Vermögenssicherung von Kryptowährungen 2021

Anfrage an: Bundeskriminalamt

Die Statistik zu Maßnahmen der Vermögenssicherung bei den Polizeien der Länder, dem BKA, der Bundespolizei und den Zolldienststellen bezüglich Kryptowährungen für das Jahr 2021. Ich möchte in diesem Zusammenhang auf meinen gleichlautenden Antrag vom 22.08.2022 verweisen, der mit Bescheid vom 22.09.2022 abschlägig beantwortet wurde. In dem Bescheid heißt es, dass die Fertigstellung bis November avisiert wird. Darum bitte ich nunmehr um Übersendung der Statistik.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    6. November 2022
  • Frist
    9. Dezember 2022
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Alexander Fanta
Alexander Fanta (Follow the Money)
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Statistik zu …
An Bundeskriminalamt Details
Von
Alexander Fanta (Follow the Money)
Betreff
Vermögenssicherung von Kryptowährungen 2021 [#262594]
Datum
6. November 2022 19:47
An
Bundeskriminalamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Statistik zu Maßnahmen der Vermögenssicherung bei den Polizeien der Länder, dem BKA, der Bundespolizei und den Zolldienststellen bezüglich Kryptowährungen für das Jahr 2021. Ich möchte in diesem Zusammenhang auf meinen gleichlautenden Antrag vom 22.08.2022 verweisen, der mit Bescheid vom 22.09.2022 abschlägig beantwortet wurde. In dem Bescheid heißt es, dass die Fertigstellung bis November avisiert wird. Darum bitte ich nunmehr um Übersendung der Statistik.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Alexander Fanta Anfragenr: 262594 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/262594/ Postanschrift Alexander Fanta << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Alexander Fanta (Follow the Money)

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Bundeskriminalamt
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Von
Bundeskriminalamt
Via
Briefpost
Betreff
Datum
21. Dezember 2022
Status
Anfrage abgeschlossen