Verlustrück- und Vorträge bei Kapitalerträgen, sonstigen Einkünften und privaten Veräußerungsgeschäften im Zusammenhang mit § 10d Abs. 1 und 2 EStG

I. Die nach § 10d Abs. 1 und 2 EStG angeführten Verlustrücktrags- oder nachtragsgrenzen gelten einschließlich oder ausschließlich aller Verluste aus Kapitalvermögen nach § 20 EStG, sonstige Einkünfte nach § 22 EStG und private Veräußerungsgeschäfte nach § 23 EStG?

Ich freue mich auf Ihre Rückmeldung.

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Warte auf Antwort
  • Datum
    11. Dezember 2018
  • Frist
    15. Januar 2019
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: I. Die nach § 10…
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Von
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Betreff
Verlustrück- und Vorträge bei Kapitalerträgen, sonstigen Einkünften und privaten Veräußerungsgeschäften im Zusammenhang mit § 10d Abs. 1 und 2 EStG [#35142]
Datum
11. Dezember 2018 23:11
An
Bundesministerium der Finanzen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
I. Die nach § 10d Abs. 1 und 2 EStG angeführten Verlustrücktrags- oder nachtragsgrenzen gelten einschließlich oder ausschließlich aller Verluste aus Kapitalvermögen nach § 20 EStG, sonstige Einkünfte nach § 22 EStG und private Veräußerungsgeschäfte nach § 23 EStG? Ich freue mich auf Ihre Rückmeldung.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Verlustrück- und Vorträge bei Kapitalerträgen,…
An Bundesministerium der Finanzen Details
Von
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Betreff
AW: Verlustrück- und Vorträge bei Kapitalerträgen, sonstigen Einkünften und privaten Veräußerungsgeschäften im Zusammenhang mit § 10d Abs. 1 und 2 EStG [#35142]
Datum
15. Januar 2019 08:51
An
Bundesministerium der Finanzen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Verlustrück- und Vorträge bei Kapitalerträgen, sonstigen Einkünften und privaten Veräußerungsgeschäften im Zusammenhang mit § 10d Abs. 1 und 2 EStG“ vom 11.12.2018 (#35142) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 35142 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in