Verletzung der Netzneutralität an der TH Wildau, Einschränkung der Wissenschafts- und Lehrfreiheit, Overblocking

1. Eine Liste der Domains, auf die der Zugriff aus den unterschiedlichen Netzwerken (eduroam, Studentenwohnheime, Produktivnetz...) der Hochschule in das Internet gesperrt ist und, sofern aktenkundig, der Grund jeder einzelnen Sperrung.

2. Eine Liste der IP Adressen, auf die der Zugriff aus den unterschiedlichen Netzwerken (eduroam, Studentenwohnheime, Produktivnetz...) der Hochschule in das Internet gesperrt ist und, sofern aktenkundig, der Grund jeder einzelnen Sperrung.

3. Eine Liste der Dienste (z.B. realisiert über Deep Paket Inspection), auf die der Zugriff aus den unterschiedlichen Netzwerken (eduroam, Studentenwohnheime, Produktivnetz...) der Hochschule in das Internet gesperrt ist und, sofern aktenkundig, der Grund jeder einzelnen Sperrung.

4. Eine Liste der Ports (TCP, UDP), auf die der Zugriff aus den unterschiedlichen Netzwerken (eduroam, Studentenwohnheime, Produktivnetz...) der Hochschule in das Internet gesperrt ist und, sofern aktenkundig, der Grund jeder einzelnen Sperrung.

5. Eine Liste der IP Protokolle (z.B. IPSEC), auf die der Zugriff aus den unterschiedlichen Netzwerken (eduroam, Studentenwohnheime, Produktivnetz...) der Hochschule in das Internet gesperrt ist und, sofern aktenkundig, der Grund jeder einzelnen Sperrung.

6. Die Anzahl der Forderungen/Abmahnungen, seit dem Jahr 2015 für jedes Jahr als Summe aufgelistet, von Rechteinhabern oder anderen gegen die Hochschule, die die Hochschule dazu veranlasst hat, bestimmte Netzsperren einzurichten und welche Netzsperren daraufhin eingerichtet wurden.

7. Die Prozessbeschreibung zum Einrichten, Prüfen und wieder Entfernen von Netzsperren jeglicher Art (z.B. Wer entscheidet, Wer verantwortet, Gremienbeteiligung).

8. Anweisungen/Dienstanweisungen/Ordnungen usw., die den Zugang zu bestimmten Seiten untersagen (z.B. Verbot des Besuches von Seiten mit bestimmten Inhalten).

9. Anzahl meldepflichtiger Datenschutzvorfälle, die im Zusammenhang mit den eingerichteten Netzsperren stehen.

10. Sämtliche Verfahrensverzeichnisse, es fallen ja zweifelsohne personenbezogene Daten an, die im Zusammenhang mit allen zuvor genannten Fragen stehen.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    30. August 2020
  • Frist
    28. Mai 2022
  • 6 Follower:innen
Marcel Langner
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, …
An Technische Hochschule Wildau (FH) Details
Von
Marcel Langner
Betreff
Verletzung der Netzneutralität an der TH Wildau, Einschränkung der Wissenschafts- und Lehrfreiheit, Overblocking [#196330]
Datum
30. August 2020 21:18
An
Technische Hochschule Wildau (FH)
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Eine Liste der Domains, auf die der Zugriff aus den unterschiedlichen Netzwerken (eduroam, Studentenwohnheime, Produktivnetz...) der Hochschule in das Internet gesperrt ist und, sofern aktenkundig, der Grund jeder einzelnen Sperrung. 2. Eine Liste der IP Adressen, auf die der Zugriff aus den unterschiedlichen Netzwerken (eduroam, Studentenwohnheime, Produktivnetz...) der Hochschule in das Internet gesperrt ist und, sofern aktenkundig, der Grund jeder einzelnen Sperrung. 3. Eine Liste der Dienste (z.B. realisiert über Deep Paket Inspection), auf die der Zugriff aus den unterschiedlichen Netzwerken (eduroam, Studentenwohnheime, Produktivnetz...) der Hochschule in das Internet gesperrt ist und, sofern aktenkundig, der Grund jeder einzelnen Sperrung. 4. Eine Liste der Ports (TCP, UDP), auf die der Zugriff aus den unterschiedlichen Netzwerken (eduroam, Studentenwohnheime, Produktivnetz...) der Hochschule in das Internet gesperrt ist und, sofern aktenkundig, der Grund jeder einzelnen Sperrung. 5. Eine Liste der IP Protokolle (z.B. IPSEC), auf die der Zugriff aus den unterschiedlichen Netzwerken (eduroam, Studentenwohnheime, Produktivnetz...) der Hochschule in das Internet gesperrt ist und, sofern aktenkundig, der Grund jeder einzelnen Sperrung. 6. Die Anzahl der Forderungen/Abmahnungen, seit dem Jahr 2015 für jedes Jahr als Summe aufgelistet, von Rechteinhabern oder anderen gegen die Hochschule, die die Hochschule dazu veranlasst hat, bestimmte Netzsperren einzurichten und welche Netzsperren daraufhin eingerichtet wurden. 7. Die Prozessbeschreibung zum Einrichten, Prüfen und wieder Entfernen von Netzsperren jeglicher Art (z.B. Wer entscheidet, Wer verantwortet, Gremienbeteiligung). 8. Anweisungen/Dienstanweisungen/Ordnungen usw., die den Zugang zu bestimmten Seiten untersagen (z.B. Verbot des Besuches von Seiten mit bestimmten Inhalten). 9. Anzahl meldepflichtiger Datenschutzvorfälle, die im Zusammenhang mit den eingerichteten Netzsperren stehen. 10. Sämtliche Verfahrensverzeichnisse, es fallen ja zweifelsohne personenbezogene Daten an, die im Zusammenhang mit allen zuvor genannten Fragen stehen.
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Marcel Langner Anfragenr: 196330 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/196330/ Postanschrift Marcel Langner << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Marcel Langner
Technische Hochschule Wildau (FH)
Kein Nachrichtentext
Von
Technische Hochschule Wildau (FH)
Via
Briefpost
Betreff
Datum
16. September 2020
Status
Warte auf Antwort
Marcel Langner
Sehr geehrte<< Anrede >> erneut möchte ich Sie bitten, die Ablehnungsgründe der TH Wildau zu bewerten…
An Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Details
Von
Marcel Langner
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Verletzung der Netzneutralität an der TH Wildau, Einschränkung der Wissenschafts- und Lehrfreiheit, Overblocking“ [#196330] [#196330]
Datum
18. September 2020 18:05
An
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> erneut möchte ich Sie bitten, die Ablehnungsgründe der TH Wildau zu bewerten und bitte Sie um Ihre geschätzte Vermittlung. https://fragdenstaat.de/a/196330/ Prinzipiell scheint es mir um drei unterschiedliche Dinge zu gehen, die jedoch im Thema des Fragehorizontes zusammenhängen. 1. Gesperrte Dienste/Ports Entgegen der Ansicht der TH Wildau halte ich die Kenntnis darüber, welche Dienste oder Ports gesperrt sind nicht für ein Thema der Sicherheit. Tatsächlich erachte ich sogar das Gegenteil für wahrscheinlicher. Sofern man sich darauf verlässt, dass bestimmte Angriffsszenarien über gesperrte Ports oder Dienste zu vermeiden sind, ist eher von fehlendem technischem Verständnis des Ablaufes heutiger Angriffsszenarien auszugehen und somit zu hinterfragen, ob die Hochschule Stand der Technik einsetzt. So ist es auch nicht verwunderlich, dass u.a. das Leibniz Rechenzentrum bereitwillig Auskunft über gesperrte Dienste/Ports und Gründe gibt: https://www.lrz.de/services/netz/einschraenkung/ Ebenso spezifiziert das Eduroam in seiner Service Definition unter 6.3.3 (https://www.eduroam.org/wp-content/uploads/2016/05/GN3-12-192_eduroam-policy-service-definition_ver28_26072012.pdf) öffentlich verpflichtende Ports, die im Eduroam zur Verfügung stehen müssen und auch, dass bei Verwendung transparenter Proxies darauf öffentlich hinzuweisen ist. Somit ist mir aufgrund der pauschalen Ablehnung auch nicht klar, ob sich die TH Wildau zumindest im Eudroam Netzwerk an die verpflichtenden Regeln hält. Inwiefern die Hochschule bei Kenntnis gesperrter Dienste/Ports ihre Aufgaben in einem erheblichen Maße nicht wahrzunehmen im Stande ist, ist mir nicht nachvollziehbar. Der Logik, dass durch Kenntnis eventuell mehr Angriffe geschehen oder erst welche entstehen fehlt es an konkreten Nachweisen und die Experten des LRZ sind da offensichtlich auch anderer Auffassung. 2. Forderungen/Abmahnungen Ebenso erfragte ich die Anzahl Abmahnungen durch Rechteinhaber, die in der direkten kausalen Folge zu Dienst/Portsperrungen führten. Hier ist mir komplett unklar inwiefern die Kenntnis dieser Zahlen die Arbeit der Hochschule in erheblichem Maße einschränken würde. 3. Verfahrensverzeichnisse Verfahrensverzeichnisse sollen jedermann frei zugänglich/einsehbar sein. Ich gehe im Moment implizit davon aus, dass Sperrungen (und Monitoring) an der TH Wildau eingesetzt werden. Dementsprechend erwarte ich, dass auch Verfahrensverzeichnisse vorhanden sind, da regelmäßig personenbezogene Daten anfallen. Insofern verwundert mich die Ablehnungsbegründung. Die TH Wildau führt an, ihre Aufgaben in einem erheblichen Maße nicht mehr ausführen zu können, sofern die von mir erfragten Informationen bekannt würden. Da Sperrungen durch trivialste Messungen von Studierenden vor Ort ermittelbar sind, und eine Veröffentlichung dieser Messungen, z.B. in einer wissenschaftlichen Arbeit auch nicht verhindert werden kann, kann ich nicht erkennen, in wie fern die Information überhaupt schützenswert wäre. Es mangelt an einer konkreten (nicht nur abstrakten) Gefahr. Das Fehlen eines aktenkundigen Prozesses zur Errichtung, Überprüfung und Entfernen von Portsperren verwundert, da dieser sicherlich innerhalb der Verfahrensverzeichnisse beschrieben ist, da dort ja regelmäßig personenbezogene Daten anfallen. Da die TH Wildau nur eine Begründung genannt hat, diese mir aber teilweise (zu. 2. und 3.) sachfremd erscheint, ist mir ebenso unklar, ob meine Fragen überhaupt vollständig erfasst/verstanden worden sind. Rückfragen an mich hat die Hochschule nicht getätigt. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Marcel Langner Anhänge: - 196330.pdf - 2020-09-16_1-antwort-th-wildau-196330.pdf Anfragenr: 196330 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/196330/
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Ihr Antrag auf Informationszugang bei der TH Wildau vom 30. August 2020 Sehr geehrter Herr Langner, in der Anlage…
Von
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Betreff
Ihr Antrag auf Informationszugang bei der TH Wildau vom 30. August 2020
Datum
28. September 2020 15:56
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
533,8 KB
Sehr geehrter Herr Langner, in der Anlage erhalten Sie im Auftrag von [geschwärzt] beigefügtes Schreiben zum Az. [geschwärzt] zu Ihrer Kenntnis. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt] [geschwärzt])[geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt]
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Ihr Antrag auf Informationszugang Sehr geehrter Herr Langner, in der Anlage erhalten Sie im Auftrag von [geschwär…
Von
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Betreff
Ihr Antrag auf Informationszugang
Datum
9. Oktober 2020 09:34
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
917,4 KB
Sehr geehrter Herr Langner, in der Anlage erhalten Sie im Auftrag von [geschwärzt] beigefügtes Schreiben zum Az. 002/20/1618 zu Ihrer Kenntnis. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt] [geschwärzt])[geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt]
Technische Hochschule Wildau (FH)
Kein Nachrichtentext
Von
Technische Hochschule Wildau (FH)
Via
Briefpost
Betreff
Datum
22. Dezember 2020
Status
Warte auf Antwort
Marcel Langner
Fax: [geschwärzt] Sehr geehrte [geschwärzt], ich wünsche uns allen ein gesundes und erfolgreiches gemeinsames 2021…
An Technische Hochschule Wildau (FH) Details
Von
Marcel Langner
Betreff
AW: Verletzung der Netzneutralität an der TH Wildau, Einschränkung der Wissenschafts- und Lehrfreiheit, Overblocking [#196330]
Datum
11. Januar 2021 00:56
An
Technische Hochschule Wildau (FH)
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Fax: [geschwärzt] Sehr geehrte [geschwärzt], ich wünsche uns allen ein gesundes und erfolgreiches gemeinsames 2021. Es ist mir nicht entgangen, dass Sie in Ihrem letzten Schreiben erstmalig darauf hingewiesen haben, für Rückfragen selbstverständlich sehr gern zur Verfügung stehen. Ich wünsche mir, auch auf zukünftig gerichtete Anfragen, dass dieses Angebot auch durch entsprechenden Taten untermauert wird und wir nicht jedes einzelne Mal die LDA bemühen müssen, die auch nicht zu wenig Arbeit hat. Inzwischen haben Sie mit Ihrem Schreiben auf einen Teil meiner Fragen zu meiner Zufriedenheit geantwortet. Strittig erscheint mir nun nur noch eine Auskunft darüber, welche konkreten Ports/Protokolle/Dienste gesperrt sind. Ebenso konnte ich lesen, dass Ihnen noch Informationen darüber fehlen, in welche konkreten Verfahrensverzeichnisse ich Einsicht wünsche. Auskunft über konkrete gesperrte Ports/Protokolle/Dienste Ich kann hier zwei Argumentationslinien erkennen. Zum einen die Einstufung von vorhandenen Dokumenten und zum anderen den Ablehnungsgrund nach § 4 Abs. 2 Nr. 4 AIG. Einstufung der Dokumente Letztlich sehe ich die Einstufung von Dokumenten als (mehr oder weniger) willkürlich an, sofern die Kriterien nicht offengelegt werden und nachprüfbar sind. Auch eine ISO27001 Zertifizierung nimmt nur stichprobenartige Prüfungen vor. Der TÜV schreibt dazu auf seiner Webseite: „Das Prüfzeichen gilt nicht: für die Qualität der Produkte und Dienstleistungen sowie die Informationssicherheit an sich.“ und weiter: „Das Prüfzeichen gilt: für die Befähigung einer Organisation, Informationen sicher zu handhaben.“ Die Zertifizierung stellt lediglich sicher, dass der Zertifizierte einen entsprechenden Prozess vorhält, um Informationen sicher zu handhaben und auf entsprechende Veränderungen zu reagieren. Ob die konkret getroffenen Entscheidungen angemessen sind, wird gerade nicht zertifiziert. Dementsprechend ist auch die Herausgabe (nach sowieso höherrangigem Recht) eines auf selbst eingeschätzten Sachverhalten eingestuftes Dokument, kein Normverstoß. Die Einschätzung kann jederzeit ohne Verlust der Zertifizierung angepasst werden. Tatsächlich ist dafür sogar ein Prozess vorgesehen, der Teil der Zertifizierung ist. Daraus folgend ist deshalb nur, weil ein Dokument z.B. als VS – nur für den Dienstgebrauch oder höher eingestuft ist (oder irgendeiner anderen Einstufungsrichtlinie z.B. ISO 27001), dies nicht gleichbedeutend damit, eine Anfrage abzulehnen oder eine Begründung dafür. In dem Sinne hat auch bereits das BVerwG 7 C 21.08 vom 29.10.2009 entschieden: „Der Anspruch auf Zugang zu einer Information ist nicht allein deshalb nach § 3 Nr. 4 IFG ausgeschlossen, weil die Information formal als Verschlusssache eingestuft ist. Vielmehr kommt es darauf an, ob die materiellen Gründe für eine solche Einstufung vorliegen.“ Hier zwar auf das IFG bezogen, das jedoch gleichlautend dem AIG ist und letztlich würde ja auch ein Rechtsverfahren dort landen. In diesem Sinne wird erst durch ein Gericht oder externe Sachverständige zu klären sein, ob diese materiellen Gründe hier vorliegen. Ablehnungsgrund nach § 4 Abs. 2 Nr. 4 AIG Somit ist einzig ein Ablehnungsgrund nach AIG rechtlich für mich (und sicherlich auch einem Gericht) relevant. Nr. 4 enthält mehrere Aspekte der Ablehnung. Ich konnte nicht erkennen, auf welchen Sie sich hier berufen. Mir erscheint jedoch ausschließlich der Aspekt der Gefahrenabwehr relevant. Hier vor allem im Kontext der Aufrechterhaltung des ordnungsgemäßen Dienstbetriebes, was ich jedoch nur vermuten kann. In der Interpretation der Ablehnung gehe ich davon aus, dass Sie der Auffassung sind, dass es bei Bekanntgabe der Informationen zu einer Beeinträchtigung von nicht näher genannten „Dingen“ kommen kann. Leider reicht mir das als Begründung nicht ganz aus. Weil auf einer solch unkonkreten Aussage quasi alles ablehnbar ist. Mir sind keine Studien oder ähnliches bekannt, die nachweisen würden, dass es bei dem Wissen darum, welche Ports/Protokolle/Dienste in einem Netzwerk gesperrt sind, zu einer erhöhten oder erstmaligen Gefahr irgendeiner Art kommen kann. Dass die Sperrung bestimmter Ports/Protokolle/Dienste bestimmte Gefahren abmildern (aber nicht verhindern) kann, dem kann ich zustimmen. Das Wissen oder Nichtwissen um diese Sperrungen hat darauf jedoch keinen nachgewiesenen Einfluss. Heutige (und auch bereits vergangene) Angriffsszenarien beschränken sich nicht auf bestimmte Ports/Protokolle/Dienste. Eine Sicherheitsstrategie die darauf setzt, die Kenntnis über die konkreten Sperrungen geheimzuhalten, und dadurch auf dessen Wirksamkeit vertraut, setzt meiner Einschätzung nach nicht den Stand der Technik nach DSGVO Art. 32 ein. Dieses Konzept der Security through Obscurity wird von einem Großteil der Sicherheitsexperten abgelehnt. So ist es auch nicht verwunderlich, dass viele Hochschule mit wesentlich größeren Netzwerken und damit auch wesentlich größerem Angriffsfeld, klar angeben, welche Ports/Protokolle/Dienste in ihren Netzen aus welchen Gründen gesperrt sind. Die Experten dieser Hochschulen scheinen also eine andere Sicherheitsauffassung zu vertreten. Im übrigen sieht auch die Rechtsstelle des DFN in ihrem Rechtsbrief 10/2018 Sperrungen von Ports/Protokollen/Diensten sehr kritisch. Jede Sperre stellt dahingehend eine Einschränkung der Wissenschaftsfreiheit dar. Dementsprechend bedarf es auch einer entsprechend starken Begründung, sofern ein grundrechtlich geschütztes Gut eingeschränkt wird. Zu Ihrer Information möchte ich Ihnen die vielzitierte Entscheidung des VGH Mannheim zum Alkoholverbot in Teilen der Freiburger Innenstadt (Urteil vom 28.07.2009 – 1 S 2200/08) bezüglich dem Begriff der abstrakten Gefahr zur Kenntnis geben: „[…] eine abstrakte Gefahr ist gegeben, wenn eine generell-abstrakte Betrachtung für bestimmte Arten von Verhaltensweisen oder Zuständen zu dem Ergebnis führt, dass mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ein Schaden im Einzelfall einzutreten pflegt und daher Anlass besteht, diese Gefahr mit abstrakt generellen Mitteln, also einem Rechtssatz, zu bekämpfen. Auch die Feststellung einer abstrakten Gefahr verlangt mithin eine in tatsächlicher Hinsicht genügend abgesicherte Prognose: es müssen – bei abstrakt-genereller Betrachtung – hinreichende Anhaltspunkte vorhanden sein, die den Schluss auf den drohenden Eintritt von Schäden rechtfertigen. Der Schaden muss regelmäßig und typischerweise, wenn auch nicht ausnahmslos, zu erwarten sein.“ Einer negativen Prognose (mögliche erstmalige oder erhöhte oder erfolgreichere Angriffe) mangelt es an hinreichenden Anhaltspunkten. Nur noch zusätzlich sehen es die vielen anderen Hochschulen offensichtlich anders. Letztlich kann ich aber auch der Logik der Argumentation nicht folgen. Ist es in Ihrer Sichtweise nicht viel gefährlicher, wenn stattdessen bekannt wäre, was nicht gesperrt ist? Genau das ist ja aber bereits (mehr oder weniger) bekannt. So ist in den Eduroam Policies beschrieben, welche Ports/Protokolle/Dienste nicht gesperrt werden dürfen. Zumindest das hätten Sie doch als Teilauskunft „gefahrlos“ beantworten können, dass Sie sich an diese Vorgaben auch halten. Ebenso bekannt ist, dass Ports 80 und 443 nicht generell gesperrt sind bzw. über einen Proxy erreichbar sind. Jeder vermeintliche Angreifer kann sich nun also darauf verlassen, diese Ports/Protokolle/Dienste für einen Angriff verwenden zu können. Seit Jahren! Welchen vermeintlichen Sicherheitsmehrwert hat dann die Geheimhaltung der gesperrten Ports/Protokolle/Dienste? Eventuell lässt sich hier jedoch ein Kompromiss finden. Wie wäre denn eine Teilauskunftserteilung, indem nur für bestimmte Kategorien/Klassen von Netzen, die von einem größeren Personenkreis auch genutzt werden (z.B. Eudroam, Übungslabore, Wohnheim usw.) eine Liste bekannt wäre, auf was man sich dort als funktionierend bzw. gesperrt verlassen kann? Mich interessiert ja nicht wirklich jedes einzelne VLAN, welches es gibt. Spannend wären jene Netze, auf welche ich als Student üblicherweise auch angewiesen wäre. Eventuell kann diese Liste mit den Bedürfnissen der beiden Fachbereiche und der Studierendenvertretung erstellt und dann veröffentlicht werden. Ich wäre in diesem Sinne auch geduldig, sofern ich kontinuierlichen Fortschritt erkennen kann. Konkrete Benennung der Verfahrensverzeichnisse Sofern Sperren an Ihrer Hochschule vorliegen, wovon ich aufgrund Ihrer Antworten ausgehe, fallen im Rahmen dieser Sperrmaßnahmen mind. IP Adressen und MAC Adressen als personenbezogene Daten an. Diese werden in Ihren Systemen vermutlich gespeichert, zumindest jedoch ausgewertet oder auch von Intrusion Detection Systemen analysiert und je nach Software auch an Dienstleister (z.B. Cisco) weitergeleitet. Ebenso setzen Sie Proxyserver ein, auf denen diese Daten ebenso anfallen (z.B. als Logdateien). Da mir eine Gesamtliste der Verfahren nicht bekannt ist, wüsste ich nicht, wie ich darauf noch konkreter antworten soll. Gern können Sie mir ein Inhaltsverzeichnis der Verfahren zukommen lassen, so dass ich aus diesen auswählen kann. Ansonsten möchte ich mir weitere Unterstützung Ihrerseits entsprechend AIG § 6 (1) erbitten: „Sofern dem Antragsteller Angaben zur hinreichenden Bestimmung seines Antrages fehlen, ist er von der öffentlichen Stelle zu beraten und zu unterstützen.“ Ich bedanke mich und möchte auf meine zuoberst genannte Faxnummer hinweisen. Eventuell reicht Ihnen diese, anstatt einen Postbrief zu versenden. Vielleicht lassen sich so ein paar kg CO2 und Kosten sparen. Alternativ sehr gern Ende-zu-Ende verschlüsselte Emails via PGP. Mit freundlichen Grüßen Marcel Langner Anfragenr: 196330 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
Marcel Langner
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Verletzung der Netzneutralität an der TH Wildau…
An Technische Hochschule Wildau (FH) Details
Von
Marcel Langner
Betreff
AW: Verletzung der Netzneutralität an der TH Wildau, Einschränkung der Wissenschafts- und Lehrfreiheit, Overblocking [#196330]
Datum
18. Februar 2021 00:05
An
Technische Hochschule Wildau (FH)
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Verletzung der Netzneutralität an der TH Wildau, Einschränkung der Wissenschafts- und Lehrfreiheit, Overblocking“ vom 30.08.2020 (#196330) wurde von Ihnen noch nicht beantwortet. Bitte informieren Sie mich über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Marcel Langner Anfragenr: 196330 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/196330/
Technische Hochschule Wildau (FH)
Kein Nachrichtentext
Von
Technische Hochschule Wildau (FH)
Via
Briefpost
Betreff
Datum
23. Februar 2021
Status
Warte auf Antwort
Marcel Langner
Sehr << Anrede >> ich bitte um Beachtung des bisher angelaufenen Schriftverkehrs und der Argumentatio…
An Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Details
Von
Marcel Langner
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Verletzung der Netzneutralität an der TH Wildau, Einschränkung der Wissenschafts- und Lehrfreiheit, Overblocking“ [#196330] [#196330]
Datum
27. Februar 2021 19:17
An
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich bitte um Beachtung des bisher angelaufenen Schriftverkehrs und der Argumentation. https://fragdenstaat.de/a/196330/ Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Marcel Langner Anhänge: - 196330.pdf - 2020-09-16_1-antwort-th-wildau-196330.pdf - 2020-09-28_1-LDA_002201618_200928.pdf - 2020-10-09_1-LDA_002201618_201009.pdf - 2020-12-22_1-antwort-th-wildau-portsperren.pdf - 2021-02-23_1-antwort-th-wildau-196330.pdf Anfragenr: 196330 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/196330/
Marcel Langner
Sehr << Anrede >> bisher habe ich seit Oktober 2020 keine weitere Rückmeldung zu diesem Thema von Ihn…
An Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Details
Von
Marcel Langner
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Verletzung der Netzneutralität an der TH Wildau, Einschränkung der Wissenschafts- und Lehrfreiheit, Overblocking“ [#196330] [#196330]
Datum
15. März 2021 20:50
An
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> bisher habe ich seit Oktober 2020 keine weitere Rückmeldung zu diesem Thema von Ihnen erhalten. Zu meinen bisherigen Argumenten möchte ich folgende gewichtige Punkte hinzufügen. Laut EU Telecom Single Market (TSM) Verordnung (EU) 2015/2120, sind zumindest die öffentlichen Telekommunikationsanbieter verpflichtet entsprechende Portsperren auch anzugeben. Beispielhaft: https://www.vodafone.de/business/hilfe-support/eu-transparenz-verordnung.html Eine solche Verordnung wäre sicherlich nicht erlassen worden, sofern die Kenntnis gesperrter Ports in der Tat eine so starke Sicherheitsrelevanz aufweist, wie die Hochschule versucht darzustellen. Zusätzlich kommt hinzu, dass die Hochschule jedwede Art der Abwägung mit den Rechten ihrer aktuellen und zukünftigen Mitgliedern in ihrer Argumentation vermissen lässt. Ich möchte Sie um Sachstandsmitteilung bitten und lasse mich vertrösten, sofern Sie noch weitere Monate Zeit benötigen. Ebenso möchte ich Sie bitten auf den geänderten Bescheid er Hochschule einzugehen. Ich bitte dort um Mithilfe bezüglich der Konkretisierung, weil ich im Moment nicht weiß, wie ich es noch klarer formulieren soll. Die Hochschule gibt an kein Inhaltsverzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten zu besitzen. Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/196330/ Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Marcel Langner Anhänge: - 196330.pdf - 2020-09-16_1-antwort-th-wildau-196330.pdf - 2020-09-28_1-LDA_002201618_200928.pdf - 2020-10-09_1-LDA_002201618_201009.pdf - 2020-12-22_1-antwort-th-wildau-portsperren.pdf - 2021-02-23_1-antwort-th-wildau-196330.pdf Anfragenr: 196330 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/196330/
Marcel Langner
Sehr << Anrede >> ich bitte um Kenntnisnahme des angehangenen Schreibens, welches Ihnen auch per Fax …
An Technische Hochschule Wildau (FH) Details
Von
Marcel Langner
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Verletzung der Netzneutralität an der TH Wildau, Einschränkung der Wissenschafts- und Lehrfreiheit, Overblocking“ [#196330] [#196330]
Datum
22. März 2021 18:23
An
Technische Hochschule Wildau (FH)
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich bitte um Kenntnisnahme des angehangenen Schreibens, welches Ihnen auch per Fax zuging. Mit freundlichen Grüßen Marcel Langner Anhänge: - widerspruch-th-wildau-196330.pdf Anfragenr: 196330 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/196330/
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Ihr Antrag auf Informationszugang bei der TH Wildau v 30.08.20, # 196330 Sehr geehrter Herr Langner, in der Anlag…
Von
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Betreff
Ihr Antrag auf Informationszugang bei der TH Wildau v 30.08.20, # 196330
Datum
30. März 2021 15:59
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Langner, in der Anlage erhalten Sie im Auftrag von [geschwärzt] beigefügtes Schreiben zum [geschwärzt] zu Ihrer Kenntnis. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]
Technische Hochschule Wildau (FH)
Kein Nachrichtentext
Von
Technische Hochschule Wildau (FH)
Via
Briefpost
Betreff
Datum
26. April 2021
Status
Warte auf Antwort
Marcel Langner
Klage
An Verwaltungsgericht Cottbus Details
Von
Marcel Langner
Via
Briefpost
Betreff
Klage
Datum
8. Mai 2021
An
Verwaltungsgericht Cottbus
Status
Marcel Langner
Sehr << Anrede >> für Sie und Ihre Aktenführung ledglich nachrichtlich ohne Handlungsbedarf von meine…
An Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Details
Von
Marcel Langner
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Verletzung der Netzneutralität an der TH Wildau, Einschränkung der Wissenschafts- und Lehrfreiheit, Overblocking“ [#196330]
Datum
14. Mai 2021 13:28
An
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Status
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Sehr << Anrede >> für Sie und Ihre Aktenführung ledglich nachrichtlich ohne Handlungsbedarf von meiner Seite. Mir erschien es (als einzig mir ersichtliche Möglichkeit) nun auch angemessen ein Gericht darum zu bitten, der Hochschule und mir bei der Klärung unserer unterschiedlichen Rechtsauffassungen zu helfen. Mit freundlichen Grüßen Marcel Langner Anhänge: - 196330.pdf - 2020-09-16_1-antwort-th-wildau-196330.pdf - 2020-09-28_1-LDA_002201618_200928.pdf - 2020-10-09_1-LDA_002201618_201009.pdf - 2020-12-22_1-antwort-th-wildau-portsperren.pdf - 2021-02-23_1-antwort-th-wildau-196330.pdf - 2021-03-22_1-widerspruch-th-wildau-196330.pdf - 2021-03-30_1-LDA_002201618_200330.pdf - 2021-04-26_1-widerspruchsbescheid-th-wildau-196330.pdf Die folgenden Anhänge konnten wegen ihrer Größe nicht per Mail versendet werden. Sie können sie auf der Anfrageseite finden: - 2021-05-08_1-klage-th-wildau-196330_g.pdf Anfragenr: 196330 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/196330/
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Ihr Antrag auf Informationszugang bei der TH Wildau vom 30. August 2020 Sehr geehrter Herr Langner, in der Anlage…
Von
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Betreff
Ihr Antrag auf Informationszugang bei der TH Wildau vom 30. August 2020
Datum
20. Mai 2021 09:01
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
1,3 MB
Sehr geehrter Herr Langner, in der Anlage erhalten Sie im Auftrag von [geschwärzt] beigefügtes Schreiben zum [geschwärzt] zu Ihrer Kenntnis. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]
Marcel Langner
Klagenachtrag
An Verwaltungsgericht Cottbus Details
Von
Marcel Langner
Via
Briefpost
Betreff
Klagenachtrag
Datum
20. Mai 2021
An
Verwaltungsgericht Cottbus
Status
geschwärzt
1,9 MB
Verwaltungsgericht Cottbus
Vertretungsvollmacht
Von
Verwaltungsgericht Cottbus
Via
Briefpost
Betreff
Vertretungsvollmacht
Datum
7. Juni 2021
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
2,0 MB
Verwaltungsgericht Cottbus
TH Wildau Fristverlängerung
Von
Verwaltungsgericht Cottbus
Via
Briefpost
Betreff
TH Wildau Fristverlängerung
Datum
24. Juni 2021
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
1,2 MB
Technische Hochschule Wildau (FH)
"Auskunftserteilung" der Hochschule
Von
Technische Hochschule Wildau (FH)
Via
Briefpost
Betreff
"Auskunftserteilung" der Hochschule
Datum
20. Juli 2021
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
1,4 MB
Marcel Langner
Erwiderung auf "Auskunftserteilung"
An Verwaltungsgericht Cottbus Details
Von
Marcel Langner
Via
Briefpost
Betreff
Erwiderung auf "Auskunftserteilung"
Datum
30. Juli 2021
An
Verwaltungsgericht Cottbus
Status
Marcel Langner
Erwiderung III
An Verwaltungsgericht Cottbus Details
Von
Marcel Langner
Via
Briefpost
Betreff
Erwiderung III
Datum
5. September 2021
An
Verwaltungsgericht Cottbus
Status
Technische Hochschule Wildau (FH)
Fristverlängerung Die Hochschule wendet weitere erhebliche Resourcen in diesem Verfahren auf und spannt sogar ihre…
Von
Technische Hochschule Wildau (FH)
Via
Briefpost
Betreff
Fristverlängerung
Datum
6. Oktober 2021
Status
Warte auf Antwort
Die Hochschule wendet weitere erhebliche Resourcen in diesem Verfahren auf und spannt sogar ihre Mitarbeiter ein. Sie bittet um Fristverlängerung um 2 Wochen mit folgenden Begründungen: Unsere Mandantin hat eine hochschulinterne Umfrage unter Einbeziehung aller relevanten Fachbereiche, -----------------------------------------, initiiert, um die im bisherigen Verlauf des Verfahrens getroffenen Aussagen bezüglich Art und Umfang mit Rückmeldungen aus dem Kreise der Anwendenden abgleichen zu können. Die Umfrage läuft noch bis 13.10.2021. Die Ergebnisse derselben würden in die dann zu fertigende Erwiderung auf das Schreiben des Klägers vom 5.9.2021 einfließen. Hinzu kommt, dass unsere Mandantin seit dem 01.10.2021 ein neues System zur Detektion und Unterbindung von Zugriffen auf potentiell schädliche Internetressourcen implementiert hat (sog. Cisco Umbrella). Auch hierzu würde unsere Mandantin im Rahmen der zu fertigenden Erwiderung detailliert vortragen. Wer sich informieren möchte schaut sich 1h diese deutsche Beschreibung der Funktionen von Cisco Umbrella an: https://www.youtube.com/watch?v=tcbGjUzSaRI
Technische Hochschule Wildau (FH)
Ich veröffentliche jenen Teil, den man als Teil der Beantwortung meiner AIG Anfrage auffassen kann: 1. Reputation…
Von
Technische Hochschule Wildau (FH)
Via
Briefpost
Betreff
Datum
22. Oktober 2021
Status
Warte auf Antwort
Ich veröffentliche jenen Teil, den man als Teil der Beantwortung meiner AIG Anfrage auffassen kann: 1. Reputationsfilter und Cisco Umbrella Die durch unsere Mandantin mit Schriftsatz vom 30.08.2021 gemachten Ausführungen sind lediglich durch den bereits mit Schriftsatz vom 06.10.2021 gemachten Hinweis zu ergänzen, dass seit dem 01.10.2021 ein vollständig neues System zur Detektion und Unterbindung von Zugriffen auf potentiell schädliche Internetressourcen implementiert hat. Soweit sich das Begehren des Klägers nunmehr auf die Beauskunftung der Konfiguration „aktuell" eingesetzter Filterlisten bezieht, wird darauf verwiesen. Die Verweigerung der hierauf gerichteten Beauskunftung in der Vergangenheit erfolgte entlang entsprechend einschlägiger und durch unsere Mandantin in der Vergangenheit auch begründeter Ablehnungsgründe (§ 4 Abs. 1 Nr. 4 letzter HS, Abs. 2 Nr. 4 AIG). Die neue Installation heißt „Cisco Umbrella" und sichert die Netzzugriffe der Nutzer, lokationsunabhängig, über die sog. DNS-Ebene. Unsere Mandantin kann so ihren Nutzern einen effektiven Schutz anbieten, der Bedrohungen automatisch stoppt, bevor diese das Endgerät und damit das Netzwerk der TH Wildau kompromittieren. Dieser proaktive Schutz blockiert Anfragen für schädliche Ziele, noch bevor ein Verbindungsaufbau hergestellt und auf eine schädliche Datei zugegriffen werden kann. Gerade in den Bereichen Malware und Ransomware stellt dies eine wesentlich effektivere erste Sicherheitslinie dar, als dies bisher mit den klassischen Methoden möglich gewesen ist. Die Umbrella Dokumentation ist abrufbar unter https://docs.umbrella.com/. Unsere Mandantin hat das Cisco Umbrella for EDU Package lizensiert und setzt ausschließlich Umbrella DNS ein. Die Benennung eines „Bedrohungslevels" oder einer entsprechenden Kategorisierung ist nicht möglich, da dies in dieser Installation so nicht vorgesehen ist. Die Quelle der Reputationsfilter ist https://www.opendns.com. Im Bedarfsfall kann hinsichtlich der bei unserer Mandantin vorgenommenen spezifischen Installation im Wege angefertigter Screenshots weiter ausgeführt werden.

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Marcel Langner
Nachtrag IV
An Verwaltungsgericht Cottbus Details
Von
Marcel Langner
Via
Briefpost
Betreff
Nachtrag IV
Datum
31. Oktober 2021
An
Verwaltungsgericht Cottbus
Status