Verletzte Polizist*innen im Rahmen der Einsätze im Hambacher Forst

- Wie viele Polizist*innen wurden in Ausübung ihrer Tätigkeit durch Fremdeinwirkung bei Einsätzen Rund um den Hambacher Forst in den Jahren 2014 bis 2019 verletzt?
- Welche Verletzungen sind aufgetreten? (Bitte definieren, mit Anzahl)
- Wie viele Polizist*innen waren infolge dessen anschließend arbeitsunfähig und in welchem Zeitraum? (bitte Anzahl und Tage)
- Wie viele der Polizist*innen wurde in Ausübung ihrer Tätigkeit durch Kolleg*innen, zum Beispiel durch Sprühnebel von Pfefferspray, verletzt?

Information nicht vorhanden

  • Datum
    16. Januar 2019
  • Frist
    19. Februar 2019
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Lilith Wittmann
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Lilith Wittmann
Betreff
Verletzte Polizist*innen im Rahmen der Einsätze im Hambacher Forst [#43836]
Datum
16. Januar 2019 11:53
An
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Wie viele Polizist*innen wurden in Ausübung ihrer Tätigkeit durch Fremdeinwirkung bei Einsätzen Rund um den Hambacher Forst in den Jahren 2014 bis 2019 verletzt? - Welche Verletzungen sind aufgetreten? (Bitte definieren, mit Anzahl) - Wie viele Polizist*innen waren infolge dessen anschließend arbeitsunfähig und in welchem Zeitraum? (bitte Anzahl und Tage) - Wie viele der Polizist*innen wurde in Ausübung ihrer Tätigkeit durch Kolleg*innen, zum Beispiel durch Sprühnebel von Pfefferspray, verletzt?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Lilith Wittmann <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Lilith Wittmann

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Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
IFG-Antrag vom 16.01.2019 - Lilith Wittmann - 402-30.01 Sehr geehrte Frau Wittmann, Ihr Antrag nach § 4 Informati…
Von
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
IFG-Antrag vom 16.01.2019 - Lilith Wittmann - 402-30.01
Datum
22. Januar 2019 14:49
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Wittmann, Ihr Antrag nach § 4 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) ist beim Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen eingegangen. Da uns die von Ihnen erfragten Informationen nicht vorliegen, kann Ihrem Antrag nicht entsprochen werden. Das Verfahren sieht in § 5 Absatz 2 Satz 3 IFG NRW die Schriftform für die Ablehnung eines Antrags vor. Aus diesem Grund bitte ich um Mitteilung Ihrer Meldeanschrift, an die ich mein Schreiben mit Zustellungsurkunde übersenden kann. Freundliche Grüße