Vermittlungsbudget

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Die ermessenslenkenden Weisungen zum Vermittlungsbudget der Agentur für Arbeit Karlsruhe-Rastatt

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    22. Januar 2020
  • Frist
    25. Februar 2020
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die ermessenslenken…
An Agentur für Arbeit Karlsruhe-Rastatt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlungsbudget [#174944]
Datum
22. Januar 2020 04:49
An
Agentur für Arbeit Karlsruhe-Rastatt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die ermessenslenkenden Weisungen zum Vermittlungsbudget der Agentur für Arbeit Karlsruhe-Rastatt Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 174944 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/174944 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Agentur für Arbeit Karlsruhe-Rastatt
Ihre Nachricht [MSG-2237716] Sehr geehrteAntragsteller/in   vielen Dank für Ihre Nachricht.   Ihr Anliegen kann n…
Von
Agentur für Arbeit Karlsruhe-Rastatt
Betreff
Ihre Nachricht [MSG-2237716]
Datum
31. Januar 2020 08:44
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in   vielen Dank für Ihre Nachricht.   Ihr Anliegen kann nicht abschließend bearbeitet werden, da ich noch weitere Informationen von Ihnen benötige.   Bitte haben Sie Verständnis, dass Ihr Anliegen aus Gründen des Datenschutzes nicht per E-Mail bearbeitet werden kann. Setzen Sie sich daher bitte unter der unten angegebenen Servicerufnummer mit uns in Verbindung.   Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Nachricht [MSG-2237716] [#174944] Sehr geehrteAntragsteller/in bitte beantworten Sie ohne weiteren Zeit…
An Agentur für Arbeit Karlsruhe-Rastatt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Nachricht [MSG-2237716] [#174944]
Datum
18. Februar 2020 20:55
An
Agentur für Arbeit Karlsruhe-Rastatt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in bitte beantworten Sie ohne weiteren Zeitverzug meine wirksam nach dem IFG sowie dem UIG sowie dem VIG gestellte Informationsfreiheitsanfrage. Hierzu bedarf es keines Anrufs bei Ihrer "Servicerufnummer" noch der Angabe einer "Kundennummer" oder etwaigem Sonstigem. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 174944 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/174944
Agentur für Arbeit Karlsruhe-Rastatt
Ihre Nachricht vom 18.02.20 [MSG-2237716] Sehr geehrteAntragsteller/in   vielen Dank für Ihre Nachricht.   Ihr Anl…
Von
Agentur für Arbeit Karlsruhe-Rastatt
Betreff
Ihre Nachricht vom 18.02.20 [MSG-2237716]
Datum
21. Februar 2020 09:58
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in   vielen Dank für Ihre Nachricht.   Ihr Anliegen kann nicht abschließend bearbeitet werden, da ich noch weitere Informationen von Ihnen benötige.   Bitte haben Sie Verständnis, dass Ihr Anliegen aus Gründen des Datenschutzes nicht per E-Mail bearbeitet werden kann. Setzen Sie sich daher bitte unter der unten angegebenen Servicerufnummer mit uns in Verbindung.   Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Nachricht vom 18.02.20 [MSG-2237716] [#174944] Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsa…
An Agentur für Arbeit Karlsruhe-Rastatt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Nachricht vom 18.02.20 [MSG-2237716] [#174944]
Datum
12. März 2020 22:42
An
Agentur für Arbeit Karlsruhe-Rastatt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Vermittlungsbudget“ vom 22.01.2020 (#174944) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 17 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 174944 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/174944

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Agentur für Arbeit Karlsruhe-Rastatt
Ihre Nachricht vom 27.03.2020 [MSG-2237716] Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht.   Für Arb…
Von
Agentur für Arbeit Karlsruhe-Rastatt
Betreff
Ihre Nachricht vom 27.03.2020 [MSG-2237716]
Datum
30. März 2020 06:44
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht.   Für Arbeitslose und von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitsuchende sowie Ausbildungssuchende können Kosten für die Anbahnung oder Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung aus dem individuellen Vermittlungsbudget erstattet werden (z. B. Bewerbungskosten, Mobilitätskosten). Über die Förderung aus dem Vermittlungsbudget entscheidet Ihre Vermittlungs-/Beratungsfachkraft in einem Gespräch.   Voraussetzung ist unter anderem, dass die Kosten vor Entstehung beantragt wurden. Sofern Ihre Vermittlungs-/Beratungsfachkraft über die Möglichkeit der Förderung aus dem Vermittlungsbudget bereits grundsätzlich entschieden hat, kann formlos (telefonisch oder schriftlich) mit Angabe Ihrer Kundennummer die Antragstellung erfolgen. Die erforderlichen Formulare senden wir Ihnen dann gerne zu. Kosten, die vor der Antragstellung entstanden sind, können nicht mehr übernommen werden.   Sollte diese Entscheidung in Ihrem Fall noch nicht erfolgt sein, Ihnen nicht geläufig sein oder haben Sie sonstige Fragen, setzen Sie sich unter der unten angegebenen Servicerufnummer mit uns in Verbindung.   Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auch im Internet unter:   Für Arbeitslose und Arbeitsuchende: https://www.arbeitsagentur.de/finanzielle-hilfen/vermittlung-in-arbeit   Für Ausbildungssuchende: https://www.arbeitsagentur.de/bildung/ausbildung/vermittlungsbudget-ausbildung   Mit freundlichen Grüßen