Verlustenergie

Anfrage an: Bundesnetzagentur

Unter http://www.bundesnetzagentur.de/cln_1412/DE/Service-Funktionen/Beschlusskammern/1BK-Geschaeftszeichen-Datenbank/BK8-GZ/2012/2012_3000bis3999/2012_3000bis3099/BK8-12-3047/BK8-12-3047-11_Beschluss.html?nn=646334 haben Sie die Festlegung der kalenderjährlichen Erlösobergrenze für die zweite Regulierungsperiode Strom für die Oberhausener Netzgesellschaft mbH veröffentlicht.

Auf Seite 50 des pdfs heißt es unter der Überschrift „Aufwendungen für die Beschaffung von Verlustenergie“:

Bei der Übertragung von Elektrizität in elektrischen Systemen entstehen zwangsläufig Energieverluste in Form von Stromwärmeverlusten, Eisenverlusten der Transformatoren und Spulen oder als Ableit- und Koronaverluste.

Die Beschlusskammer hat eine nationale Vergleichsbetrachtung der Verlustenergiemengen je Spannungsebene durchgeführt. Die Stichprobe, über die plausible Daten vorlagen, umfasste ca. 150 Netzbetreiber in Zuständigkeit der Bundesnetzagentur. Als Vergleichsbasis wurde das Verhältnis der Verlustenergiemenge zur spannungsebenenbezogenen ausgespeisten Jahresarbeit (Bezug aus vorgelagerter Netzebene + Einspeisung aus Erzeugungsanlagen) herangezogen. Die sich hieraus ergebenden Durchschnitte sind ggf. durch Konfidenzintervalle erhöht als Aufgriffsgrenze anzusetzen. Insgesamt ist sie zu folgendem Zielkorridor gelangt: {HS [< 0,5 %]; HS/MS [< 0,5 %]; MS [< 1,0 %]; MS/NS [< 1,5 %]; NS [< 3,2 %]}.

1) Bitte stellen Sie mir die nationale Vergleichsbetrachtung zur Verfügung.

2) Wurden arithmetische oder geometrische Mittelwerte gebildet?

3) Wieso wurden nur Netzbetreiber in der Zuständigkeit der Bundesnetzagentur herangezogen?

4) Nach welchen Kriterien wurden Unternehmen aus der Stichprobe ausgeschlossen?

5) Wurde der Einfluss der Netzstruktur (z.B. Stadtnetz vs. ländliches Netz) auf die Höhe der Verluste untersucht?

6) Liegen Ihnen ingenieurswissenschaftliche Erkenntnisse zur üblichen Höhe der Verluste vor? Wenn ja übermitteln Sie mir diese bitte.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    23. Juni 2016
  • Frist
    26. Juli 2016
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Unter http://www…
An Bundesnetzagentur Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Verlustenergie [#17162]
Datum
23. Juni 2016 09:28
An
Bundesnetzagentur
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unter http://www.bundesnetzagentur.de/cln_1412/DE/Service-Funktionen/Beschlusskammern/1BK-Geschaeftszeichen-Datenbank/BK8-GZ/2012/2012_3000bis3999/2012_3000bis3099/BK8-12-3047/BK8-12-3047-11_Beschluss.html?nn=646334 haben Sie die Festlegung der kalenderjährlichen Erlösobergrenze für die zweite Regulierungsperiode Strom für die Oberhausener Netzgesellschaft mbH veröffentlicht. Auf Seite 50 des pdfs heißt es unter der Überschrift „Aufwendungen für die Beschaffung von Verlustenergie“: Bei der Übertragung von Elektrizität in elektrischen Systemen entstehen zwangsläufig Energieverluste in Form von Stromwärmeverlusten, Eisenverlusten der Transformatoren und Spulen oder als Ableit- und Koronaverluste. Die Beschlusskammer hat eine nationale Vergleichsbetrachtung der Verlustenergiemengen je Spannungsebene durchgeführt. Die Stichprobe, über die plausible Daten vorlagen, umfasste ca. 150 Netzbetreiber in Zuständigkeit der Bundesnetzagentur. Als Vergleichsbasis wurde das Verhältnis der Verlustenergiemenge zur spannungsebenenbezogenen ausgespeisten Jahresarbeit (Bezug aus vorgelagerter Netzebene + Einspeisung aus Erzeugungsanlagen) herangezogen. Die sich hieraus ergebenden Durchschnitte sind ggf. durch Konfidenzintervalle erhöht als Aufgriffsgrenze anzusetzen. Insgesamt ist sie zu folgendem Zielkorridor gelangt: {HS [< 0,5 %]; HS/MS [< 0,5 %]; MS [< 1,0 %]; MS/NS [< 1,5 %]; NS [< 3,2 %]}. 1) Bitte stellen Sie mir die nationale Vergleichsbetrachtung zur Verfügung. 2) Wurden arithmetische oder geometrische Mittelwerte gebildet? 3) Wieso wurden nur Netzbetreiber in der Zuständigkeit der Bundesnetzagentur herangezogen? 4) Nach welchen Kriterien wurden Unternehmen aus der Stichprobe ausgeschlossen? 5) Wurde der Einfluss der Netzstruktur (z.B. Stadtnetz vs. ländliches Netz) auf die Höhe der Verluste untersucht? 6) Liegen Ihnen ingenieurswissenschaftliche Erkenntnisse zur üblichen Höhe der Verluste vor? Wenn ja übermitteln Sie mir diese bitte.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesnetzagentur
Sehr geehrtAntragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihren IFG-Antrag vom 23.06.2016 über das Portal fragdenstaat.de. …
Von
Bundesnetzagentur
Betreff
AW: Verlustenergie [#17162]
Datum
21. Juli 2016 11:06
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihren IFG-Antrag vom 23.06.2016 über das Portal fragdenstaat.de. Das IFG-Verfahren wird in der Beschlusskammer 8 unter dem Aktenzeichen BK8-16/IFG-016 geführt. Ihre Anfrage betrifft spezifische Fragestellungen zur Verlustenergie. Zu Ihren Fragen 1), 4) und 5 kann die Beschlusskammer wie folgt Auskunft erteilen: „1) Bitte stellen Sie mir die nationale Vergleichsbetrachtung zur Verfügung“ Eine anonymisierte Übersicht in Form einer Präsentation liegt der Beschlusskammer vor und kann Ihnen als einfache Auskunft ohne Entstehung einer Gebührenpflicht bereitgestellt werden. Zusätzlich liegt der Beschlusskammer eine Tabelle vor, in der Daten von über 150 Verteilernetzbetreibern in nicht anonymisierter Form enthalten sind. Da durch das Bekanntwerden dieser Informationen Belange Dritter beeinträchtigt werden könnten, wäre, falls Sie die Übermittlung dieser Tabelle begehren, ein aufwändiges Drittbeteiligungsverfahren nach § 8 IFG mit allen betroffenen Netzbetreibern durchzuführen. Ich weise Sie darauf hin, dass in diesem Fall eine Gebührenpflicht Ihrerseits entstehen würde. „4) Nach welchen Kriterien wurden Unternehmen aus der Stichprobe ausgeschlossen?“ und „5) Wurde der Einfluss der Netzstruktur (z.B. Stadtnetz vs. ländliches Netz) auf die Höhe der Verluste untersucht?“: Die Beantwortung dieser Fragen geht aus der unter 1) genannten Präsentation hervor. Zu den Fragen 2), 3) und 6) weise ich darauf hin, dass sich das IFG auf sog. amtliche Informationen bezieht, also jede amtlichen Zwecken dienende Aufzeichnung. Die Behörde ist jedoch nach dem IFG nicht verpflichtet, entsprechende Informationen erst zu generieren. Zu den unter 2), 3) und 6) gestellten Fragen liegen der Beschlusskammer keine amtlichen Informationen im Sinne des IFG vor. Bitte nennen Sie mir eine postalische Anschrift, damit ich Ihnen, falls gewünscht, das unter 1) genannte Dokument übermitteln kann. Bei Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Bitte schicken Sie mir das unter 1) genannte Do…
An Bundesnetzagentur Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: Verlustenergie [#17162]
Datum
22. Juli 2016 08:54
An
Bundesnetzagentur
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Bitte schicken Sie mir das unter 1) genannte Dokument an <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 17162 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in

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Bundesnetzagentur
BK8-16/IFG-016 Sehr geehrtAntragsteller/in anbei übersende ich Ihnen die angefragte Präsentation "Auswertun…
Von
Bundesnetzagentur
Betreff
BK8-16/IFG-016
Datum
22. Juli 2016 14:54
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in anbei übersende ich Ihnen die angefragte Präsentation "Auswertung der Verlustenergiemengen 2011", in der ich lediglich personenbezogene Daten des Verfassers geschwärzt habe. Im Übrigen verweise ich auf mein Schreiben vom 21.07.2016. Mit freundlichen Grüßen

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