Vermeintliche Doppelmoral

Anfrage an: Auswärtiges Amt

Ich wollte Sie gern fragen ob es in den Auswärtigen Amt in Bezug auf die verschiedene Ereignisse um Russland,USA,Türkei,Saudi-Arabien eine art Doppelmoral im Form das die "Partner" weniger kritisiert und bestraft werden(Sanktionen) als nicht Partner z.b Russland existiert.
Ich bitte Sie mir nur elektronisch zu antworten um etliche Kosten zu vermeiden.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    27. November 2018
  • Frist
    29. Dezember 2018
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich wollte Sie g…
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermeintliche Doppelmoral [#34933]
Datum
27. November 2018 19:35
An
Auswärtiges Amt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich wollte Sie gern fragen ob es in den Auswärtigen Amt in Bezug auf die verschiedene Ereignisse um Russland,USA,Türkei,Saudi-Arabien eine art Doppelmoral im Form das die "Partner" weniger kritisiert und bestraft werden(Sanktionen) als nicht Partner z.b Russland existiert. Ich bitte Sie mir nur elektronisch zu antworten um etliche Kosten zu vermeiden.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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