Vermietung und Verpachtung

Bitte senden Sie mir den Erlass/die Regelung zu folgendem Sachverhalt:

"Hier hat die Oberfinanzdirektion Rheinland eine steuerzahlerfreundliche Regelung erlassen. Vermieter dürfen dabei als Vergleichsmiete die untere Grenze des örtlichen Mietspiegels ansetzen."

Quelle: http://www.finanztip.de/vermietung-angehoerige/

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    4. Januar 2017
  • Frist
    7. Februar 2017
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermietung und Verpachtung [#19755]
Datum
4. Januar 2017 10:26
An
Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bitte senden Sie mir den Erlass/die Regelung zu folgendem Sachverhalt: "Hier hat die Oberfinanzdirektion Rheinland eine steuerzahlerfreundliche Regelung erlassen. Vermieter dürfen dabei als Vergleichsmiete die untere Grenze des örtlichen Mietspiegels ansetzen." Quelle: http://www.finanztip.de/vermietung-angehoerige/
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen
Oberfinanzdirektion NRW 09.01.2017 S 2253 - 2017/0002 - St 231 Sehr geehrtAntragsteller/in zu Ihrer u.a. Anf…
Von
Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Vermietung und Verpachtung [#19755]
Datum
9. Januar 2017 11:19
Status
Anfrage abgeschlossen
Oberfinanzdirektion NRW 09.01.2017 S 2253 - 2017/0002 - St 231 Sehr geehrtAntragsteller/in zu Ihrer u.a. Anfrage nehme ich wie folgt Stellung: Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil vom 17.08.2005 - IX R 10/05 (BStBl 2006 II S. 71) zur lohnsteuerrechtlich relevanten Frage der Überlassung einer Wohnung an den Arbeitnehmer entschieden, dass die Überlassung zu einem Mietpreis, der innerhalb der Mietpreisspanne des örtlichen Mietspiegels liegt, regelmäßig die Annahme eines geldwerten Vorteils ausschließt. Jeder Mietzins innerhalb der Mietpreisspanne könne die ortsübliche Miete und damit "üblicher Endpreis am Abgabeort" i.S.d. § 8 Abs. 2 EStG sein. Von der Oberfinanzdirektion NRW wird aus Vereinfachungsgründen die Auffassung vertreten, dass diese Urteilsgrundsätze auch auf die verbilligte Vermietung von Wohnungen nach § 21 Abs. 2 EStG übertragen werden können, das heißt im Regelfall ist der Ansatz eines Wertes innerhalb der Mietpreisspanne nicht zu beanstanden, auch wenn es der niedrigste Wert ist. Mit freundlichen Grüßen