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Verletzung der Grund lagen im Urteil Hartz4 Sanktionen, durch Richter am Amtsgericht.

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Anfrage
Haben sich Richter am den Amtsgericht nicht an die Grundsatz Urteile des BVG zu halten.Dieses sollte durch bei der Urteilsfindung und Strafmaß mit Einfließen. Oder sehe ich das Falsch?

Urteil und Strafbefehl für einen SGB2 Empfänger
1800 Euro plus Gerichtskosten, und vieles mehr. Hier werden Tagessätze von 20 Euro gerechnet. Ein Hartz4 hat ca 3 Euro am Tag für Frühstück, Mittag, Abendessen. Ein Tagessatz 20 Euro entspricht 7 Tagen Nahrung?
Lesen Richter an Amtsgerichten keine Urteile des BVG Kassel. Oder sind Sie nur Weltfremd oder zu Borniert?

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Ergebnis der Anfrage

BVG antwortet dem Bürger nicht. Frage wurde erneut dem Deutschen Bundestag gestellt.?

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    25. Dezember 2019
  • Frist
    29. Januar 2020
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Anfrage Haben sich …
An Bundesverfassungsgericht Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Verletzung der Grund lagen im Urteil Hartz4 Sanktionen, durch Richter am Amtsgericht. [#172702]
Datum
25. Dezember 2019 12:20
An
Bundesverfassungsgericht
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Anfrage Haben sich Richter am den Amtsgericht nicht an die Grundsatz Urteile des BVG zu halten.Dieses sollte durch bei der Urteilsfindung und Strafmaß mit Einfließen. Oder sehe ich das Falsch? Urteil und Strafbefehl für einen SGB2 Empfänger 1800 Euro plus Gerichtskosten, und vieles mehr. Hier werden Tagessätze von 20 Euro gerechnet. Ein Hartz4 hat ca 3 Euro am Tag für Frühstück, Mittag, Abendessen. Ein Tagessatz 20 Euro entspricht 7 Tagen Nahrung? Lesen Richter an Amtsgerichten keine Urteile des BVG Kassel. Oder sind Sie nur Weltfremd oder zu Borniert? Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 172702 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/172702 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Sozialgericht Bremen
autoreply to Verletzung der Grund lagen im Urteil Hartz4 Sanktionen, Wichtiger Hinweis: Ihre E-Mail ist beim Bund…
Von
Sozialgericht Bremen
Betreff
autoreply to Verletzung der Grund lagen im Urteil Hartz4 Sanktionen,
Datum
25. Dezember 2019 12:20
Status
Warte auf Antwort
Wichtiger Hinweis: Ihre E-Mail ist beim Bundesverfassungsgericht Karlsruhe eingegangen. Dieser Kommunikationsweg steht ausschliesslich fuer Verwaltungsangelegenheiten zur Verfuegung. Es wird darauf hingewiesen, dass mit diesem Kommunikationsmittel Verfahrensantraege oder Schriftsaetze nicht rechtswirksam eingereicht werden koennen. Sollte Ihre Nachricht einen entsprechenden Schriftsatz beinhalten, ist eine Wiederholung der Uebermittlung mittels Telefax (Nr.: 0721-9101382) oder auf dem Postwege unbedingt erforderlich. Sonstige Anfragen und andere Anschreiben per E-Mail koennen nur bei Angabe einer postalischen Adresse beantwortet werden. Personenbezogene Informationen (bspw. Name, Vorname, Anschrift, E-Mailadresse usw.), die Sie uns uebermitteln, werden von uns ausschliesslich zum Zwecke der Bearbeitung Ihres Anliegens bzw. Ihrer Eingabe verarbeitet. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. e DSGVO i.V.m. �� 3 BDSG. Weitere Informationen zum Schutz Ihrer personenbezogenen Daten nach Art. 13 und 14 DSGVO finden Sie in unserer Datenschutzerklaerung, die Sie auf unserer Internetseite ueber den Button ���Datenschutz��� erreichen. Auf Wunsch koennen Ihnen diese Informationen auch in Papierform zugesendet werden. Dies ist eine automatisch erstellte Rueckantwort. ---------------- Important notice: Your email has been received by the German Federal Constitutional Court. This communication channel may only be used for administrative matters. Please note that procedural motions or briefs cannot be submitted by email with legal effect. If your email contains such a document, it is mandatory to send the procedural motion or brief again by mail or by telefax (no. +49 721 9101382). A reply to other email enquiries or communications will only be made if a postal address is provided. We will only process personal data (e.g. name, first name, address, e-mail address etc.) that you have transmitted to us for the purpose of handling your request or your submission. Art. 6(1) first sentence letter a of the General Data Protection Regulation (GDPR) in conjunction with �� 3 of the Federal Data Protection Act (Bundesdatenschutzgesetz) provides the legal basis in this regard. For further information regarding the protection of your personal data pursuant to Arts. 13 and 14 GDPR, please refer to our data protection statement. You can access it on our website by clicking on the button ���Data Protection���. You may also request a paper-based version of the data protection statement. This is an automatically generated reply.
<< Anfragesteller:in >>
Frage wurde erneut an Bundes Tag gerichtet. [#172702] Sehr geehrteAntragsteller/in Habe die Frage neu gestellt. De…
An Bundesverfassungsgericht Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Frage wurde erneut an Bundes Tag gerichtet. [#172702]
Datum
16. Januar 2020 19:19
An
Bundesverfassungsgericht
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Habe die Frage neu gestellt. Deutscher Bundestag. Da vom BVG keine Antwort zu erwarten ist. Es wird vermutlich um schriftliche Eingabe gebeten. Dennoch Danke Anfragenr: 172702 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/172702
Bundesverfassungsgericht
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Bundesverfassungsgericht
Betreff
Betreff versteckt
Datum
16. Januar 2020 19:29
Status
Anfrage abgeschlossen

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

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Bundesverfassungsgericht
Ihr Antrag per E-Mail vom 25. Dezember 2019 Auskunft gemäß Informationsfreiheitsgesetz
Von
Bundesverfassungsgericht
Betreff
Ihr Antrag per E-Mail vom 25. Dezember 2019
Datum
24. Januar 2020 11:37
Status
Anfrage abgeschlossen
Auskunft gemäß Informationsfreiheitsgesetz
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.