Vermeintliche Missachtungen des Mindestabstandes auf einer Versammlung auf dem Marienplatz in München am 09.05.20 #Fake-News-Check
aut bayerischem Staatsfunk fand am 09.05.20 eine Versammlung auf dem Marienplatz in München statt, siehe https://www.br.de/nachrichten/bayern/dicht-gedraengt-am-marienplatz-scharfe-kritik-an-corona-demo,Rya9cXN .
In dieser Meldung wird behauptet, dass die Teilnehmer einen angeblichen Mindestabstand nicht eingehalten haben. Aus welcher Rechtsvorschrift dieser sich ableiten lässt, steht in dem Artikel nicht.
Nach mir vorliegenden Informationen galt zu diesem die "Dritte Bayerische Infektionsschutzverordnung (3. BayIfSMV). In dieser wird zwar in §3, S.2 definiert, dass "Zwischen allen Teilnehmern [...] grundsätzlich ein Mindestabstand von 1,5 m zu wahren und jeder Körperkontakt mit Versammlungsteilnehmern oder Dritten zu vermeiden ist [...]".
Es wird aber explizit festgehalten, dass dieses "grundsätzlich" geschehen sollte und "Körperkontakt zu vermeiden sei". Daraus lässt sich meines Wissens aber kein Verstoss herleiten. Zudem sind in §9 Ordnungswidrigkeiten definiert für bestimmte Abschnitte bzw. Paragraphen der 3. BayIfSMV. Für den entsprechenden zitierten Abschnitt findet sich aber keine Ordnungswidrigkeit.
Der bayerische Staatsfunk behauptet zudem (wenn auch nur indrekt), dass es soetwas wie eine Maskenpflicht gegeben hätte und zitiert dabei den Oberbürgermeister - dieser anderen Zwergenpartei, bei denen der letzte Restverstand herausgedrängt wurde -, welches sich auch wie folgt zeigt: "[...] er habe kein Verständnis für Demonstranten, die durch fehlende Distanz und ohne Mund- und Nasenschutz jede positive Entwicklung des Infektionsgeschehens konterkarierten und weitere Lockerungen eher gefährdeten."
Hieraus stellen sich die folgenden Fragen:
Ist es richtig, dass eine Versammlung am 09.05.20 stattgefunden hat, wie es der bayerische Staatsfunk behauptet?
- Ist es richtig, dass die 3. BayIfSMV zu diesem Zeitpunkt galt? Falls nicht, welche (inklusive Link)?
- Ist es richtig, dass keine Ordnungswidrigkeiten in der 3. BayIfSMV vorgesehen waren für die Unterschreitung eines Mindestabstandes bei Versammlungen? Falls doch, zitieren Sie bitte den Abschnitt. Falls eine andere Verordnung zu diesem Zeitpunkt gültig war, zitieren Sie gegebenfalls den dort entsprechenden Ordnungswidrigkeitenabschnitt für den Mindestabstand bei Versammlungen.
- Gab es gegebenfalls weitere Einschränkungen im Versammlungsbescheid bezüglich des Mindestabstandes? Falls ja, auf welche Rechtsgrundlagen stützen diese sich? Gab es zu diesem Zeitpunkt in der damals gültigen Infektionsschutzverordnung eine Pflicht eine MNB zu tragen. Falls ja, zitieren Sie bitte die entsprechende Stelle! Falls diese sich aus einer anderen Vorschrift oder aber dem Versammlungsbescheid ergeben hat, nennen Sie mir bitte die Rechtsvorschrift auf denen sich dieses stützte.
Anfrage abgelehnt
-
Datum27. Januar 2021
-
2. März 2021
-
0 Follower:innen
Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen
FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!