Vermittelte Arbeitsplätze bei Amazon

Der Onlinehandel „Amazon“ macht unter anderem mit seinen steigenden Umsätzen, aber auch mit seinen zum Teil vorherrschenden prekären Arbeitsbedingungen Schlagzeilen. Fehlende Tarifverträge, Kontrollen von Mitarbeitern oder hohe Arbeitsbelastungen sind ein Teil davon.

„Amazon“ ist auch in Norddeutschland als Arbeitgeber registriert und gerne bei den Arbeitsagenturen oder Jobcentern gesehen.

1. Vorhandene Kooperationsvereinbarungen, allgemeine Vereinbarungen, Stellenausschreibungen von Seiten Amazon zwischen Jobcenter team.arbeit.hamburg und Amazon (Winsen, evtl. Hamburg)

2. Wie viele Arbeitsplätze wurden im Jahr 2017 über Jobcenter team.arbeit.hamburg mit Leistungsberechtigten nach dem SGB II bei Amazon besetzt? Bitte die jeweiligen Arbeitsorte angeben.

3. Wie viele Arbeitsplätze davon waren nach Frage 2. Befristet und Unbefristet?

4. Wie hoch waren / ist die Dauer der Befristungen im Durchschnitt bei Amazon?

5. Wie hoch liegt der aktuelle Netto-Wert an vermittelten Arbeitsplätzen bei Amazon für das Jahr 2017?

6. In welchen Arbeitsbereichen wurden die jeweiligen vermittelten Arbeitsplätze vergeben?

7. Wie viele Info-Veranstaltungen hat Jobcenter team.arbeit.hamburg im Jahr 2017 für die Anwerbung von Arbeitskräften bei Amazon vor Ort oder außerhalb durchgeführt?

8. Wurden die versandten Vermittlungsvorschläge über Tätigkeiten bei Amazon mit Sanktionsandrohungen nach dem SGB II versehen? Wenn ja, im welchem Verhältnis?

9. Wie viele Arbeitsplätze bei Amazon waren von den vermittelten Arbeitsplätzen Saisongeschäft Weihnachten 2017?

10. Wie hoch waren die Ausgaben für Eingliederungszuschüsse von Jobcenter team.arbeit.hamburg an Amazon in 2017?

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    29. Dezember 2017
  • Frist
    30. Januar 2018
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Inge Hannemann
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Der Onlinehandel…
An Jobcenter team.arbeit.hamburg Details
Von
Inge Hannemann
Betreff
Vermittelte Arbeitsplätze bei Amazon [#25838]
Datum
29. Dezember 2017 10:42
An
Jobcenter team.arbeit.hamburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Der Onlinehandel „Amazon“ macht unter anderem mit seinen steigenden Umsätzen, aber auch mit seinen zum Teil vorherrschenden prekären Arbeitsbedingungen Schlagzeilen. Fehlende Tarifverträge, Kontrollen von Mitarbeitern oder hohe Arbeitsbelastungen sind ein Teil davon. „Amazon“ ist auch in Norddeutschland als Arbeitgeber registriert und gerne bei den Arbeitsagenturen oder Jobcentern gesehen. 1. Vorhandene Kooperationsvereinbarungen, allgemeine Vereinbarungen, Stellenausschreibungen von Seiten Amazon zwischen Jobcenter team.arbeit.hamburg und Amazon (Winsen, evtl. Hamburg) 2. Wie viele Arbeitsplätze wurden im Jahr 2017 über Jobcenter team.arbeit.hamburg mit Leistungsberechtigten nach dem SGB II bei Amazon besetzt? Bitte die jeweiligen Arbeitsorte angeben. 3. Wie viele Arbeitsplätze davon waren nach Frage 2. Befristet und Unbefristet? 4. Wie hoch waren / ist die Dauer der Befristungen im Durchschnitt bei Amazon? 5. Wie hoch liegt der aktuelle Netto-Wert an vermittelten Arbeitsplätzen bei Amazon für das Jahr 2017? 6. In welchen Arbeitsbereichen wurden die jeweiligen vermittelten Arbeitsplätze vergeben? 7. Wie viele Info-Veranstaltungen hat Jobcenter team.arbeit.hamburg im Jahr 2017 für die Anwerbung von Arbeitskräften bei Amazon vor Ort oder außerhalb durchgeführt? 8. Wurden die versandten Vermittlungsvorschläge über Tätigkeiten bei Amazon mit Sanktionsandrohungen nach dem SGB II versehen? Wenn ja, im welchem Verhältnis? 9. Wie viele Arbeitsplätze bei Amazon waren von den vermittelten Arbeitsplätzen Saisongeschäft Weihnachten 2017? 10. Wie hoch waren die Ausgaben für Eingliederungszuschüsse von Jobcenter team.arbeit.hamburg an Amazon in 2017?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Inge Hannemann <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Inge Hannemann << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Inge Hannemann
Jobcenter team.arbeit.hamburg
Sehr geehrte Frau Hannemann, zu Ihrer Information ist Ihr IFG-Antrag vom 29.12.17 hier eingegangen. Für Rückfrag…
Von
Jobcenter team.arbeit.hamburg
Betreff
WG: Vermittelte Arbeitsplätze bei Amazon [#25838]
Datum
3. Januar 2018 15:16
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Hannemann, zu Ihrer Information ist Ihr IFG-Antrag vom 29.12.17 hier eingegangen. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen

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Jobcenter team.arbeit.hamburg
Sehr geehrte Frau Hannemann, ich beziehe mich auf Ihren Antrag vom 29.12.2017 nach dem Informationsfreiheitsges…
Von
Jobcenter team.arbeit.hamburg
Betreff
AW: IFG- Antrag - Vermittelte Arbeitsplätze bei Amazon
Datum
26. Januar 2018 14:53
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Hannemann, ich beziehe mich auf Ihren Antrag vom 29.12.2017 nach dem Informationsfreiheitsgesetz (s. Email unten). Ihrem Antrag kann ich nicht entsprechen, da Jobcenter (JC) team.arbeit.hamburg nicht die von Ihnen begehrten Informationen besitzt. Begründung: Der Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen gegenüber der gemeinsamen Einrichtung richtet sich gem. § 50 Abs. 4 Satz 2 SGBII nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG). Gem. § 1 Abs. 1 Satz 1 des IFG hat jeder nach Maßgabe des IFG gegenüber den Behörden des Bundes einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. Eine amtliche Informationen ist nach § 2 Nr. 1 des IFG jede amtlichen Zwecken dienende Aufzeichnung, unabhängig von der Art ihrer Speicherung; Entwürfe bzw. Notizen, die nicht Bestandteil eines Vorgangs werden sollen, gehören nicht dazu. Eine Aufzeichnung wird als sächliche Verkörperung einer geordneten Datenmenge begriffen, die durch den Sinngehalt bzw. Sinnzusammenhang zur Information wird (vgl. Friedrich Schoch, IFG Informationsfreiheitsgesetz Kommentar, 2. Auflage, § 2 Rd.-Nr. 23, 24, 25). Die amtliche Information muss vorhanden sein (vgl. Friedrich Schoch, IFG Informationsfreiheitsgesetz Kommentar, 2. Auflage, § 1 Rd.-Nr. 36ff). Die um Auskunft ersuchte Behörde wird durch das IFG nicht verpflichtet, die Information zu beschaffen oder herzustellen, d.h. eine Verknüpfung von unzusammenhängenden Daten zu erzeugen, durch die eine Information erst entsteht. Zu Ihrem Auskunftsbegehren im Einzelnen: Zu 1.) Aufzeichnungen in Form von Kooperationsverträgen oder allgemeinen Vereinbarungen existieren nicht, ebenso wenig in Form von Stellenausschreibungen von Seiten Amazon zwischen JC team.arbeit.hamburg und Amazon. Ggf. liegen Informationen zu Stellenangeboten beim Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit Winsen vor. Zu 2., 3., 4., 6., 7., 8., 9., 10.) JC team.arbeit.hamburg besitzt keine Aufzeichnungen im o.g. Sinne darüber, - wie viele Arbeitsplätze im Jahr 2017 über JC team.arbeit.hamburg mit SGBII-Leistungsbezieher/innen bei Amazon besetzt hat, - wie viele Arbeitsverträge/-plätze davon befristet oder unbefristet gewesen sind, - für welche Dauer etwaige Befristungen festgelegt worden sind (weder individuell noch im Durchschnitt), - in welchen Arbeitsbereichen SGBII- Leistungsbezieher/innen eingesetzt worden sind, - wie viele Info-Veranstaltungen JC team.arbeit.hamburg 2017 für die Anwerbung von Arbeitskräften bei Amazon vor Ort oder außerhalb durchgeführt hat, - in welchen Fällen oder in welchem Verhältnis Vermittlungsvorschläge mit oder ohne Rechtsfolgenbelehrung bzgl. des möglichen Eintritts einer Sanktion versehen worden sind, - wie viele Arbeitsplätze bei Amazon im Rahmen des Saisongeschäfts Weihnachten 2017 vermittelt worden sind oder - in welcher Höhe Amazon Eingliederungszuschüsse von JC team.arbeit.hamburg im Jahr 2017 erhalten hat. Zu 5.) JC team.arbeit.hamburg ist der Ausdruck „aktueller Netto-Wert an vermittelten Arbeitsplätzen“ unbekannt. Über Aufzeichnungen hierüber verfügt JC team.arbeit.hamburg nicht. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid können Sie oder ein von Ihnen bevollmächtigter Dritter innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich oder während der Öffnungszeiten, montags bis freitags von 09:00 bis 12:00 Uhr, zur Niederschrift bei nachfolgend benannter Stelle Widerspruch erheben. Bereich Behördlicher Datenschutz/ Auskünfte nach dem IFG Zentrale von Jobcenter team.arbeit.hamburg Büro 5.15 Raboisen 28 20095 Hamburg Mit freundlichen Grüßen