Klimaprotesten vom 19. bis zum 24. Juni [#153950]
Datum
30. August 2019 14:35
Status
Anfrage abgeschlossen
Polizeipräsidium Aachen                                                                                         Dir. ZA, ZA 11, Datenschutzbeauftragte                                                                                            30.01 - 09/2019 POK‘in Nicole Gerlitz                                                                                                                       Aachen, 30.08.2019       Sehr geehter Herr Antragsteller/in, in der Anlage erhalten Sie mein Antwortschreiben sowie das Informationsblatt zur Speicherung Ihrer Daten gemäß des Antrages. Für Rückfragen stehe ich Ihnen selbstverständlich zur Verfügung. Freundliche Grüße,

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