Verminderung des Verkehrslärms in Planten un Blomen

Der innerstädtische Park „Planten in Blomen“ dient der Erholung und der Freizeit für Bürgerinnen und Bürger im Herzen Hamburgs - das ‚grüne Wohnzimmer‘ vor allem für die Stadtviertel Neustadt, Altstadt, St. Pauli, St. Georg und Rotherbaum. Entlang der Hauptstraßen Gorch-Fock-Wall und Holstenwall ist der Aufenthalt im schönen Park besonders stark durch Verkehrslärm beeinträchtigt, der Erholungswert für die Bewohnerinnen und Bewohner der dicht besiedelten Viertel herabgesetzt. Bestehen aktuell konkrete politische Initiativen oder verwaltungsseitige Planungen, um die Lärmbelastung durch den motorisierten Verkehr auf den Straßen Gorch-Fock- und Holstenwall dauerhaft durch eine Herabsetzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit zu verringern?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    17. Juni 2022
  • Frist
    19. Juli 2022
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<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möcht…
An Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Verminderung des Verkehrslärms in Planten un Blomen [#251659]
Datum
17. Juni 2022 16:46
An
Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Der innerstädtische Park „Planten in Blomen“ dient der Erholung und der Freizeit für Bürgerinnen und Bürger im Herzen Hamburgs - das ‚grüne Wohnzimmer‘ vor allem für die Stadtviertel Neustadt, Altstadt, St. Pauli, St. Georg und Rotherbaum. Entlang der Hauptstraßen Gorch-Fock-Wall und Holstenwall ist der Aufenthalt im schönen Park besonders stark durch Verkehrslärm beeinträchtigt, der Erholungswert für die Bewohnerinnen und Bewohner der dicht besiedelten Viertel herabgesetzt. Bestehen aktuell konkrete politische Initiativen oder verwaltungsseitige Planungen, um die Lärmbelastung durch den motorisierten Verkehr auf den Straßen Gorch-Fock- und Holstenwall dauerhaft durch eine Herabsetzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit zu verringern?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 251659 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/251659/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg
Verminderung des Verkehrslärms in Planten und Blomen [#251659] Sehr << Antragsteller:in >> es bestehe…
Von
Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg
Betreff
Verminderung des Verkehrslärms in Planten und Blomen [#251659]
Datum
21. Juni 2022 10:16
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> es bestehen aktuell beim LSBG keine Planungen, um die Lärmbelastung durch den motorisierten Verkehr auf den Straßen Gorch-Fock- und Holstenwall dauerhaft durch eine Herabsetzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit zu verringern. Mit freundlichen Grüßen
Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg
Sehr << Antragsteller:in >> Ihr Antrag #251659 "Verminderung des Verkehrslärms in Planten un Blo…
Von
Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg
Betreff
Eingangsbestätigung und Gebührenhinweis zu HmbTG-Antrag: Verminderung des Verkehrslärms in Planten un Blomen [#251659]
Datum
21. Juni 2022 12:40
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> Ihr Antrag #251659 "Verminderung des Verkehrslärms in Planten un Blomen" nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) ist hier am 17.06.2022 zugegangen. Es wird aktuell geprüft, ob hier im Hause der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende, die inhaltlich für Ihren Antrag zuständig ist, Informationen zu dem von Ihnen angefragten Thema vorhanden sind. Wir werden auf Ihren Antrag zurückkommen und bitten Sie bis dahin um etwas Geduld. Gebührenhinweis: Sollten die gewünschten Informationen hier vorhanden sein, werden für die Bearbeitung Ihrer Anfrage, je nach Bearbeitungsaufwand, möglicherweise Gebühren nach der Anlage der Gebührenordnung für Amtshandlungen nach dem HmbTG (HmbTGGebO) anfallen. Hiermit erklären Sie sich durch Ihre Antragstellung einverstanden. Sollten Sie mit einer möglichen Gebührenerhebung nicht einverstanden sein, haben Sie die Möglichkeit, Ihren HmbTG- Antrag noch zurück zu ziehen. Bitte informieren Sie uns in diesem Falle bis zum 27.06.2022 über Ihre Antragsrücknahme. Ansonsten gehen wir mit Ihrem gestellten Antrag von Ihrem Einverständnis hinsichtlich einer möglichen Gebührenerhebung aus. Bitte benenn Sie uns im Falle der Aufrechterhaltung noch Ihre aktuelle Meldeanschrift für die Zustellung eines möglichen Gebührenbescheids. Mit freundlichen Grüßen

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Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg
Sehr << Antragsteller:in >> wir danken für Ihre Anfrage vom 17.06.2022, für welche aufgrund der Haupt…
Von
Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg
Betreff
Beantwortung HmbTG-Antrag #251659- Verminderung des Verkehrslärms in Planten un Blomen
Datum
28. Juni 2022 15:21
Status
Sehr << Antragsteller:in >> wir danken für Ihre Anfrage vom 17.06.2022, für welche aufgrund der Hauptverkehrsstraßen die Behörde für Mobilität und Verkehrswende zuständig ist. Die Lärmbelastung überschreitet an vielen Hamburger Straßen die Werte der Richtlinien für straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zum Schutze der Bevölkerung vor Lärm (Lärmschutz-Richtlinien-StV). Im Rahmen der Lärmaktionsplanung werden daher neben gesamtstädtischen Maßnahmen zur Lärmminderung konkrete Maßnahmen an hochbelasteten Straßenabschnitten verfolgt. Bei der Identifikation von Lärmbrennpunkten ist neben der Lärmbelastung an sich die Dichte von Betroffenen (Anwohnenden) ausschlaggebend. Die Straßen Holstenwall und Gorch-Fock-Wall wurden in diesem Zusammenhang weder als Lärmbrennpunkt der Kategorie I (LDEN > 70 dB(A) und LNIGHT > 60 dB(A)) noch der Kategorie II (LDEN > 65 dB(A) und LNIGHT > 55 dB(A) identifiziert. Eine nächtliche Tempo-30-Anordnung ist vor diesem Hintergrund nicht vorgesehen. Eine Anordnung von Tempo-30 tagsüber ist im Rahmen der aktuellen Fortschreibung des Lärmaktionsplanes generell nicht als Maßnahme definiert worden, da der Fokus zunächst auf die besonders sensiblen Nachtzeiträumen gelegt wurde. Unabhängig davon möchten wir Sie darauf aufmerksam machen, dass mit der Aufhebung der Marseiller Straße eine erhebliche Lärmquelle im nordöstlichen Bereich des Parks beseitigt wurde. Dort entsteht aktuell eine wunderbare Erweiterung der Grünanlage, die Ihnen hoffentlich einen Ausgleich bieten kann. Diese abschließende Antwort erhalten Sie gebührenfrei. Mit freundlichen Grüßen