Vermittlung von 1,-€ Jobbern in den ersten Arbeitsmarkt

Per Zufall bin ich letztens zu einem Vortrag gekommen und ich habe gehört, wie sich die Freunde des Karlsterns e.V. Mannheim, damit gerühmt haben, dass sie ganz viel Arbeit von 1,-€ Jobbern erledigen lassen würden und das wäre auch in Ordnung, weil diese dann im Gegenzug eine Chance auf einen Arbeitsplatz im ersten Arbeitsmarkt hätten.
Leider konnte mir von den anwesenden niemand sagen, wie groß der Anteil der langfristig in den ersten Arbeitsmarkt zurückgeführten 1,-€ Jobber wirklich ist.
Daher bitte ich Sie mir die folgenden Fragen prozentuell und in absoluten Zahlen zu beantworten.
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Bezogen auf die Freunde des Karlsterns
- Wie groß ist der Anteil der 1,-€ Jobber die bei den Freunden des Karlsterns gearbeitet haben und danach einen festen Arbeitsplatz im ersten Arbeitsmarkt bekommen haben?
- Wie groß ist der Anteil der in den ersten Arbeitsmarkt vermittelten 1,-€ Jobber, die zusätzliche Hilfen erhalten haben um in den ersten Arbeitsmarkt integriert zu werden? (z.B. Bezuschussung des Gehalts)
- Wie groß ist der Anteil der in den ersten Arbeitsmarkt vermittelten 1,-€ Jobber, die danach noch unterstützendes Hartz 4 bekommen müssen (Aufstocker)?
- Wie groß ist der Anteil der in den ersten Arbeitsmarkt vermittelten 1,-€ Jobber, die 14 Monate nach Ablauf der 1,-€ Maßnahme im ersten Arbeitsmarkt ohne Aufstockung oder Arbeitgeber Subventionen untergekommen sind?
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- Wie viele Menschen haben in Mannheim im Jahr 2013 Sanktionen bekommen, weil sie einen 1,-€ Job nicht angetreten haben? (Bitte Sanktionsstufen mit angeben)

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    4. November 2014
  • Frist
    6. Dezember 2014
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Sebastian Hochwarth
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Per Zufall bin i…
An Bundesagentur für Arbeit - Regionaldirektion Baden-Württemberg Details
Von
Sebastian Hochwarth
Betreff
Vermittlung von 1,-€ Jobbern in den ersten Arbeitsmarkt [#7934]
Datum
4. November 2014 07:01
An
Bundesagentur für Arbeit - Regionaldirektion Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Per Zufall bin ich letztens zu einem Vortrag gekommen und ich habe gehört, wie sich die Freunde des Karlsterns e.V. Mannheim, damit gerühmt haben, dass sie ganz viel Arbeit von 1,-€ Jobbern erledigen lassen würden und das wäre auch in Ordnung, weil diese dann im Gegenzug eine Chance auf einen Arbeitsplatz im ersten Arbeitsmarkt hätten. Leider konnte mir von den anwesenden niemand sagen, wie groß der Anteil der langfristig in den ersten Arbeitsmarkt zurückgeführten 1,-€ Jobber wirklich ist. Daher bitte ich Sie mir die folgenden Fragen prozentuell und in absoluten Zahlen zu beantworten. ===================================== Bezogen auf die Freunde des Karlsterns - Wie groß ist der Anteil der 1,-€ Jobber die bei den Freunden des Karlsterns gearbeitet haben und danach einen festen Arbeitsplatz im ersten Arbeitsmarkt bekommen haben? - Wie groß ist der Anteil der in den ersten Arbeitsmarkt vermittelten 1,-€ Jobber, die zusätzliche Hilfen erhalten haben um in den ersten Arbeitsmarkt integriert zu werden? (z.B. Bezuschussung des Gehalts) - Wie groß ist der Anteil der in den ersten Arbeitsmarkt vermittelten 1,-€ Jobber, die danach noch unterstützendes Hartz 4 bekommen müssen (Aufstocker)? - Wie groß ist der Anteil der in den ersten Arbeitsmarkt vermittelten 1,-€ Jobber, die 14 Monate nach Ablauf der 1,-€ Maßnahme im ersten Arbeitsmarkt ohne Aufstockung oder Arbeitgeber Subventionen untergekommen sind? =========================== - Wie viele Menschen haben in Mannheim im Jahr 2013 Sanktionen bekommen, weil sie einen 1,-€ Job nicht angetreten haben? (Bitte Sanktionsstufen mit angeben)
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Sebastian Hochwarth <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Sebastian Hochwarth << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Sebastian Hochwarth
Sebastian Hochwarth
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Vermittlung von 1,-€ Jobbern in den erste…
An Bundesagentur für Arbeit - Regionaldirektion Baden-Württemberg Details
Von
Sebastian Hochwarth
Betreff
AW: Vermittlung von 1,-€ Jobbern in den ersten Arbeitsmarkt [#7934]
Datum
6. Dezember 2014 15:54
An
Bundesagentur für Arbeit - Regionaldirektion Baden-Württemberg
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Vermittlung von 1,-€ Jobbern in den ersten Arbeitsmarkt" vom 04.11.2014 (#7934) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Sebastian Hochwarth Anfragenr: 7934 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Sebastian Hochwarth << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Sebastian Hochwarth
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Vermittlung von 1,-€ Jobbern in den erste…
An Bundesagentur für Arbeit - Regionaldirektion Baden-Württemberg Details
Von
Sebastian Hochwarth
Betreff
AW: AW: Vermittlung von 1,-€ Jobbern in den ersten Arbeitsmarkt [#7934]
Datum
16. Januar 2015 09:47
An
Bundesagentur für Arbeit - Regionaldirektion Baden-Württemberg
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Vermittlung von 1,-€ Jobbern in den ersten Arbeitsmarkt" vom 04.11.2014 (#7934) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile trotz einer Erinnerung deutlich überschritten. Noch nicht einmal eine Antwort mit der Bitte um Geduld bis zu einem bestimmten Datum bekomme ich auf meine Anfrage. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Dies ist meine letzte höfliche Aufforderung ihrer Verpflichtung nachzukommen. Der nächste Schritt wird dann leider wieder eine Untätigkeitsklage sein. Mit freundlichen Grüßen, Sebastian Hochwarth Anfragenr: 7934 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Sebastian Hochwarth << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>