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Verletzung der Grund lagen im Urteil BVG Hartz4 Sanktionen, durch Richter am Amtsgericht sind Rechtmäßig?(Urteil)

Anfrage an: Deutscher Bundestag

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Anfrage
Haben sich Richter am den Amtsgericht nicht an die Grundsatz Urteile des BVG Kassel zu halten.Dieses sollte durch bei der Urteilsfindung und Strafmaß mit Einfließen. Oder sehe ich das Falsch?

Urteil und Strafbefehl gegen einen SGB 2 Empfänger in Form eines Strafbefehls.(Urteil ohne Verhandlung).Nur mit Anwalt eine Möglichkeit auf eine faire Verhandlung.Da dies ja ein Strafverfahren wäre,müsste der Hartz 4 erstmal 500 bis 1200 Euro locker machen. Für den Anwalt. Fragwürdige Rechtssytem!?
PKH Antrag keine Chance.
1800 Euro plus Gerichtskosten, . Hier werden Tagessätze von 20 Euro gerechnet. Ein Hartz 4 hat ca 3,- Euro am Tag für Frühstück, Mittag, Abendessen. Ein Tagessatz 20 Euro entspricht 7 Tagen Nahrung?
Hartz 4 Satz derzeit 432,- hiervon zahlt die Person Storm ca. 40,-Euro, ein kleines Paket von Versicherungen ca.25,-Euro,und das Handy 25,-bleiben 342,- Euro übrig im Monat.30-40,- Euro je Woche für Lebensmittel oder die Tafel. Bleiben 182,-Euro. Wo um Gottes willen soll ein Hartz 4 noch am Existenzminimum sparen? Um einen Strafbefehl in Höhe von 1800 Euro zu zahlen?Rabatt Angebot des Amtsgerichts zahle 100,- Euro im Monat.Oder gehe für 10 Monate in Haft!?
Lesen Richter an Amtsgerichten keine Urteile des BVG Kassel. Oder sind Sie nur Weltfremd oder zu Borniert?
Zum Strafbefehl selbst und Vorwurf. Nicht Schuldig im vollen Umfang.
Leider keine Geld! Somit nur die Freie Auswahl zwischen Pest oder Cholera....
Bonus Frei Wahl.
Bitte um Antwort.
432,- Euro (plus Wohnkosten)

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    15. Januar 2020
  • Frist
    18. Februar 2020
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Anfrage Haben sich …
An Deutscher Bundestag Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Verletzung der Grund lagen im Urteil BVG Hartz4 Sanktionen, durch Richter am Amtsgericht sind Rechtmäßig?(Urteil) [#174241]
Datum
15. Januar 2020 12:15
An
Deutscher Bundestag
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Anfrage Haben sich Richter am den Amtsgericht nicht an die Grundsatz Urteile des BVG Kassel zu halten.Dieses sollte durch bei der Urteilsfindung und Strafmaß mit Einfließen. Oder sehe ich das Falsch? Urteil und Strafbefehl gegen einen SGB 2 Empfänger in Form eines Strafbefehls.(Urteil ohne Verhandlung).Nur mit Anwalt eine Möglichkeit auf eine faire Verhandlung.Da dies ja ein Strafverfahren wäre,müsste der Hartz 4 erstmal 500 bis 1200 Euro locker machen. Für den Anwalt. Fragwürdige Rechtssytem!? PKH Antrag keine Chance. 1800 Euro plus Gerichtskosten, . Hier werden Tagessätze von 20 Euro gerechnet. Ein Hartz 4 hat ca 3,- Euro am Tag für Frühstück, Mittag, Abendessen. Ein Tagessatz 20 Euro entspricht 7 Tagen Nahrung? Hartz 4 Satz derzeit 432,- hiervon zahlt die Person Storm ca. 40,-Euro, ein kleines Paket von Versicherungen ca.25,-Euro,und das Handy 25,-bleiben 342,- Euro übrig im Monat.30-40,- Euro je Woche für Lebensmittel oder die Tafel. Bleiben 182,-Euro. Wo um Gottes willen soll ein Hartz 4 noch am Existenzminimum sparen? Um einen Strafbefehl in Höhe von 1800 Euro zu zahlen?Rabatt Angebot des Amtsgerichts zahle 100,- Euro im Monat.Oder gehe für 10 Monate in Haft!? Lesen Richter an Amtsgerichten keine Urteile des BVG Kassel. Oder sind Sie nur Weltfremd oder zu Borniert? Zum Strafbefehl selbst und Vorwurf. Nicht Schuldig im vollen Umfang. Leider keine Geld! Somit nur die Freie Auswahl zwischen Pest oder Cholera.... Bonus Frei Wahl. Bitte um Antwort. 432,- Euro (plus Wohnkosten) Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 174241 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/174241 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in habe Post vom Deutschen Bundestag erhalten. Von Frau Hertling (ReferatZR4) habe mich …
An Deutscher Bundestag Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Verletzung der Grund lagen im Urteil BVG Hartz4 Sanktionen, durch Richter am Amtsgericht sind Rechtmäßig?(Urteil) [#174241]
Datum
6. Februar 2020 17:06
An
Deutscher Bundestag
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in habe Post vom Deutschen Bundestag erhalten. Von Frau Hertling (ReferatZR4) habe mich einen kurzen Moment gefreut. Dann die Ernüchterung. Der Bundestag zieht den Kopf ein. Und verweist lapidar auf (IFG). Nicht mehr und nicht Weniger. Frage zuvor ans BVG gestellt. Dort heißt es Sie begehren eine Rechtsberatung. Dieses ist nicht möglich. Formulieren Sie ihre frage bitte neue.Und Senden diese dann ans BVG Schloßbezirk 3 , 76131 Karlsruhe. Amtsgericht Papenburg Verweigert jegliche Antwort. Was ist los in diesem Meinem Land. Wir Sind das Volk. Ihr seid Gewählt und oder Berufen.Uns dem Volk zu Dienen. (Geschenkt ) Ich ein Bürger des Volkes möchte nur einfache Antworten. Mehr nicht. Dankeschön . In diesen meinem Land nicht mehr möglich. ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 174241 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/174241 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.