Vermietung und Verpachtung
Anfrage an:
Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen
Bitte senden Sie mir den Erlass/die Regelung zu folgendem Sachverhalt:
"Hier hat die Oberfinanzdirektion Rheinland eine steuerzahlerfreundliche Regelung erlassen. Vermieter dürfen dabei als Vergleichsmiete die untere Grenze des örtlichen Mietspiegels ansetzen."
Quelle: http://www.finanztip.de/vermietung-angehoerige/
Anfrage erfolgreich
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Datum4. Januar 2017
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7. Februar 2017
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