Vermittelte Arbeitsplätze an Amazon Winsen über Jobcenter Landkreis Lüneburg

Der Onlinehandel „Amazon“ macht unter anderem mit seinen steigenden Umsätzen, aber auch mit seinen zum Teil vorherrschenden prekären Arbeitsbedingungen Schlagzeilen. Fehlende Tarifverträge, Kontrollen von Mitarbeitern oder hohe Arbeitsbelastungen sind ein Teil davon.

„Amazon“ ist auch in Norddeutschland als Arbeitgeber registriert und gerne bei den Arbeitsagenturen oder Jobcentern gesehen.

1. Vorhandene Kooperationsvereinbarungen, allgemeine Vereinbarungen, Stellenausschreibungen von Seiten Amazon zwischen Jobcenter Landkreis Lüneburg und Amazon (Winsen)

2. Wie viele Arbeitsplätze wurden im Jahr 2017 über Jobcenter Landkreis Lüneburg mit Leistungsberechtigten nach dem SGB II bei Amazon besetzt? Bitte die jeweiligen Arbeitsorte angeben.

3. Wie viele Arbeitsplätze davon waren nach Frage 2. Befristet und Unbefristet?

4. Wie hoch waren / ist die Dauer der Befristungen im Durchschnitt bei Amazon?

5. Wie hoch liegt der aktuelle Netto-Wert an vermittelten Arbeitsplätzen bei Amazon für das Jahr 2017?

6. In welchen Arbeitsbereichen wurden die jeweiligen vermittelten Arbeitsplätze vergeben?

7. Wie viele Info-Veranstaltungen hat Jobcenter Landkreis Lüneburg im Jahr 2017 für die Anwerbung von Arbeitskräften bei Amazon vor Ort oder außerhalb durchgeführt?

8. Wurden die versandten Vermittlungsvorschläge über Tätigkeiten bei Amazon mit Sanktionsandrohungen nach dem SGB II versehen? Wenn ja, im welchem Verhältnis?

9. Wie viele Arbeitsplätze bei Amazon waren von den vermittelten Arbeitsplätzen Saisongeschäft Weihnachten 2017?

10. Wie hoch waren die Ausgaben für Eingliederungszuschüsse von Jobcenter Landkreis Lüneburg an Amazon in 2017?

Information nicht vorhanden

  • Datum
    16. Februar 2018
  • Frist
    20. März 2018
  • Ein:e Follower:in
Inge Hannemann
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Der Onlinehandel…
An Jobcenter Landkreis Lüneburg Details
Von
Inge Hannemann
Betreff
Vermittelte Arbeitsplätze an Amazon Winsen über Jobcenter Landkreis Lüneburg [#26617]
Datum
16. Februar 2018 12:14
An
Jobcenter Landkreis Lüneburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Der Onlinehandel „Amazon“ macht unter anderem mit seinen steigenden Umsätzen, aber auch mit seinen zum Teil vorherrschenden prekären Arbeitsbedingungen Schlagzeilen. Fehlende Tarifverträge, Kontrollen von Mitarbeitern oder hohe Arbeitsbelastungen sind ein Teil davon. „Amazon“ ist auch in Norddeutschland als Arbeitgeber registriert und gerne bei den Arbeitsagenturen oder Jobcentern gesehen. 1. Vorhandene Kooperationsvereinbarungen, allgemeine Vereinbarungen, Stellenausschreibungen von Seiten Amazon zwischen Jobcenter Landkreis Lüneburg und Amazon (Winsen) 2. Wie viele Arbeitsplätze wurden im Jahr 2017 über Jobcenter Landkreis Lüneburg mit Leistungsberechtigten nach dem SGB II bei Amazon besetzt? Bitte die jeweiligen Arbeitsorte angeben. 3. Wie viele Arbeitsplätze davon waren nach Frage 2. Befristet und Unbefristet? 4. Wie hoch waren / ist die Dauer der Befristungen im Durchschnitt bei Amazon? 5. Wie hoch liegt der aktuelle Netto-Wert an vermittelten Arbeitsplätzen bei Amazon für das Jahr 2017? 6. In welchen Arbeitsbereichen wurden die jeweiligen vermittelten Arbeitsplätze vergeben? 7. Wie viele Info-Veranstaltungen hat Jobcenter Landkreis Lüneburg im Jahr 2017 für die Anwerbung von Arbeitskräften bei Amazon vor Ort oder außerhalb durchgeführt? 8. Wurden die versandten Vermittlungsvorschläge über Tätigkeiten bei Amazon mit Sanktionsandrohungen nach dem SGB II versehen? Wenn ja, im welchem Verhältnis? 9. Wie viele Arbeitsplätze bei Amazon waren von den vermittelten Arbeitsplätzen Saisongeschäft Weihnachten 2017? 10. Wie hoch waren die Ausgaben für Eingliederungszuschüsse von Jobcenter Landkreis Lüneburg an Amazon in 2017?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Inge Hannemann <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Inge Hannemann << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Inge Hannemann

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Jobcenter Landkreis Lüneburg
Bescheid über Ihren Antrag vom 16.02.2018 auf Auskunft nach dem Inforamtionsfreiheitsgesetz
Von
Jobcenter Landkreis Lüneburg
Via
Briefpost
Betreff
Bescheid über Ihren Antrag vom 16.02.2018 auf Auskunft nach dem Inforamtionsfreiheitsgesetz
Datum
5. März 2018
Status
Anfrage abgeschlossen