Verlustenergie
Unter http://www.bundesnetzagentur.de/cln_1412/DE/Service-Funktionen/Beschlusskammern/1BK-Geschaeftszeichen-Datenbank/BK8-GZ/2012/2012_3000bis3999/2012_3000bis3099/BK8-12-3047/BK8-12-3047-11_Beschluss.html?nn=646334 haben Sie die Festlegung der kalenderjährlichen Erlösobergrenze für die zweite Regulierungsperiode Strom für die Oberhausener Netzgesellschaft mbH veröffentlicht.
Auf Seite 50 des pdfs heißt es unter der Überschrift „Aufwendungen für die Beschaffung von Verlustenergie“:
Bei der Übertragung von Elektrizität in elektrischen Systemen entstehen zwangsläufig Energieverluste in Form von Stromwärmeverlusten, Eisenverlusten der Transformatoren und Spulen oder als Ableit- und Koronaverluste.
Die Beschlusskammer hat eine nationale Vergleichsbetrachtung der Verlustenergiemengen je Spannungsebene durchgeführt. Die Stichprobe, über die plausible Daten vorlagen, umfasste ca. 150 Netzbetreiber in Zuständigkeit der Bundesnetzagentur. Als Vergleichsbasis wurde das Verhältnis der Verlustenergiemenge zur spannungsebenenbezogenen ausgespeisten Jahresarbeit (Bezug aus vorgelagerter Netzebene + Einspeisung aus Erzeugungsanlagen) herangezogen. Die sich hieraus ergebenden Durchschnitte sind ggf. durch Konfidenzintervalle erhöht als Aufgriffsgrenze anzusetzen. Insgesamt ist sie zu folgendem Zielkorridor gelangt: {HS [< 0,5 %]; HS/MS [< 0,5 %]; MS [< 1,0 %]; MS/NS [< 1,5 %]; NS [< 3,2 %]}.
1) Bitte stellen Sie mir die nationale Vergleichsbetrachtung zur Verfügung.
2) Wurden arithmetische oder geometrische Mittelwerte gebildet?
3) Wieso wurden nur Netzbetreiber in der Zuständigkeit der Bundesnetzagentur herangezogen?
4) Nach welchen Kriterien wurden Unternehmen aus der Stichprobe ausgeschlossen?
5) Wurde der Einfluss der Netzstruktur (z.B. Stadtnetz vs. ländliches Netz) auf die Höhe der Verluste untersucht?
6) Liegen Ihnen ingenieurswissenschaftliche Erkenntnisse zur üblichen Höhe der Verluste vor? Wenn ja übermitteln Sie mir diese bitte.
Anfrage erfolgreich
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Datum23. Juni 2016
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26. Juli 2016
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