Verletzungen durch Pyrotechnik im Jahr 2019

Anzahl der Verletzungen durch Pyrotechnik im Jahre 2019 aufgeschlüsselt in Art der Verletzung und Schwere der Verletzung

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    2. Dezember 2021
  • Frist
    4. Januar 2022
  • 3 Follower:innen
Ben Reutzel
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Anzahl der Verlet…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
Ben Reutzel
Betreff
Verletzungen durch Pyrotechnik im Jahr 2019 [#234386]
Datum
2. Dezember 2021 19:53
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Anzahl der Verletzungen durch Pyrotechnik im Jahre 2019 aufgeschlüsselt in Art der Verletzung und Schwere der Verletzung
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Ben Reutzel Anfragenr: 234386 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/234386/ Postanschrift Ben Reutzel << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Ben Reutzel
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrter Herr Reutzel, wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Ich bitte ferne…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Eingangsbestätigung, Verletzungen durch Pyrotechnik im Jahr 2019 [#234386]
Datum
3. Dezember 2021 13:01
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Reutzel, wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Ich bitte ferner um Berücksichtigung, dass das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zur Zeit ein sehr hohes Aufkommen an Anfragen hat. Das BMG steht in besonderer Verantwortung, an zentraler Stelle an der Bewältigung der Krise durch die Auswirkungen des Coronavirus (SARS-CoV-2) mitzuwirken. Da insbesondere Informationen im Zusammenhang mit der Bewältigung der Pandemie nachgefragt sind, müssen zur Beantwortung immer auch die mit der Krisenbewältigung ohnehin stark ausgelasteten Einheiten mit befasst werden. Wir arbeiten mit Nachdruck an der Bearbeitung der eingegangenen Anfragen, die vielfach sehr umfangreich sind. Ich bitte daher um Verständnis, dass die Bearbeitungszeit durch diese besonderen Umstände etwas länger als üblich sein könnte. Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Name und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden gemäß den für die Aufbewahrung von Schriftgut geltenden Fristen der Registraturrichtlinie, die die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) ergänzt, gespeichert. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des BMG: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/datenschutz.html. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrter Herr Reutzel, zu Ihrem unten stehenden Antrag teile ich mit, dass die von Ihnen erfragten statistis…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
AW: Verletzungen durch Pyrotechnik im Jahr 2019 [#234386]
Datum
17. Dezember 2021 14:02
Status
Sehr geehrter Herr Reutzel, zu Ihrem unten stehenden Antrag teile ich mit, dass die von Ihnen erfragten statistischen Informationen zu Verletzungen durch Pyrotechnik im Bundesministerium für Gesundheit nicht vorhanden sind. Mit freundlichen Grüßen