Vermeintlicher Fahrtausfall

am 25.11.2022 sollte laut Fahrplan und digitaler Fahrauskunft ein Bus der Linie M45 Richtung Spandau, Johannesstift um 11:17 Uhr von der Haltestelle Eosanderstr. abfahren. Zwischen 11:09 und 11:25 Uhr ist kein Bus an der Haltestelle vorbeigefahren. Der Ausfall der Fahrt wurde über die App nicht kommuniziert.

Bitte senden Sie mir alle Busnummern der Busse zu, die am 25.11.22 die Verbindungen in der Zeit von 11:00 bis 11:45 Uhr an der Haltestelle Eosanderstr. abgedeckt haben.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    25. November 2022
  • Frist
    28. Dezember 2022
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermeintlicher Fahrtausfall [#264099]
Datum
25. November 2022 11:46
An
Berliner Verkehrsbetriebe (BVG)
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
am 25.11.2022 sollte laut Fahrplan und digitaler Fahrauskunft ein Bus der Linie M45 Richtung Spandau, Johannesstift um 11:17 Uhr von der Haltestelle Eosanderstr. abfahren. Zwischen 11:09 und 11:25 Uhr ist kein Bus an der Haltestelle vorbeigefahren. Der Ausfall der Fahrt wurde über die App nicht kommuniziert. Bitte senden Sie mir alle Busnummern der Busse zu, die am 25.11.22 die Verbindungen in der Zeit von 11:00 bis 11:45 Uhr an der Haltestelle Eosanderstr. abgedeckt haben.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 264099 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/264099/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Berliner Verkehrsbetriebe (BVG)
Hallo << Antragsteller:in >> Ihr o.g. Antrag nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz (BlnIFG) i…
Von
Berliner Verkehrsbetriebe (BVG)
Betreff
22/00640 - AW: Vermeintlicher Fahrtausfall [#264099]
Datum
8. Dezember 2022 11:51
Status
Warte auf Antwort
Hallo << Antragsteller:in >> Ihr o.g. Antrag nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz (BlnIFG) ist bei uns eingegangen und wird unter dem o.g. Aktenzeichen bearbeitet. Wir möchten darauf hinweisen, dass über IFG-Anträge in Form eines Verwaltungsaktes rechtlich beschieden wird. Ein Verwaltungsakt ist jedoch über E- Mail nicht zustellfähig, so dass wir von Ihnen eine zustellfähige Anschrift benötigen. Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass in Nimmerland nicht zugestellt werden kann. Darüber hinaus weisen wir darauf hin, dass IFG-Anträge gebührenpflichtig sind, vgl. § 16 BlnIFG. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach dem tatsächlich entstehenden Aufwand. Der gesetzliche Rahmen gem. dem Berliner Gesetz über Gebühren und Beiträge in Verbindung mit der Verwaltungsgebührenordnung ist in Tarifstelle 1004 festgelegt (bis zu 500 EUR). Bitte teilen Sie unter <<E-Mail-Adresse>> mit, ob Sie an Ihrem Antrag festhalten und Sie die Gebühren übernehmen. Erst im Anschluss wird mit der Einholung der Auskünfte begonnen. Mit freundlichen Grüßen,