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Vermittlungsbudget und Zuständigkeit der Arbeitsagentur

Ermessenslenkende Weisungen zum Vermittlungsbudget
Interne Vorschriften, Arbeitshilfen und ähnliches zu § 327 SGB III

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    7. August 2019
  • Frist
    10. September 2019
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ermessenslenkende W…
An Agentur für Arbeit Karlsruhe-Rastatt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlungsbudget und Zuständigkeit der Arbeitsagentur [#163022]
Datum
7. August 2019 10:59
An
Agentur für Arbeit Karlsruhe-Rastatt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ermessenslenkende Weisungen zum Vermittlungsbudget Interne Vorschriften, Arbeitshilfen und ähnliches zu § 327 SGB III
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Agentur für Arbeit Karlsruhe-Rastatt
Aktuell erreichen uns viele Anfragen. Bis wir uns wieder bei Ihnen melden, kann es deshalb bis zu 6 Arbeitstage da…
Von
Agentur für Arbeit Karlsruhe-Rastatt
Betreff
Automatische Antwort Agentur für Arbeit: Vermittlungsbudget und Zuständigkeit der Arbeitsagentur [#163022]
Datum
7. August 2019 10:59
Status
Warte auf Antwort
Aktuell erreichen uns viele Anfragen. Bis wir uns wieder bei Ihnen melden, kann es deshalb bis zu 6 Arbeitstage dauern. Bitte geben Sie uns diese Zeit. Mit freundlichen Grüßen
Agentur für Arbeit Karlsruhe-Rastatt
Ihre Nachricht vom 07.08.2019 10:59 Uhr Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. Ihr Anliegen…
Von
Agentur für Arbeit Karlsruhe-Rastatt
Betreff
Ihre Nachricht vom 07.08.2019 10:59 Uhr
Datum
13. August 2019 15:15
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. Ihr Anliegen kann nicht abschließend bearbeitet werden, da ich noch weitere Informationen von Ihnen benötige. Bitte haben Sie Verständnis, dass Ihr Anliegen aus Gründen des Datenschutzes nicht per E-Mail bearbeitet werden kann. Setzen Sie sich daher bitte unter der unten angegebenen Servicerufnummer mit uns in Verbindung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Nachricht vom 07.08.2019 10:59 Uhr [#163022] Sehr geehrteAntragsteller/in ich verstehe Ihre Rückmeldung …
An Agentur für Arbeit Karlsruhe-Rastatt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Nachricht vom 07.08.2019 10:59 Uhr [#163022]
Datum
14. August 2019 18:26
An
Agentur für Arbeit Karlsruhe-Rastatt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich verstehe Ihre Rückmeldung nicht. Ich habe allgemeine Informationen angefordert, keine persönlichen Daten. Meine Anfrage ist so genau bezeichnet, dass Sie vom Sachbearbeiter für die Informationsfreiheit und den Datenschutz verstanden werden muss. Zumindest haben andere Arbeitsagenturen bei Anfragen über Frag den Staat auf diese Beschreibungen richtig reagiert. Nach § 1 (2) IFG kann ich nicht auf einen telefonischen Kontakt verwiesen werden. Deshalb benatrage ich nochmals per Mail die Zusendung von 1.) Ermessenslenkende Weisungen zum Vermittlungsbudget 2.) Interne Vorschriften, Arbeitshilfen und ähnliches zu § 327 SGB III Bitte senden Sie mir die gewünschten Informationen zu. Danke. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in ========================== Von: Antragsteller/in Betreff: Ihre Nachricht vom 07.08.2019 10:59 Uhr Datum: 13. August 2019 15:15 Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. Ihr Anliegen kann nicht abschließend bearbeitet werden, da ich noch weitere Informationen von Ihnen benötige. Bitte haben Sie Verständnis, dass Ihr Anliegen aus Gründen des Datenschutzes nicht per E-Mail bearbeitet werden kann. Setzen Sie sich daher bitte unter der unten angegebenen Servicerufnummer mit uns in Verbindung. Mit freundlichen Grüßen Ihre Agentur für Arbeit P.S.: Wussten Sie schon - Mit den kostenlosen Online-Trainings der Bundesagentur für Arbeit (BA) können Sie sich bequem von zu Hause aus beruflich weiterentwickeln. =============================== Von: Antragsteller/in Antragsteller/in Betreff: Vermittlungsbudget und Zuständigkeit der Arbeitsagentur [#163022] Datum: 7. August 2019 10:59 An: Agentur für Arbeit Karlsruhe-Rastatt Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1.) Ermessenslenkende Weisungen zum Vermittlungsbudget 2.) Interne Vorschriften, Arbeitshilfen und ähnliches zu § 327 SGB III Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 163022 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Agentur für Arbeit Karlsruhe-Rastatt
Automatische Antwort Agentur für Arbeit: AW: Ihre Nachricht vom 07.08.2019 10:59 Uhr [#163022] Aktuell erreichen u…
Von
Agentur für Arbeit Karlsruhe-Rastatt
Betreff
Automatische Antwort Agentur für Arbeit: AW: Ihre Nachricht vom 07.08.2019 10:59 Uhr [#163022]
Datum
14. August 2019 18:26
Status
Warte auf Antwort
Aktuell erreichen uns viele Anfragen. Bis wir uns wieder bei Ihnen melden, kann es deshalb bis zu 6 Arbeitstage dauern. Bitte geben Sie uns diese Zeit. Mit freundlichen Grüßen
Agentur für Arbeit Karlsruhe-Rastatt
Ihre Nachricht vom 14.08.19 um 18:26 Uhr Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. Ihr Anlieg…
Von
Agentur für Arbeit Karlsruhe-Rastatt
Betreff
Ihre Nachricht vom 14.08.19 um 18:26 Uhr
Datum
20. August 2019 13:54
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. Ihr Anliegen kann nicht abschließend bearbeitet werden, da ich noch weitere Informationen von Ihnen benötige. Bitte haben Sie Verständnis, dass Ihr Anliegen aus Gründen des Datenschutzes nicht per E-Mail bearbeitet werden kann. Setzen Sie sich daher bitte unter der unten angegebenen Servicerufnummer mit uns in Verbindung oder sprechen persönlich in der für Sie zuständigen Arbeitsagentur vor. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Re: Informationsanforderung (IFG) und Beschwerde über bisherige Bearbeitung [#163022]
Sehr geehrteAntragsteller/in…
An Agentur für Arbeit Karlsruhe-Rastatt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Re: Informationsanforderung (IFG) und Beschwerde über bisherige Bearbeitung [#163022]
Datum
21. August 2019 18:28
An
Agentur für Arbeit Karlsruhe-Rastatt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Anfrage richte ich jetzt zum dritten Mal an Sie. Wenn ich wieder die gleiche Ablehnung erhalte, werde ich den „Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit“ bitten, mich bei meiner Informationsanforderung zu unterstützen Ihre bisherigen Rückantworten und meine Meinung dazu: „Ihr Anliegen kann nicht abschließend bearbeitet werden, da ich noch weitere Informationen von Ihnen benötige.“ Die mit meiner Mail vom 07.08.2019 angeforderten Informationen zum Vermittlungsbudget und zur Zuständigkeit nach § 327 SGB III sind sicher jedem Sachbearbeiter in der Vermittlung bekannt. Wenn die Sachbearbeiter meiner Mails davon keine Kenntnis haben, sind Sie vermutlich nicht in dieser Abteilung tätig. „Bitte haben Sie Verständnis, dass Ihr Anliegen aus Gründen des Datenschutzes nicht per E-Mail bearbeitet werden kann.“ Ich fordere keine persönlichen Daten an. Deshalb ist es kein Problem die Daten per Mail zu verschicken. Die angeforderten allgemeinen Informationen könnten von jedem Bundesbürger angefordert werden und müssten ihm nach dem Informationsfreiheitsgesetz zugesandt werden. Deshalb bitte ich um Zusendung der mit Mail vom 07.08.2019 (unten) angeforderten Informationen innerhalb eines Monates, also bis 07.09.2019. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in ======================== Von: Antragsteller/in Betreff: Ihre Nachricht vom 14.08.19 um 18:26 Uhr Datum: 20. August 2019 13:54 Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. Ihr Anliegen kann nicht abschließend bearbeitet werden, da ich noch weitere Informationen von Ihnen benötige. Bitte haben Sie Verständnis, dass Ihr Anliegen aus Gründen des Datenschutzes nicht per E-Mail bearbeitet werden kann. Setzen Sie sich daher bitte unter der unten angegebenen Servicerufnummer mit uns in Verbindung oder sprechen persönlich in der für Sie zuständigen Arbeitsagentur vor. Mit freundlichen Grüßen Ihre Agentur für Arbeit ============================ Von: Antragsteller/in Antragsteller/in Betreff: AW: Betreff: Antrag nach dem IFG/UIG/VIG - Vermittlungsbudget und Zuständigkeit[#163022] Datum: 14. August 2019 18:26 An: Agentur für Arbeit Karlsruhe-Rastatt Sehr geehrteAntragsteller/in ich verstehe Ihre Rückmeldung nicht. Ich habe allgemeine Informationen angefordert, keine persönlichen Daten. Meine Anfrage ist so genau bezeichnet, dass Sie vom Sachbearbeiter für die Informationsfreiheit und den Datenschutz verstanden werden muss. Zumindest haben andere Arbeitsagenturen bei Anfragen über Frag den Staat auf diese Beschreibungen richtig reagiert. Nach § 1 (2) IFG kann ich nicht auf einen telefonischen Kontakt verwiesen werden. Deshalb beantrage ich nochmals per Mail die Zusendung von 1.) Ermessenslenkende Weisungen zum Vermittlungsbudget 2.) 2.) Interne Vorschriften, Arbeitshilfen und ähnliches zu § 327 SGB III Bitte senden Sie mir die gewünschten Informationen zu. Danke. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in ============================= Von: 657_AA Karlsruhe-Rastatt – Agentur für Arbeit Karlsruhe-Rastatt ( ändern ) Betreff: Ihre Nachricht vom 07.08.2019 10:59 Uhr Datum: 13. August 2019 15:15 Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. Ihr Anliegen kann nicht abschließend bearbeitet werden, da ich noch weitere Informationen von Ihnen benötige. Bitte haben Sie Verständnis, dass Ihr Anliegen aus Gründen des Datenschutzes nicht per E-Mail bearbeitet werden kann. Setzen Sie sich daher bitte unter der unten angegebenen Servicerufnummer mit uns in Verbindung. Mit freundlichen Grüßen Ihre Agentur für Arbeit =============================== Von: Antragsteller/in Antragsteller/in Betreff: Antrag nach dem IFG/UIG/VIG - Vermittlungsbudget und Zuständigkeit[#163022] Datum: 7. August 2019 10:59 An: Agentur für Arbeit Karlsruhe-Rastatt Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1.) Ermessenslenkende Weisungen zum Vermittlungsbudget 2.) Interne Vorschriften, Arbeitshilfen und ähnliches zu § 327 SGB III Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 163022 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Agentur für Arbeit Karlsruhe-Rastatt
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Von
Agentur für Arbeit Karlsruhe-Rastatt
Betreff
Betreff versteckt
Datum
21. August 2019 18:29
Status
Warte auf Antwort

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Agentur für Arbeit Karlsruhe-Rastatt
Ihre Nachricht vom 21.08.2019 18:29 Uhr Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. Ihr Anliege…
Von
Agentur für Arbeit Karlsruhe-Rastatt
Betreff
Ihre Nachricht vom 21.08.2019 18:29 Uhr
Datum
26. August 2019 16:44
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. Ihr Anliegen wurde an den zuständigen Fachbereich weitergeleitet und wird dort weiter bearbeitet. Sie erhalten in Kürze schriftlich Nachricht. Mit freundlichen Grüßen
Agentur für Arbeit Karlsruhe-Rastatt
AW: Re: Informationsanforderung (IFG) und Beschwerde über bisherige Bearbeitung [#163022] Sehr geehrteAntragstelle…
Von
Agentur für Arbeit Karlsruhe-Rastatt
Betreff
AW: Re: Informationsanforderung (IFG) und Beschwerde über bisherige Bearbeitung [#163022]
Datum
27. August 2019 12:34
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Nachricht hat mich erreicht, da Ihr Anliegen nicht durch das Service-Center geklärt werden konnte. (***Der Kunde konnte nicht gefunden / bzw. eindeutig identifiziert werden.***) Um Ihr Anliegen bearbeiten zu können, benötige jedoch auch ich Ihre vollständigen Kontaktdaten. Aktuell kann ich z.B. aufgrund fehlender Kundennummer Ihr Anliegen nicht zuordnen. Daher lassen Sie mir bitte entsprechende Informationen zukommen. Sobald mir diese vorliegen, werde ich Ihr Anliegen an die zuständige Stelle weiterleiten. Rückmeldung bitte an nachstehende E-Mail zu meinen Händen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Re: Informationsanforderung nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) [#163022] Sehr geehrteAntragsteller/in
An Agentur für Arbeit Karlsruhe-Rastatt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Re: Informationsanforderung nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) [#163022]
Datum
28. August 2019 13:59
An
Agentur für Arbeit Karlsruhe-Rastatt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsanforderung ist bei Ihnen bzw. in der Arbeitsvermittlung vermutlich falsch gelandet, trotzdem danke ich für Ihre Rückmeldung. Nach meinem Wissen werden solche Anfragen eher vom Datenschutzbeauftragten oder damit beauftragten Personen beantwortet. Bei meiner Frage, handelt es sich nicht um ein Anliegen in meiner Sache als Kunde der Arbeitsagentur, sondern es handelt sich um eine Anfrage im Rahmen des Informationsfreiheitsgesetzes/IFG (https://www.gesetze-im-internet.de/ifg/__1.html). Nur zur Erklärung für meine fehlende Anschrift: Auszug aus dem Tätigkeitsbericht zur Informationsfreiheit Pkt. 2.2.2 für 2014-2015 (https://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Publikationen/Taetigkeitsberichte/TB_IFG/5TB06_16.html?nn=5217212) des Bundesbeauftragten für die Informationsfreiheit: Jeder kann gegenüber den öffentlichen Stellen des Bundes einen Antrag auf freien Zugang zu Informationen stellen. Dies gilt grundsätzlich auch für anonyme Antragstellung und Antragstellung unter Pseudonym. Meine Anfragen (erstmals am 07.08.2019) wurden von dem von Ihnen erwähnten Service-Center immer wieder zurückgeschickt. Ich bitte hiermit im Rahmen des IFG um Zusendung der 1.) Ermessenslenkenden Weisungen zum Vermittlungsbudget 2.) Internen Vorschriften, Arbeitshilfen und ähnliches zu § 327 SGB III. Sofern die Zusendung dieser Unterlagen nicht zu Ihrem Aufgabengebiet gehört, bitte ich Sie um Weiterleitung meiner Anfrage. Nochmals danke. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Von _BA-Karlsruhe-Rastatt-121-Vermittlung  Betreff AW: Re: Informationsanforderung (IFG) und Beschwerde über bisherige Bearbeitung [#163022] Datum 27. August 2019 12:34 Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Nachricht hat mich erreicht, da Ihr Anliegen nicht durch das Service-Center geklärt werden konnte. (***Der Kunde konnte nicht gefunden / bzw. eindeutig identifiziert werden.***) Um Ihr Anliegen bearbeiten zu können, benötige jedoch auch ich Ihre vollständigen Kontaktdaten. Aktuell kann ich z.B. aufgrund fehlender Kundennummer Ihr Anliegen nicht zuordnen. Daher lassen Sie mir bitte entsprechende Informationen zukommen. Sobald mir diese vorliegen, werde ich Ihr Anliegen an die zuständige Stelle weiterleiten. Rückmeldung bitte an nachstehende E-Mail zu meinen Händen. Mit freundlichen Grüßen Dominik Lips Arbeitsvermittler für akademische Berufe Stellvertretender Teamleiter Team 121 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> (*** NEU seit 1.1.19 ***) Anfragenr: 163022 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
AW: Anforderung nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) [#163022] - ERINNERUNG [#163022] Sehr geehrteAntragstel…
An Agentur für Arbeit Karlsruhe-Rastatt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anforderung nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) [#163022] - ERINNERUNG [#163022]
Datum
25. September 2019 09:12
An
Agentur für Arbeit Karlsruhe-Rastatt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Mail vom 21.08.2019 wurde an Sie weitergeleitet, da das Service-Center mein Anliegen nicht klären konnte. Auf Ihre Mitteilung hin habe ich am 28.08.2019 versucht mein Anliegen genauer zu beschreiben und bat Sie, meine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz an den/die zuständigen Kollegen/in weiterzugeben. Ich gehe davon aus, dass dies geschehen ist. Leider habe ich bisher aber nichts mehr gehört. Gemäß Informationsfreiheitsgesetz sollen Anfragen innerhalb eines Monats beantwortet werden. Gehe ich von meiner ersten Anforderung am 07.08.2019 aus, die das Service-Center gelöscht und um Anruf gebeten hatte, sind bereits sieben Wochen vergangen. Sofern Sie mir die Mailadresse der zuständigen Abteilung mitteilen, wende ich mich gerne direkt dorthin. Hier nochmals meine Anforderung: - Ermessenslenkende Weisungen zum Vermittlungsbudget - Interne Vorschriften, Arbeitshilfen und ähnliches zu § 327 SGB III. Danke für Ihre Mühe. Freundliche Grüße Antragsteller/in Antragsteller/in PS: Ich wünsche mir natürlich, dass meine Anfrage nicht so endet wie diese: https://fragdenstaat.de/a/34960 Anfragenr: 163022 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr [geschwärzt], ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG) bei…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Vermittlungsbudget und Zuständigkeit der Arbeitsagentur“ [#163022] [#163022]
Datum
5. Oktober 2019 16:17
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr [geschwärzt], ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG) bei der Agentur für Arbeit Karlsruhe-Rastatt. Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: [geschwärzt] Angefordert wurde bei der Agentur für Arbeit Karlsruhe-Rastatt 1) Interne Vorschriften, Arbeitshilfen und ähnliches zu § 327 SGB III (die veröffentlichten fachlichen Weisungen sind mir bekannt). 2) Ermessenslenkende Weisungen zum Vermittlungsbudget. Ablauf: 07.08.2019: Erste Anforderung. Vom Service-Center (SC) zurückgewiesen. Text: „Ihr Anliegen kann nicht ..., da ich noch weitere Informationen von Ihnen benötige. Bitte haben Sie Verständnis, dass Ihr Anliegen aus Gründen des Datenschutzes nicht per E-Mail bearbeitet werden kann. Setzen Sie sich daher bitte unter der unten angegebenen Servicerufnummer mit uns in Verbindung. 14.08.2019: Zweite Anforderung. Gleiche ablehnende Antwort. 21.08.2019: Dritte Anforderung. Anfrage wird an die Vermittlung weitergeleitet ([geschwärzt] – Herr Lips). 28.08.2019: Habe Herrn Lips per Mail erklärt, dass es nicht um Vermittlung sondern um IFG geht und dieses Thema eher vom „Datenschutzbeauftragten“ oder dem „Büro der Geschäftsführung“ erledigt. 25.09.2019: Erinnerung an [geschwärzt] – Herr Lips“ gesandt. Keine Reaktion. Ich gehe davon aus, dass die Agentur Karlsruhe-Rastatt nicht bereit ist, mir zu antworten. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anhänge: - 163022.pdf Anfragenr: 163022 Antwort an: [geschwärzt]
<< Anfragesteller:in >>
AW: Zweite Erinnerung an meine Anfrage im Rahmen des Informationsfreiheitsgesetzes [#163022] Sehr geehrge Damen un…
An Agentur für Arbeit Karlsruhe-Rastatt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Zweite Erinnerung an meine Anfrage im Rahmen des Informationsfreiheitsgesetzes [#163022]
Datum
6. Oktober 2019 11:07
An
Agentur für Arbeit Karlsruhe-Rastatt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrge Damen und Herren, meine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) zu den Themen „Vermittlungsbudget und Zuständigkeit der Arbeitsagentur“ vom 07.08.2019 wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 27 Tage überschritten. Deshalb habe ich gestern den „Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI)“ gemäß § 12 IFG um Mithilfe gebeten. Meine Bitte um Zusendung der Informationen 1) Ermessenslenkende Weisungen zum Vermittlungsbudget 2) Interne Vorschriften, Arbeitshilfen und ähnliches zu § 327 SGB III ging wurde vom SC zunächst mehrmals abgewiesen und ging dann aber am 26.08.2019 bei Ihnen ein. Nachdem ich Herrn Lips am 28.08.2019 darauf hingewiesen habe, dass üblicherweise der/die Datenschutzbeauftragte oder das Büro der Geschäftsführung für solche Anfragen zuständig ist, habe ich nichts mehr von Ihnen gehört. Auch nicht auf meine Erinnerung vom 25.09.2019. Da dieses Postfach sicher von mehreren Personen betreut wird, muss meine Nachricht selbst bei Urlaub von Herrn Lips gelesen worden sein. Ich gehe davon aus, dass meine Anfrage ignoriert wurde. Deshalb habe ich den BfDI eingeschaltet, der sich in den nächsten Wochen bei Ihnen melden wird. Freundliche Grüße Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 163022 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
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Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
7. Oktober 2019 16:21
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
411,6 KB

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Agentur für Arbeit Karlsruhe-Rastatt
WG: Ihre Informationsanforderung (IFG) Sehr geehrteAntragsteller/in mit E-Mail vom 7. August 2019 sowie weiteren …
Von
Agentur für Arbeit Karlsruhe-Rastatt
Betreff
WG: Ihre Informationsanforderung (IFG)
Datum
14. Oktober 2019 13:30
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in mit E-Mail vom 7. August 2019 sowie weiteren Mails vom 27.8/25.9./6.10.2019 baten Sie unter Berufung auf das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG), um Zugang der Information „Ermessenslenkende Weisungen zum Vermittlungsbudget“. Die genannte Information/zentralen fachlichen Weisungen finden Sie unter beigefügtem Link: https://www.arbeitsagentur.de/datei/dok_ba014859.pdf Zudem begehren Sie Interne Vorschriften oder Arbeitshilfen zu „327 SGB III“. § 327 Drittes Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) regelt die fachlichen Zuständigkeiten der Agenturen für Arbeit für das jeweilige Leistungsangebot. Hieraus ergeben sich dann die lokalen organisatorischen Zuständigkeiten je nach Fachbereichen. Fachliche Weisungen zu § 327 SGB III gibt es nicht. Die Zuständigkeiten nach entsprechenden Aufgaben finden Sie im Anhang. Sämtliche zentralen fachlichen Weisungen der Bundesagentur finden Sie hier: https://con.arbeitsagentur.de/prod/apok/metasuche/suche/information?volltext=Fachliche%20Weisungen Für die lange Bearbeitungsdauer bitte ich Sie um Entschuldigung. Abkürzungen zu den jeweiligen Leistungen InsG Insolvenzgeld Alg Arbeitslosengeld Kug Kurzarbeitergeld AtG Altersteilzeitgesetz AMDL Arbeitsmarktdienstleistungen BEH Betriebliche Einstellungshilfen SBAV Sachbearbeitung Arbeitsvermittlung SGG Sozialgerichtsgesetz/Rechtsbehelfsstelle BAB Berufsausbildungsbeihilfe OWi Ordnungswidrigkeiten ANÜ Arbeitnehmerüberlassung Freundliche Grüße
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
5. November 2019 09:50
Status
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AW: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) # 25-720/003 II#0270 [#163022] GZ: 25-720/003 II#0270 Sehr Antragsteller/in…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
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Betreff
AW: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) # 25-720/003 II#0270 [#163022]
Datum
11. November 2019 10:15
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
GZ: 25-720/003 II#0270 Sehr Antragsteller/in danke für Ihr Schreiben vom 05.11.2019. Mit der Antwort der Agentur Karlsruhe-Rastatt gehe ich aus folgenden Gründen nicht einig: Anforderung: „Ermessenslenkende“ Weisungen zum Vermittlungsbudget Antwort Karlsruhe: Link zu den „Fachlichen“ Weisungen zum Vermittlungsbudget erhalten. In diesen Fachlichen Weisungen ist genannt, dass die Agenturen „ermessenslenkende Weisungen“ erlassen können, um einheitliche Entscheidungen der Sachbearbeiter und zwischen Agentur und Jobcenter zu gewährleisten. Bei der Größe der Agentur Karlsruhe-Rastatt gehe ich davon aus, dass diese erlassen wurden. Das "Jobcenter Karlsruhe" hat seine ins Internet gestellt: http://www.jobcenter-stadt-karlsruhe.de/download/160101_Ermessenslenkende_Weisungen%20-%20Kopie.pdf Anforderung: Interne Vorschriften Arbeitshilfen und ähnliches zu § 327 SGB III Antwort Karlsruhe-Rastatt: 1)Es gibt keine Fachlichen Weisungen zu § 327 SGB III. 2) Übersicht der Zuständigkeiten nach Aufgaben. Zu 1)Die Bundesagentur hat zu den Paragraphen im Arbeitslosengeld zumindest Fachliche Weisungen (interne Vorschriften) erlassen. Dazu auch weitere Arbeitshilfen. Da auch §327 SGB III zumindest zum Teil das Verfahren Arbeitslosengeld beeinflusst, bin ich davon ausgegangen und gehe davon aus, dass auch zu diesem Paragraphen Fachliche Weisungen und andere interne Regelungen erlassen wurden. Zu 2) § 327 regelt die "regionale" Zuständigkeiten zwischen verschiedenen Agenturen. Erhalten habe ich die "agenturinterne" Zuständigkeiten von Karlsruhe-Rastatt nach Personengruppen. Aus diesen Gründen bin ich der Auffassung, dass die Antworten aus Karlsruhe-Rastatt nicht zutreffen. Bitte haken Sie bei der Agentur Karlsruhe-Rastatt nach oder, falls Sie die Antwort der Agentur für stimmig halten, teilen sie mir bitte mit, dass weiter Recherchen nicht erfolgen. Danke. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 163022 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/163022/
Agentur für Arbeit Karlsruhe-Rastatt
Ihre Informationsanforderung zu Ermessenslenkende Weisungen Vermittlungsbudget und Vorschriften zu §327 SGB III Se…
Von
Agentur für Arbeit Karlsruhe-Rastatt
Betreff
Ihre Informationsanforderung zu Ermessenslenkende Weisungen Vermittlungsbudget und Vorschriften zu §327 SGB III
Datum
20. Januar 2020 16:07
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihrem Antrag nach § 1 Informationsfreiheitsgesetz entspreche ich soweit die amtliche Information vorliegt. Hiermit übersende ich Ihnen elektronisch die lokalen ermessenslenkenden Weisungen zum Vermittlungsbudget der Agentur für Arbeit Karlsruhe-Rastatt. Ich möchte darauf hinweisen, dass die Vervielfältigung und das öffentliche Zugänglichmachen nicht gestattet wird. Diese Information ist nicht im Internet veröffentlicht. Auch wenn es sich um ein "amtliches Werk" handelt, unterliegt dieses grundsätzlich dem urheberrechtlichen Schutz mit allen Konsequenzen. Die Weiterverwendung, Veröffentlichung, Vervielfältigung und Ähnliches sind nur mit Erlaubnis des Urhebers - hier der BA - zulässig, und im Einzelfall zu prüfen. Die geforderte amtliche Information zu § 327 SGB III gibt es nicht. § 327 Drittes Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) regelt ausschließlich die fachlich örtlichen Zuständigkeiten der Agentur für Arbeit. Da die gesetzliche Weisung eindeutig ist, sah die Agentur für Arbeit Karlsruhe-Rastatt keinerlei Anlass, lokale Vorschriften oder Weisungen hierzu zu erlassen. Daher gibt es auch die geforderte Information nicht. Danke für Ihr Verständnis. Freundliche Grüße
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Informationsanforderung zu Ermessenslenkende Weisungen Vermittlungsbudget und Vorschriften zu §327 SGB II…
An Agentur für Arbeit Karlsruhe-Rastatt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Informationsanforderung zu Ermessenslenkende Weisungen Vermittlungsbudget und Vorschriften zu §327 SGB III [#163022]
Datum
20. Januar 2020 19:00
An
Agentur für Arbeit Karlsruhe-Rastatt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr Antragsteller/in danke für die Übersendung. Leider musste ich den BfDI dafür einschalten. Letztendlich trifft aber auch die Antwort in Ihrer heutigen Mail nicht ganz zu. Sie haben mir heute und in der Mail vom 14.10.2019 mitgeteilt, dass es zu § 327 SGB III keine (Fachliche) Weisungen gibt. Das trifft nicht zu. Zwischenzeitlich habe ich die veröffentlichten Fachlichen Weisungen unter "https://www.arbeitsagentur.de/datei/fw-sgb-iii-anhang-1_ba013025.pdf" gefunden. Dass die übersandten ermessenslenkenden Weisungen nicht veröffentlicht werden dürfen, ist eine, im Gegensatz zu anderen Arbeitsagenturen, strikte Auslegung des Urheberschutzes. Anderen interessierten Personen bleibt nur, die ermessenslenkenden Weisungen extra anzufordern. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 163022 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/163022/

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Mithilfe nach dem IFG [#163022] - Anfrage hat sich erledigt [#163022] Informationsfreiheitsgesetz (IFG) # 25-720/0…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Mithilfe nach dem IFG [#163022] - Anfrage hat sich erledigt [#163022]
Datum
20. Januar 2020 20:04
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Informationsfreiheitsgesetz (IFG) # 25-720/003 II#0270 Sehr Antragsteller/in die Agentur für Arbeit Karlsruhe-Rastatt hat sich jetzt doch umentschieden und die ermessenslenkenden Weisungen nicht mehr geleugnet, sonder an mich übersandt. Danke. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 163022 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/163022/
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