Vermeidbarer Lärm von Autos

1. Ist es richtig, dass das Kraftfahrt-Bundesamt Autos zum Betrieb zulässt, die Anlagen besitzen, die ausschließlich der Erzeugung künstlicher Fahrgeräusche dienen?
2. Wenn ja: Inwiefern ist die Zulassung solcher Autos rechtlich vereinbar mit § 49 Abs. 1 StVZO, in dem es klar und deutlich heißt: „Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger müssen so beschaffen sein, dass die Geräuschentwicklung das nach dem jeweiligen Stand der Technik unvermeidbare Maß nicht übersteigt.“
3. Inwiefern ist der Betrieb solcher Autos rechtlich vereinbar mit § 30 Abs. 1 StVO, in dem es klar und deutlich heißt: „Bei der Benutzung von Fahrzeugen sind unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen verboten.“
4. Inwiefern ist der Betrieb solcher Autos rechtlich vereinbar mit § 117 OWiG, in dem es heißt: „Ordnungswidrig handelt, wer ohne berechtigten Anlaß oder in einem unzulässigen oder nach den Umständen vermeidbaren Ausmaß Lärm erregt, der geeignet ist, die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft erheblich zu belästigen oder die Gesundheit eines anderen zu schädigen.“
5. Nach welchen Kriterien wird bei der Zulassung solcher Autos und nachträglich vorgenommener Änderungen an Autos das Interesse der Fahrzeughalter abgewogen gegen das Interesse von Anwohnern und Verkehrsteilnehmern, von vermeidbarem Lärm verschont zu bleiben?
6. Wie viele Autos dieser Art und entsprechende Änderungen an Autos wurden in 2018 zugelassen?
7. Was unternehmen die Behörden, um die Einhaltung etwaiger Lärmgrenzwerte in der täglichen Fahrpraxis der einschlägigen Fahrzeuge zu kontrollieren und Verstöße gegen Grenzwerte zu sanktionieren?
8. Welche Behörden sind für Kontrollen und Sanktionen dieser Art zuständig?
9. Wie viele Beamte und andere Mitarbeiter der zuständigen Behörden kümmern sich um diese Arbeit?
10. Welche Möglichkeiten haben die vom vermeidbaren Lärm solcher Autos geplagten Anwohner und die von vermeidbarem Lärm gefährdeten Fußgänger und Radfahrer, gegen einzelne Fahrzeughalter vorzugehen, deren Autos mutmaßlich gegen Lärmgrenzwerte verstoßen? Gibt es dafür einen definierten Anzeigeprozess, ähnlich wie beim Lärm im Umfeld von Gaststätten?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    12. März 2019
  • Frist
    16. April 2019
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Ist es richti…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermeidbarer Lärm von Autos [#60954]
Datum
12. März 2019 16:23
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Ist es richtig, dass das Kraftfahrt-Bundesamt Autos zum Betrieb zulässt, die Anlagen besitzen, die ausschließlich der Erzeugung künstlicher Fahrgeräusche dienen? 2. Wenn ja: Inwiefern ist die Zulassung solcher Autos rechtlich vereinbar mit § 49 Abs. 1 StVZO, in dem es klar und deutlich heißt: „Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger müssen so beschaffen sein, dass die Geräuschentwicklung das nach dem jeweiligen Stand der Technik unvermeidbare Maß nicht übersteigt.“ 3. Inwiefern ist der Betrieb solcher Autos rechtlich vereinbar mit § 30 Abs. 1 StVO, in dem es klar und deutlich heißt: „Bei der Benutzung von Fahrzeugen sind unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen verboten.“ 4. Inwiefern ist der Betrieb solcher Autos rechtlich vereinbar mit § 117 OWiG, in dem es heißt: „Ordnungswidrig handelt, wer ohne berechtigten Anlaß oder in einem unzulässigen oder nach den Umständen vermeidbaren Ausmaß Lärm erregt, der geeignet ist, die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft erheblich zu belästigen oder die Gesundheit eines anderen zu schädigen.“ 5. Nach welchen Kriterien wird bei der Zulassung solcher Autos und nachträglich vorgenommener Änderungen an Autos das Interesse der Fahrzeughalter abgewogen gegen das Interesse von Anwohnern und Verkehrsteilnehmern, von vermeidbarem Lärm verschont zu bleiben? 6. Wie viele Autos dieser Art und entsprechende Änderungen an Autos wurden in 2018 zugelassen? 7. Was unternehmen die Behörden, um die Einhaltung etwaiger Lärmgrenzwerte in der täglichen Fahrpraxis der einschlägigen Fahrzeuge zu kontrollieren und Verstöße gegen Grenzwerte zu sanktionieren? 8. Welche Behörden sind für Kontrollen und Sanktionen dieser Art zuständig? 9. Wie viele Beamte und andere Mitarbeiter der zuständigen Behörden kümmern sich um diese Arbeit? 10. Welche Möglichkeiten haben die vom vermeidbaren Lärm solcher Autos geplagten Anwohner und die von vermeidbarem Lärm gefährdeten Fußgänger und Radfahrer, gegen einzelne Fahrzeughalter vorzugehen, deren Autos mutmaßlich gegen Lärmgrenzwerte verstoßen? Gibt es dafür einen definierten Anzeigeprozess, ähnlich wie beim Lärm im Umfeld von Gaststätten?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Vermeidbarer Lärm von Autos
Von
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Via
Briefpost
Betreff
Vermeidbarer Lärm von Autos
Datum
26. März 2019
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
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Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Kein Nachrichtentext
Von
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Via
Briefpost
Betreff
Datum
26. März 2019
Status
Nicht-öffentliche Anhänge:
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3,3 MB

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