Vermerke zum HmbSg

Sämtliche vorliegendende Vermerke zum HmbSg.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    13. Januar 2019
  • Frist
    20. März 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möcht…
An Behörde für Justiz und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermerke zum HmbSg [#35793]
Datum
13. Januar 2019 22:24
An
Behörde für Justiz und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Sämtliche vorliegendende Vermerke zum HmbSg.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Vermerke zum HmbSg“ vom 13.01.2019 (#35793) wu…
An Behörde für Justiz und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vermerke zum HmbSg [#35793]
Datum
18. Februar 2019 11:26
An
Behörde für Justiz und Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Vermerke zum HmbSg“ vom 13.01.2019 (#35793) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 3 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 35793 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Behörde für Justiz und Verbraucherschutz
Ihre HmbTG-Anfrage vom 13.1.2019 Sehr geehrtAntragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihr Auskunftsanfrage nach dem Hm…
Von
Behörde für Justiz und Verbraucherschutz
Betreff
Ihre HmbTG-Anfrage vom 13.1.2019
Datum
19. Februar 2019 11:43
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihr Auskunftsanfrage nach dem HmbTG vom 13.1.2019 und Ihre diesbezügliche Nachfrage vom 18.2.2019. Leider war Ihre per E-Mail eingegangene Anfrage bezüglich der vorliegenden Vermerke zum HmbSG behördenintern außer Kontrolle geraten. Sie wird nunmehr umgehend und jedenfalls innerhalb der zweimonatigen Frist des § 13 Abs. 3 HmbTG, auf die hiermit Bezug genommen wird, bearbeitet. Ich darf ergänzend darauf hinweisen, dass für das HmbSG die Behörde für Schule und Berufsbildung inhaltlich zuständig ist. Mit freundlichem Gruß
Behörde für Justiz und Verbraucherschutz
WG: Ihre untenstehende Anfrage Sehr geehrtAntragsteller/in Sie baten, Ihnen "Folgendes zuzusenden: Sämtliche …
Von
Behörde für Justiz und Verbraucherschutz
Betreff
WG: Ihre untenstehende Anfrage
Datum
7. März 2019 10:29
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrtAntragsteller/in Sie baten, Ihnen "Folgendes zuzusenden: Sämtliche vorliegendende Vermerke zum HmbSg." Ich gehe davon aus, dass damit das Hamburgische Schulgesetz gemeint ist. Ich wäre Ihnen allerdings dankbar, wenn Sie mitteilen, ob Ihr Auskunftsersuchen thematisch oder zeitlich beschränkt gemeint ist: In der Justizbehörde liegen insgesamt 48 Bände Papierakten zum HmbSG seit den fünfziger Jahren des 20. Jahrhunderts vor, die auch Vermerke enthalten könnten, die zudem ggfs. auf zu schützende personenbezogene Daten zu sichten wären. Die Durchsicht allein dieser Akten zur Suche nach Vermerken dürfte sich extrem aufwändig gestalten, so dass für das Heraussuchen der von Ihnen nach dem Wortlaut gewünschten Informationen ein Zugänglichmachen mit besonderem Prüfungsaufwand anzunehmen ist, für das eine Gebühr am obersten Ende des Gebührenrahmens bis 500 Euro zu erheben wäre. Dessen ungeachtet dürfte die Zahl vorhandener Vermerke gleichwohl gering sein, da die fachliche Zuständigkeit für dieses Gesetz bei der Behörde für Schule und Berufsbildung liegt. Seit einigen Jahren gibt es nur noch elektronische Akten, bei denen sich die Suche einfacher gestalten dürfte. Das HmbSG war auch in dieser Zeit Änderungen unterworfen, so dass eine evt. in Vermerken dargelegte Rechtslage teilweise nicht mehr existiert. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: WG: Ihre untenstehende Anfrage [#35793] Sehr geehrte Damen und Herren, ich interessiere mich primär für Verme…
An Behörde für Justiz und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Ihre untenstehende Anfrage [#35793]
Datum
7. März 2019 13:59
An
Behörde für Justiz und Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich interessiere mich primär für Vermerke aus dem fünften Teil(Schulverfassung, §§55-84), ab dem Jahre 2010. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 35793 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Behörde für Justiz und Verbraucherschutz
Ihre Anfrage vom 13.1.2019 nach § 1 HmbTG zum HmbSG [#35793]; weiterer Schriftverkehr Sehr geehrtAntragsteller/in
Von
Behörde für Justiz und Verbraucherschutz
Betreff
Ihre Anfrage vom 13.1.2019 nach § 1 HmbTG zum HmbSG [#35793]; weiterer Schriftverkehr
Datum
12. März 2019 11:18
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in Sie baten um die Übersendung von (hier) vorliegenden Vermerken zum Hamburgischen Schulgesetz und konkretisierten dies auf Nachfrage auf Vermerke ab 2010 zum fünften Teil Schulverfassung, §§ 55 bis 84. Zu diesem Themenkomplex sind in dieser - nicht federführenden - Behörde keine Vermerke vorhanden. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage vom 13.1.2019 nach § 1 HmbTG zum HmbSG [#35793]; weiterer Schriftverkehr [#35793] Sehr geehrte Da…
An Behörde für Justiz und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 13.1.2019 nach § 1 HmbTG zum HmbSG [#35793]; weiterer Schriftverkehr [#35793]
Datum
12. März 2019 14:02
An
Behörde für Justiz und Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die Überprüfung. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 35793 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>