Verlorene und gestohlene Notebooks

- Wieviele Notebooks und Handys des BMVg sind in den Jahren 2012 und 2013 jeweils durch Verlust und Diebstahl abhandengekommen?
- Welche Daten waren zum Zeitpunkt des Verlustes/Diebstahles auf den Notebooks gespeichert und in welchem/r Referat/Einheit des BMVg war die Person, die das Notebook zum Zeitpunkt des Verlustes/Diebstahls genutzt hat, tätig?
- Waren unter den auf Notebooks gespeicherten Daten auch personenbezogene Daten und wenn ja, welcher Art waren diese Daten und waren darunter auch besondere Arten personenbezogener Daten im Sinne von § 3 IX BDSG?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    24. Dezember 2013
  • Frist
    25. Januar 2014
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Wieviele Noteb…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
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Betreff
Verlorene und gestohlene Notebooks [#5206]
Datum
24. Dezember 2013 22:53
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Wieviele Notebooks und Handys des BMVg sind in den Jahren 2012 und 2013 jeweils durch Verlust und Diebstahl abhandengekommen? - Welche Daten waren zum Zeitpunkt des Verlustes/Diebstahles auf den Notebooks gespeichert und in welchem/r Referat/Einheit des BMVg war die Person, die das Notebook zum Zeitpunkt des Verlustes/Diebstahls genutzt hat, tätig? - Waren unter den auf Notebooks gespeicherten Daten auch personenbezogene Daten und wenn ja, welcher Art waren diese Daten und waren darunter auch besondere Arten personenbezogener Daten im Sinne von § 3 IX BDSG?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen,
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Verlorene und gestohlene Notebooks" …
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
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Betreff
AW: Verlorene und gestohlene Notebooks [#5206]
Datum
9. Februar 2014 23:09
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Verlorene und gestohlene Notebooks" vom 24.12.2013 (#5206) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 16 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen,

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Sehr geehrte Damen und Herren, ich ändere meinen Antrag dergestalt ab, dass ich Auskunft zu verlorenen und gestoh…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: Verlorene und gestohlene Notebooks [#5206]
Datum
10. Juli 2017 00:13
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich ändere meinen Antrag dergestalt ab, dass ich Auskunft zu verlorenen und gestohlenen Notebooks nicht mehr in den Jahren 2012 und 2013, sondern in den Jahren 2014, 2015, 2016 beantrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 5206 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>