Verloren gegangene Zeugnisse

am 10.07.1991 habe ich meine Fachhochschulreife auf der Gertrud - Bäumer Schule in Duisburg
absolviert. Dieses Zeugnis ist verloren gegangen, die Schule hat es nicht mehr. Ist es im Schulamt archiviert ?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    13. Januar 2020
  • Frist
    15. Februar 2020
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Schulamt für die Stadt Duisburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Verloren gegangene Zeugnisse [#174074]
Datum
13. Januar 2020 16:00
An
Schulamt für die Stadt Duisburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
am 10.07.1991 habe ich meine Fachhochschulreife auf der Gertrud - Bäumer Schule in Duisburg absolviert. Dieses Zeugnis ist verloren gegangen, die Schule hat es nicht mehr. Ist es im Schulamt archiviert ?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 174074 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/174074 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Schulamt für die Stadt Duisburg
Sehr geehrteAntragsteller/in Zeugnisunterlagen können nur in der jeweiligen ehemaligen Schule angefordert werden…
Von
Schulamt für die Stadt Duisburg
Betreff
Antwort: Verloren gegangene Zeugnisse [#174074]
Datum
14. Januar 2020 07:58
Status
Anfrage abgeschlossen
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34,5 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in Zeugnisunterlagen können nur in der jeweiligen ehemaligen Schule angefordert werden. Weder dem Schulträger (Stadt Duisburg), noch dem Schulamt (als Schulaufsichtsbehörde für Grund-, Haupt- und Förderschulen) liegen diese Daten vor. Mit freundlichen Grüßen