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Vermeintliche Missachtungen des Mindestabstandes auf einer Versammlung auf dem Marienplatz in München am 09.05.20 #Fake-News-Check [#209807]

laut bayerischem Staatsfunk fand am 09.05.20 eine Versammlung auf dem Marienplatz in München statt, siehe https://www.br.de/nachrichten/bayern/dicht-gedraengt-am-marienplatz-scharfe-kritik-an-corona-demo,Rya9cXN .

In dieser Meldung wird behauptet, dass die Teilnehmer einen angeblichen Mindestabstand nicht eingehalten haben. Aus welcher Rechtsvorschrift dieser sich ableiten lässt, steht in dem Artikel nicht.

Nach mir vorliegenden Informationen galt zu diesem die "Dritte Bayerische Infektionsschutzverordnung (3. BayIfSMV). In dieser wird zwar in §3, S.2 definiert, dass "Zwischen allen Teilnehmern [...] grundsätzlich ein Mindestabstand von 1,5 m zu wahren und jeder Körperkontakt mit Versammlungsteilnehmern oder Dritten zu vermeiden ist [...]".

Es wird aber explizit festgehalten, dass dieses "grundsätzlich" geschehen sollte und "Körperkontakt zu vermeiden sei". Daraus lässt sich meines Wissens aber kein Verstoss herleiten. Zudem sind in §9 Ordnungswidrigkeiten definiert für bestimmte Abschnitte bzw. Paragraphen der 3. BayIfSMV. Für den entsprechenden zitierten Abschnitt findet sich aber keine Ordnungswidrigkeit. Hieraus stellen sich die folgenden Fragen:
- Ist es richtig, dass eine Versammlung am 09.05.20 stattgefunden hat, wie es der bayerische Staatsfunk behauptet?
- Ist es richtig, dass die 3. BayIfSMV zu diesem Zeitpunkt galt? Falls nicht, welche (inklusive Link)?
- Ist es richtig, dass keine Ordnungswidrigkeiten in der 3. BayIfSMV vorgesehen waren für die Unterschreitung eines Mindestabstandes bei Versammlungen? Falls doch, zitieren Sie bitte den Abschnitt. Falls eine andere Verordnung zu diesem Zeitpunkt gültig war, zitieren Sie gegebenfalls den dort entsprechenden Ordnungswidrigkeitenabschnitt für den Mindestabstand bei Versammlungen.
- Gab es gegebenfalls weitere Einschränkungen im Versammlungsbescheid bezüglich des Mindestabstandes? Falls ja, auf welche Rechtsgrundlagen stützen diese sich?
Wieviele Verstösse hat die Polizei gegen den Mindestabstand gemessen? Wie genau wurde dieser gemessen, bitte einzeln für jeden Verstoss darlegen, inkl. Uhrzeit und genaue Beschreibung und Benennung des Hilfsmittel und Beifügung eines Eichprotokolls für das Hilfsmittel? In wieviel Fällen wurden Ordnungswidrigkeiten verhängt und auf welcher Rechtsgrundlage? In wieviel Fällen wurde dagegen Einspruch erhoben?

Der bayerische Staatsfunk behauptet zudem (wenn auch nur indrekt), dass es soetwas wie eine Maskenpflicht gegeben hätte und zitiert dabei den Oberbürgermeister - dieser anderen Zwergenpartei, bei denen der letzte Restverstand herausgedrängt wurde -, welches sich auch wie folgt zeigt: "[...] er habe kein Verständnis für Demonstranten, die durch fehlende Distanz und ohne Mund- und Nasenschutz jede positive Entwicklung des Infektionsgeschehens konterkarierten und weitere Lockerungen eher gefährdeten."
Gab es zu diesem Zeitpunkt in der damals gültigen Infektionsschutzverordnung eine Pflicht eine MNB zu tragen. Falls ja, zitieren Sie bitte die entsprechende Stelle! Falls diese sich aus einer anderen Vorschrift oder aber dem Versammlungsbescheid ergeben hat, nennen Sie mir bitte die Rechtsvorschrift auf denen sich dieses stützte.

In einer anderen Meldung des bayerischen Staatsfunks heisst es zudem: "Aus der Menge waren Pfiffe und Sprechchöre zu hören. Die Polizei, die mit 300 Einsatzkräften vor Ort war, mahnte mit Lautsprecherdurchsagen zum Einhalten des Abstands. Teilweise aber erfolglos. Auf Bildern von BR-Reportern und dpa-Fotografen wird deutlich, wie dicht gedrängt die Menschen mitunter standen. " (https://www.br.de/nachrichten/bayern/tausende-leute-kein-abstand-corona-demos-laufen-aus-dem-ruder,RyVD2Mh )

Wie häufig wurden die Durchsagen gemacht? Wie genau lauteten die Durchsagen? Auf welche Rechtsvorschrift genau stützen sich dabei die Polizisten?

Gab es Presseanfragen an das Polizeipräsidum München seitens des bayerischen Staatsfunks indem auch nach dem ominösen Mindestabstand gefragt wurde.

Ergebnis der Anfrage

Das Polizeipräsiddium will die Fragen nicht beantworten. Das liegt daran, dass die Angaben in der Pressemitteilung, als auch die des bayerischen Staatsfunks nicht stimmen können. Es gab zu diesem Zeitpunkt sowohl keine Ausführungen bezüglich des Mindestabstandes in Form einer Ordnungswidrigkeit, sondern diese Ausführungen waren lediglich appelativer Natur.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    27. Januar 2021
  • Frist
    2. März 2021
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: laut bayerischem …
An Polizeipräsidium München Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermeintliche Missachtungen des Mindestabstandes auf einer Versammlung auf dem Marienplatz in München am 09.05.20 #Fake-News-Check [#209807] [#209809]
Datum
27. Januar 2021 00:41
An
Polizeipräsidium München
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
laut bayerischem Staatsfunk fand am 09.05.20 eine Versammlung auf dem Marienplatz in München statt, siehe https://www.br.de/nachrichten/bayern/dicht-gedraengt-am-marienplatz-scharfe-kritik-an-corona-demo,Rya9cXN . In dieser Meldung wird behauptet, dass die Teilnehmer einen angeblichen Mindestabstand nicht eingehalten haben. Aus welcher Rechtsvorschrift dieser sich ableiten lässt, steht in dem Artikel nicht. Nach mir vorliegenden Informationen galt zu diesem die "Dritte Bayerische Infektionsschutzverordnung (3. BayIfSMV). In dieser wird zwar in §3, S.2 definiert, dass "Zwischen allen Teilnehmern [...] grundsätzlich ein Mindestabstand von 1,5 m zu wahren und jeder Körperkontakt mit Versammlungsteilnehmern oder Dritten zu vermeiden ist [...]". Es wird aber explizit festgehalten, dass dieses "grundsätzlich" geschehen sollte und "Körperkontakt zu vermeiden sei". Daraus lässt sich meines Wissens aber kein Verstoss herleiten. Zudem sind in §9 Ordnungswidrigkeiten definiert für bestimmte Abschnitte bzw. Paragraphen der 3. BayIfSMV. Für den entsprechenden zitierten Abschnitt findet sich aber keine Ordnungswidrigkeit. Hieraus stellen sich die folgenden Fragen: - Ist es richtig, dass eine Versammlung am 09.05.20 stattgefunden hat, wie es der bayerische Staatsfunk behauptet? - Ist es richtig, dass die 3. BayIfSMV zu diesem Zeitpunkt galt? Falls nicht, welche (inklusive Link)? - Ist es richtig, dass keine Ordnungswidrigkeiten in der 3. BayIfSMV vorgesehen waren für die Unterschreitung eines Mindestabstandes bei Versammlungen? Falls doch, zitieren Sie bitte den Abschnitt. Falls eine andere Verordnung zu diesem Zeitpunkt gültig war, zitieren Sie gegebenfalls den dort entsprechenden Ordnungswidrigkeitenabschnitt für den Mindestabstand bei Versammlungen. - Gab es gegebenfalls weitere Einschränkungen im Versammlungsbescheid bezüglich des Mindestabstandes? Falls ja, auf welche Rechtsgrundlagen stützen diese sich? Wieviele Verstösse hat die Polizei gegen den Mindestabstand gemessen? Wie genau wurde dieser gemessen, bitte einzeln für jeden Verstoss darlegen, inkl. Uhrzeit und genaue Beschreibung und Benennung des Hilfsmittel und Beifügung eines Eichprotokolls für das Hilfsmittel? In wieviel Fällen wurden Ordnungswidrigkeiten verhängt und auf welcher Rechtsgrundlage? In wieviel Fällen wurde dagegen Einspruch erhoben? Der bayerische Staatsfunk behauptet zudem (wenn auch nur indrekt), dass es soetwas wie eine Maskenpflicht gegeben hätte und zitiert dabei den Oberbürgermeister - dieser anderen Zwergenpartei, bei denen der letzte Restverstand herausgedrängt wurde -, welches sich auch wie folgt zeigt: "[...] er habe kein Verständnis für Demonstranten, die durch fehlende Distanz und ohne Mund- und Nasenschutz jede positive Entwicklung des Infektionsgeschehens konterkarierten und weitere Lockerungen eher gefährdeten." Gab es zu diesem Zeitpunkt in der damals gültigen Infektionsschutzverordnung eine Pflicht eine MNB zu tragen. Falls ja, zitieren Sie bitte die entsprechende Stelle! Falls diese sich aus einer anderen Vorschrift oder aber dem Versammlungsbescheid ergeben hat, nennen Sie mir bitte die Rechtsvorschrift auf denen sich dieses stützte. In einer anderen Meldung des bayerischen Staatsfunks heisst es zudem: "Aus der Menge waren Pfiffe und Sprechchöre zu hören. Die Polizei, die mit 300 Einsatzkräften vor Ort war, mahnte mit Lautsprecherdurchsagen zum Einhalten des Abstands. Teilweise aber erfolglos. Auf Bildern von BR-Reportern und dpa-Fotografen wird deutlich, wie dicht gedrängt die Menschen mitunter standen. " (https://www.br.de/nachrichten/bayern/tausende-leute-kein-abstand-corona-demos-laufen-aus-dem-ruder,RyVD2Mh ) Wie häufig wurden die Durchsagen gemacht? Wie genau lauteten die Durchsagen? Auf welche Rechtsvorschrift genau stützen sich dabei die Polizisten? Gab es Presseanfragen an das Polizeipräsidum München seitens des bayerischen Staatsfunks indem auch nach dem ominösen Mindestabstand gefragt wurde.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 209809 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/209809/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Polizeipräsidium München
Sehr geehrter Herr Birnkraut, Ihre E-Mail wird von der Pressestelle des Polizeipräsidiums München bearbeitet. I…
Von
Polizeipräsidium München
Betreff
AW: Vermeintliche Missachtungen des Mindestabstandes auf einer Versammlung auf dem Marienplatz in München am 09.05.20 #Fake-News-Check [#209807] [#209809]
Datum
27. Januar 2021 08:06
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Birnkraut, Ihre E-Mail wird von der Pressestelle des Polizeipräsidiums München bearbeitet. Ihr Ansprechpartner ist Herr Barnert, Tel.Nr. 089/2910- 4801, der sich sobald wie möglich bei Ihnen melden wird. Mit freundlichen Grüßen
Polizeipräsidium München
Sehr geehrteAntragsteller/in die genannten gesetzlichen Grundlagen sind nicht einschlägig. Im Rahmen ihrer Bürger…
Von
Polizeipräsidium München
Betreff
WG: Vermeintliche Missachtungen des Mindestabstandes auf einer Versammlung auf dem Marienplatz in München am 09.05.20 #Fake-News-Check [#209807] [#209809]
Datum
27. Januar 2021 16:35
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in die genannten gesetzlichen Grundlagen sind nicht einschlägig. Im Rahmen ihrer Bürgeranfrage können wir Ihnen die veröffentlichte Pressemeldung zur damals stattgefundenen Versammlung übersenden: 675. Versammlungslage am Samstag, 09.05.2020 in der Münchener Innenstadt Am Samstag, 09.05.2020 fanden im Zeitraum zwischen 13.30 Uhr und 18.15 Uhr insgesamt acht genehmigte Versammlungen in der Münchner Innenstadt statt, die sich inhaltlich kritisch mit den getroffenen Maßnahmen rund um die Corona-Pandemie auseinander setzten. Um 13.30 Uhr begann am Marienplatz die erste diesbezügliche Versammlung. Die Versammlungsleiterin hatte hierzu 80 Teilnehmer bei der Versammlungsbehörde angemeldet und auch genehmigt bekommen. Diese 80 Personen befanden sich auch in einem mit Flatterleinen umspannten Bereich des Marienplatzes und hielten dabei auch die Abstandsregelungen ein. Sehr schnell kamen hier im Außenbereich viele Zuschauer dazu, die nun ebenfalls begannen, sich außerhalb der Absperrung der Versammlung anzuschließen. Letztendlich waren über 3.000 Personen am Marienplatz zugegen, die sich mit zunehmender Dauer sehr emotional zur Corona-Thematik äußerten. Von polizeilicher Seite aus wurde mit kommunikativen Mitteln, insbesondere durch den Einsatz von Lautsprecherdurchsagen und Kommunikationsbeamten, versucht, auf die Menschenmenge einzuwirken, um zumindest die Mindestabstände zu wahren. Dies blieb jedoch ohne Erfolg. Um eine Eskalation zu vermeiden, wurde aus Gründen der Verhältnismäßigkeit entschieden, die grundsätzlich friedliche Versammlung weiterlaufen zu lassen. Allerdings musste gegen 14.30 Uhr eine nicht genehmigte Versammlung am Fischbrunnen vor dem Rathaus beendet und aufgelöst werden. Hier hatten sich Personen aus dem politisch rechten Spektrum versammelt. Der Personenkreis wurde daraufhin umstellt und die Teilnehmer einzeln zur Durchführung der erforderlichen polizeilichen Maßnahmen von der Örtlichkeit weggebracht. Insgesamt wurde in diesem Zusammenhang bei 36 Personen die Identität festgestellt. Hier wird nun wegen versammlungsrechtlicher Verstöße und auch nach dem Infektionsschutzgesetz ermittelt. Gegen 15.30 Uhr war die eigentliche Versammlung am Marienplatz schließlich beendet. Im Gesamtkontext (d. h. auch zusammen mit der aufgelösten Versammlung) kam es am Marienplatz zu sieben Festnahmen wegen Delikten wie Widerstand gegen Vollstreckungsbeamten, tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte, Beleidigung und Verstoß gegen das Versammlungsgesetz. Bei den weiteren Versammlungen in der Innenstadt blieb der jeweilige Teilnehmerkreis größtenteils innerhalb der genehmigten Parameter. Zu relevanten Störungen kam es dabei nicht. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in sie haben es tatsächlich geschafft die relevanten Fragen nicht zu beantworten. Ich d…
An Polizeipräsidium München Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Vermeintliche Missachtungen des Mindestabstandes auf einer Versammlung auf dem Marienplatz in München am 09.05.20 #Fake-News-Check [#209807] [#209809]
Datum
27. Januar 2021 18:34
An
Polizeipräsidium München
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in sie haben es tatsächlich geschafft die relevanten Fragen nicht zu beantworten. Ich darf Sie nochmaks bitten dies zu beantworten! Ich verstehe ja, dass das unter Umständen peinlich für den bayerischen Staatsfunk, als auch für die bayerische Polizei wird. da Sie auch in der Pressemitteilug etwas behaupten, was sie überhaupt nicht belegen können. Und was auch immer wieder bei anderen Versammlungen für Unmut beiträgt, weil die Polizei nicht in der Lage ist ihr Handeln zu begründen. Falls Sie bei diesen Informationen bleiben wollen, schicken Sie mir einen offiziellen Bescheid an die unten angehängte Adresse, damit ich an anderer Stelle nochmals nachhaken kann. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 209809 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/209809/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Polizeipräsidium München
Sehr <Information-entfernt> wie bereits mitgeteilt, umfasst die von Ihnen genannte gesetzliche Grundlage ke…
Von
Polizeipräsidium München
Betreff
WG: WG: Vermeintliche Missachtungen des Mindestabstandes auf einer Versammlung auf dem Marienplatz in München am 09.05.20 #Fake-News-Check [#209807] [#209809]
Datum
28. Januar 2021 14:26
Status
Sehr <Information-entfernt> wie bereits mitgeteilt, umfasst die von Ihnen genannte gesetzliche Grundlage keinen Auskunftsanspruch gegenüber der Polizei. Ihnen wurde jedoch trotzdem die von der Polizei veröffentlichte Pressemeldung zur damals stattgefundenen Versammlung übersendet. Auf weitergehende Auskünfte durch die Polizei haben Sie keinen Anspruch. Sollten Sie von einer polizeilichen Maßnahme betroffen gewesen sein, so steht Ihnen jederzeit der Rechtsweg offen. Hierüber können Sie sich rechtlich von einem Anwalt beraten lassen. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.